In den der Adresse finden Sie drei neue
Punkte. Diese können von Personen aufgerufen werden, denen die Berechtigung
"Datenschutzaufgaben" gewährt wurde (Register "Rechte I" - "Stammdaten").
• Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person): Funktion zur Übersendung der in der Kanzlei gespeicherten Daten einer Person auf Verlangen als PDF. Gleichzeitig wird der Mustertext "Auskunft nach Art. 15 DSGVO" erstellt, den Sie an die Auskunft verlangende Person übersenden können. Die Vorlage finden Sie im Unterordner \Advoware\Anschreiben.
• Art. 20 DSGVO (Recht auf Datenübertragbarkeit): Funktion zur Übersendung der in der Kanzlei gespeicherten Daten einer Person in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (csv). Über das Hilfsprogramm "Akten kopieren" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einzelne Akten mit allen personenbezogenen Daten in eine separate Datei zu exportieren. Die Daten werden im XML-Format erzeugt.
• Protokollierung von Aufruf, Anlage, Löschung und sämtlicher Änderungen schützenswürdiger Adressdaten (§ 76 BDSG).