Anrechnung einer Gebühr nach altem Recht auf eine Gebühr nach neuem Recht

Bei der Anrechnung ist auf die anzurechnende Gebühr abzustellen. Ist die anzurechnende Gebühr nach altem Recht entstanden, ist auch der Anrechnungsbetrag nach alter Tabelle zu berechnen.

Beispiel: Auftrag für außergerichtliche Tätigkeit in 2020, Klageauftrag in 2021.

    Geschäftsgebühr nach altem Recht

    Verfahrensgebühr nach neuem Recht

    Berechnung des Anrechnungsbetrags nach altem Recht

Für diese Form dieser Anrechnung wählen Sie im RVG-Modul die Einstellung "RVG 2021". Geben Sie wie gewohnt die Geschäftsgebühr ein, diese wird zunächst nach neuem Recht berechnet.

Bei der anschließenden Aktivierung der Verfahrensgebühr öffnet sich der Anrechnungsdialog.

 

Um die anzurechnende Gebühr und den Anrechnungsbetrag nach alter Tabelle zu berechnen, aktivieren Sie die Option "Anrechnung nach RVG 2013". Die Ausweisung der Beträge erfolgt nun nach alter Tabelle.

Wenn Sie mit Ok bestätigen, werden die angezeigten Werte in die Rechnungsmaske übernommen.

Bei Rahmengebühren wurde auf die Option "Anrechnung nach RVG 2013" verzichtet, da die Anrechnungsbeträge manuell frei eingegeben werden können.