Angelegenheiten

Unterhalb der Hauptgerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit bzw. Amts- Land-, Oberlandesgericht) werden auf der 2. und 3. Ebene zusätzlich die Fachbereiche angezeigt, falls es für einen Ort verschiedene Hauptgerichte gibt. Ist für einen Ort nur ein einziges Gericht für alle Fachbereiche zuständig, werden die Fachbereiche nicht angezeigt.

Die Einträge, die unterhalb der Hauptgerichte angezeigt werden, können Sie über die "Angelegenheiten" anpassen. Es öffnet sich ein Dialogfenster mit drei Spalten.

    In der Spalte "Angelegenheit" werden alle verfügbaren Fachbereiche angezeigt.

    In der Spalte "Zusatz" kann angegeben werden, ob hinter der Bezeichnung des Gerichts noch ein Zusatz eingetragen werden soll. So wird z.B. aus "Amtsgericht Köln" bei der Auswahl des Familiengerichts "Amtsgericht Köln -Familiengericht-".

    Die Spalte "anzeigen" legt fest, ob der Fachbereich angezeigt werden soll.