Postausgang - Freigabe von Dokumenten

Durch Setzen des Häkchens in der Spalte "freigeben" erteilen Sie die Freigabe. Die Berechtigung hat der Sachbearbeiter der Akte und alle Mitarbeiter mit gesonderter Berechtigung "Benutzergruppen" - Register "Rechte I" - "Postausgang - fremde Einträge freigeben".

Alternativen: Sie können mehrere markierte Einträge über den Kontextmenübefehl "freigeben". Auch bei der Übernahme eines neuen Schriftsatzes aus Word in die Aktengeschichte kann bereits die Freigabe erteilt werden (z.B., wenn die Rechtsanwälte selbst schreiben).

Die Freigabefunktion dient allein der Information. Eine strenge Kontrolle wie bei den Fristen erfolgt programmseitig nicht. Der gedachte Zweck ist eine leichtere Kontrolle einer internen Arbeitsanweisung der Berufsträger an ihre Mitarbeiter, Dokumente erst nach einer ausdrücklichen Freigabe zu versenden. Eine Freigabe hat auch keine Auswirkungen auf weitere Funktionalitäten.