Aktivierung des GwG-Moduls

Wenn Sie die Funktionen zum Thema Geldwäsche generell nicht benötigen, deaktivieren Sie diese über die Grundeinstellung Akten – Geldwäschevorgänge (GwG) der Aktenverwaltung.

Ansonsten gilt: Die Entscheidung, ob ein Mandat der Regelung unterliegt, hängt vom Einzelfall ab und kann individuell in jeder Akte eingestellt werden. Eine Vorauswahl können Sie über die Grundeinstellung "Referate" festlegen.

Wenn Sie in der Spalte "GwG" ein Häkchen setzen, wird das GwG-Modul für jede neue Akte bei Auswahl dieses Referats aktiviert. Standardmäßig ist die Grundeinstellung für Notariatsakten gesetzt. Aber auch ohne aktivierte Option in den Grundeinstellungen kann das GwG-Modul in jeder Akte manuell aktiviert werden, sofern der der in der Akte eingestellte Sachbearbeiter Verpflichteter im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ist und die Transaktion (das Mandat) begleitet.