Anrechnung bei Wertgebühren

Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung jedoch denjenigen Anrechnungsbetrag nicht übersteigen, der sich ergeben würde, wenn eine Gebühr anzurechnen wäre, die sich aus dem Gesamtbetrag der betroffenen Wertteile nach dem höchsten für die Anrechnung einschlägigen Gebührensatz berechnet. (§ 15a Abs 2 RVG)

Beispiel: Außergerichtlich wurden zwei verschiedene Angelegenheiten des Mandanten in Höhe von 10.000 Euro und 15.000 Euro geltend gemacht. Beide Angelegenheiten werden gerichtlich gemeinsam geltend gemacht.

Fall A: Die außergerichtlichen Angelegenheiten wurden noch nicht separat abgerechnet, es wird eine Gesamtrechnung über alle drei Angelegenheiten erstellt.

    Geben Sie in der Schlussrechnung zunächst die Verfahrensgebühr i.H.v. 25.000 Euro an.

    Geben Sie die erste Geschäftsgebühr ein. Es öffnet sich der Dialog zur Anrechnung.

    Geben Sie als Wert den Betrag von 10.000 Euro an. Bestätigen Sie mit "Ok".

 

    Geben Sie die zweite Geschäftsgebühr mit einem Wert von 15.000 Euro ein.

    Sie erhalten im Anrechnungsdialog einen Hinweis, dass die Prüfung der Obergrenze (mehrere Anrechnungen) automatisch bei der Speicherung der Rechnung erfolgt.

    Bestätigen Sie mit "Ok" und geben Sie ggf. weitere Gebühren ein.

    Erst bei der Speicherung oder beim Einfügen in ein Dokument erscheint der  Dialog "Prüfung der Obergrenze". Wenn Sie mit "Ok" bestätigen, wird die Rechnung unmittelbar erstellt und die Obergrenze berücksichtigt, sofern der Betrag niedriger ist als die Summe der anzurechnenden Gebühren. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich.

Layout und Inhalt der in Word ausgewiesenen Texte sind von Advoware für den Block der "anzurechnenden Gebühren" fest vorgegeben, hier gibt es keine Grundeinstellung. In Word selbst können natürlich Änderungen noch vorgenommen werden.

Fall B: Die außergerichtlichen Angelegenheiten wurden bereits abgerechnet.

    Geben Sie in der Schlussrechnung zunächst die Verfahrensgebühr i.H.v. 25.000 Euro an.

    Geben Sie die erste Geschäftsgebühr ein. Es öffnet sich der Dialog zur Anrechnung.

    Geben Sie als Wert den Betrag von 10.000 Euro an. Alternativ aktivieren Sie die Option "alle in Rechnung gestellten Gebühren dieser Akte anzeigen" und wählen Sie die Geschäftsgebühr aus der ersten Rechnung aus. Bestätigen Sie mit "Ok".

    Geben Sie die zweite Geschäftsgebühr mit einem Wert von 15.000 Euro ein.

    Aktivieren Sie unter "anzurechnende Vorschussrechnungen" die Rechnung, in der die Geschäftsgebühr geltend gemacht wurde!!!

Falls Sie nach Abschluss der außergerichtlichen Tätigkeit für das gerichtliche Verfahren eine neue Akte angelegt haben, können Sie die neue Akte nachträglich als Unterakte der Akte mit der außergerichtlichen Tätigkeit deklarieren (Programmstartleiste Akten -> Akte bearbeiten -> Akte als Unterakte bestimmen). Dann erscheinen die Rechnungen diese Akte ebenfalls zur Auswahl in der Tabelle der " anzurechnende Vorschussrechnungen".

    Bei der Speicherung oder beim Einfügen in ein Dokument erscheint der  Dialog "Prüfung der Obergrenze".

    Erst bei der Speicherung oder beim Einfügen in ein Dokument erscheint der  Dialog "Prüfung der Obergrenze". Wenn Sie mit "Ok" bestätigen, wird die Rechnung unmittelbar erstellt und die Obergrenze berücksichtigt, sofern der Betrag niedriger ist als die Summe der anzurechnenden Gebühren. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich.