Beispiel: Auftrag für außergerichtliche Tätigkeit in 2020, Klageauftrag in 2021.
• Geschäftsgebühr nach altem Recht
• Verfahrensgebühr nach neuem Recht
• Berechnung des Anrechnungsbetrags nach altem Recht
Für diese Form dieser Anrechnung wählen Sie im RVG-Modul die Einstellung "RVG 2021". Geben Sie wie gewohnt die Geschäftsgebühr ein, diese wird zunächst nach neuem Recht berechnet.
Bei der anschließenden Aktivierung der Verfahrensgebühr öffnet sich der Anrechnungsdialog.
Um die anzurechnende Gebühr und den Anrechnungsbetrag nach alter Tabelle zu berechnen, aktivieren Sie die Option "Anrechnung nach RVG 2013". Die Ausweisung der Beträge erfolgt nun nach alter Tabelle.
Wenn Sie mit Ok bestätigen, werden die angezeigten Werte in die Rechnungsmaske übernommen.
Bei Rahmengebühren wurde auf die Option "Anrechnung nach RVG 2013" verzichtet, da die Anrechnungsbeträge manuell frei eingegeben werden können.