Eheleute oder Lebensgemeinschaften spielen eine Sonderrolle. Wenn Sie Eheleute als zwei unterschiedliche Datensätze getrennt eingeben, führt dies dazu, dass auch bei zusammen in einem Haushalt lebenden Ehepartnern bis zu drei Adressen erfasst werden müssen (z.B., wenn die Eheleute eine gemeinsame Rechnung bekommen sollten): Ehemann und Ehefrau jeweils als Mandanten (Käufer, Verkäufer etc.) mit persönlichen Daten wie Geburtsdatum, -name etc. und als Ansprechpartner nochmals die Personen gemeinsam als Eheleute. Im Falle eines Umzugs müssen dann ebenfalls drei Adressen geändert werden. Geben Sie Eheleute daher wie Kontaktpersonen einer Firma unter einer einzigen Personenmehrheit gemeinsam ein.
Verfahren Sie wie folgt:
• Legen Sie eine neue Adresse an. Vergeben Sie als Namen z.B. "Eheleute Kramer".
• Geben Sie die Adresse der gemeinsamen Wohnung an.
• Wählen Sie als Anrede "Eheleute" oder "Lebensgemeinschaften"!
• Geben Sie in der Tabelle "Ehepartner" die Ehefrau und den Ehemann an.
• Prüfen Sie die Anschrift und die Briefanrede.
• Damit die Eheleute von unseren Suchfunktionen über Ihren Nachnamen gefunden werden, geben Sie als Suchnamen den Nachnamen ein.
Haben die Ehepartner unterschiedliche Adressen oder andere persönliche Daten, können Sie diese nach Doppelklick auf den entsprechenden Partner eingeben. Über das "Zurück-" Symbol kommen Sie unmittelbar zurück in die Beteiligtenmaske der gemeinsamen Ehepartner.
Bei einer gemeinsamen Adresse wird diese nur einmal zu der übergeordneten Person "Eheleute" gespeichert. Aus der Akte können Sie über den Kontextmenübefehl "Anschreiben" optional die Eheleute gemeinsam mit eigener Anschrift ("sehr geehrte Frau xy, sehr geehrter Herr xy") oder auch einzeln anschreiben.
Bei der Rechnungstellung können Sie eine gemeinsame Rechnung an die Eheleute erstellen oder die Rechnung an die Ehepartner aufteilen.
Im Falle eines Mahnbescheids werden die Ehepartner anhand Ihrer Rechtsform "Frau" und "Mann" richtig berücksichtigt.
Beachten Sie die Hinweise zu Eheleuten bei Aufforderungsschreiben und der Zwangsvollstreckung im Kapitel Zwangsvollstreckung - Sonderrolle Eheleute.
Wenn Sie eine Lebensgemeinschaft anlegen möchten, müssen Sie die Beteiligten mit einzelnen Adressen anlegen.