Risikoauswertung und -überprüfung

Die Auswertungen erfolgen akten- oder mandantenbezogen über die Programmstartleiste Akten – Geldwäschevorgänge. Diese zeigt nur die Akten an. die dem GwG unterliegen. Im Falle einer anlasslosen Prüfung können Sie somit schnell und umfassend belegen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, selektierbar nach Risiko.

 

Im Falle einer Prüfung sollten Sie auch belegen können, dass Ihre Mitarbeiter (regelmäßig) geschult wurden und dass im Falle eines höheren Risikos gemeldet wurde (auch Nachweis der Zugangsmöglichkeiten zum Transparenzregister oder Meldemöglichkeiten an die FIU).

Die Risikoanalyse ist regelmäßig, zumindest einmal im Jahr, zu überprüfen (§ 5 Abs. 2 GwG). Advoware unterstützt Sie über die Auswertungen zu den Geldwäschevorgängen, in denen Sie alle relevanten Vorgänge nach dem Datum der zuletzt erfolgten Prüfung auflisten können.

Weitere Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht ergeben sich aus § 8 GwG. Prüfen Sie alle in Frage kommenden Fristen und passen Sie ggf. in der Akte das Datum "aufbewahren bis" an.