Advoware 6.7 - Pflichtupdate zum 30.04.?

Am 30.04.2025 tritt die XJustiz-Spezifikation 3.5.1 offiziell in Kraft. Diese Version bringt – wie üblich – erweiterte Strukturen und neue optionale Felder, betrifft aber nicht unmittelbar die Gültigkeit oder Verarbeitung bestehender Nachrichtenformate.

Die XJustiz-Spezifikationen sind generell abwärtskompatibel, das heißt:

  • Ältere Versionen können weiter verwendet werden, solange die empfangenden Systeme sie noch unterstützen.
  • Gerichte und andere Empfänger sind i.d.R. darauf ausgelegt, auch Nachrichten mit älteren XJustiz-Versionen zu akzeptieren, solange diese formal korrekt und valide sind.

Neue Funktionen oder Felder aus 3.5.1 (z. B. neue Adressfelder oder Aktenzeichenformate) können dann natürlich nicht genutzt werden, was aber i.d.R. nicht zu Fehlern führt, sondern nur zu einer eingeschränkten Funktionalität.

Die BRAK selbst fordert keine zwingende Umstellung auf die neue XJustiz-Version am Stichtag. Vielmehr hängt dies von den Anforderungen der Gerichte oder Landesjustizverwaltungen ab (z. B. bei maschineller Verarbeitung strukturierter Anhänge wie Mahnantrag oder Schutzschrift).

Für Advoware bedeutet dies, dass auch ohne Advoware 6.7 die beA-Schnittstelle weiterhin funktionieren wird. Ob die gesendeten Nachrichten zukünftig auch ohne das Update 6.7 bei allen Empfängern verarbeitet werden können, hängt vom Empfänger ab und kann seitens Advoware nicht garantiert werden.

Empfehlung: Ein Update auf die neue XJustiz-Version ist nach unseren Erkenntnissen nicht zwingend zum 30.04. erforderlich. Dennoch sollte ein Update zeitnah erfolgen, um zukunftssicher zu bleiben und neue Funktionen nutzen zu können.