Aufhebung einer Buchungssperre im Kontenrahmen

Eine Buchungssperre kann unter "Rechnungslegung / Kanzleikontenrahmen / Kontenrahmen" aufgehoben werden. Hierzu muss der betroffene Kontenrahmen ausgewählt und über die Schaltfläche "Anlegen" eine neue Kontenfunktion mit der Definition "F 000 (Leere Funktion)" hinterlegt werden.

 

Die Gültigkeit und das Konto oder der Kontenbereich (8 stellig) müssen gemäß dem Bedarf definiert werden. Bestehende Buchungssperren können nicht überarbeitet, sondern über diesen Weg mit einer neuen Definition nur aufgehoben werden.

 

HINWEIS:   

Kontenfunktionen werden von den Kontenrahmenersteller in der Regel mit Bedacht gesetzt und können Auswirkungen auf den bestehenden Kontenrahmen oder künftig angedachten Kontenfunktionen und -automatisierten Verarbeitungen haben. Halten Sie vor solchen Änderungen stehts Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung oder Ihrer Steuerberatung.

 

 

 

Mehr Informationen zur Kontenfunktionsänderung im "Handbuch Rechnungslegung" unter dem Punkt "3.4 Kontenfunktionen ändern".

Verknüpfung mit