Gerichte - Behandlung von abweichenden Anschriften und Kommunikationsnummern

Advoware bietet eine Prüfung und Behandlung von abweichenden Anschriften oder Kommunikationsnummern. Verglichen werden jeweils die aktuellen Gerichtsdaten aus der per Update-Service regelmäßig aktualisierten Gerichtsdatenbank mit den bereits in Advoware übernommen Gerichten aus Bestandsakten. Wird ein Gericht in eine Akte eingetragen, prüft Advoware, ob dieses Gericht bereits in das Adressverzeichnis übernommen wurde und legt in diesem Fall keine neue Adresse an. In diesem Fall verknüpft Advoware die bereits vorhandene Adresse mit der Akte.

Für den Fall, dass ein Gericht umgezogen ist oder sich eine Kommunikationsnummer geändert hat, erfolgen an mehreren Stellen Hinweise und Warnungen:

    Beim Hinzufügen in eine Akte wird die abweichende Adresse angezeigt. Über das Kontextmenü oder per Klick auf die Schaltfläche kann die Adresse aufgerufen und in der Adressdatenbank korrigiert werden.

    Beim Anschreiben an das Gericht wird im Kontextmenü ein Hinweis ausgegeben, falls die Adresse abweicht

    Beim Anschreiben per Telefax wird bei einer abweichenden Faxnummer zusätzlich die Faxnummer aus der Gerichtsdatenbank angezeigt

 

 

    Beim Aufruf der Adresse erscheint bei einer abweichenden Anschrift eine rote Schaltfläche neben der Straße:

Über diese Schaltfläche öffnen Sie ein Dialogfenster mit zwei Tabellen.

 

    Dialogfenster "Gerichtsadresse überprüfen":

In der oberen Tabelle wird die Anschrift aus der Gerichtsdatenbank angezeigt. In der unteren Tabelle werden die Adressen auf dem Advoware-Bestand angezeigt. Die abweichende Adresse ist rot unterlegt. Dort kann per Rechtsklick die "falsche" Adresse aktualisiert werden. In der Adressmaske verschwindet anschließend die rote Schaltfläche.

    Bei einer abweichenden Kommunikationsnummer wird zusätzlich die Nummer aus der Gerichtsdatenbank angezeigt. Diese müssen nicht zwangsläufig falsch sein. Es könnten z.B. auch Durchwahlen dort eingetragen sein. Falls eine Nummer korrigiert werden soll, geschieht dies daher manuell. Die Nummer aus der Gerichtsdatenbank kann in die Zwischenablage kopiert und bei der Nummer, die korrigiert werden soll, eingetragen werden.