Ab Winsolvenz 10.16 ist es möglich, dem „Besonderen Beteiligten Gericht“ einen eigenen Gerichtszugang zum GIS zuzuweisen.
Kurz-Beschreibung Gerichtszugang:
Mittels eines Gerichtszugangs können Sie einem Gericht einen speziellen Zugriff auf Verfahrensinformationen geben. Hierzu muss das Gericht, dem Sie eine spezielle GIS-PIN weitergeben, die mit „GZ“ statt „GS“ beginnt“, einen Account auf
https://gericht.glaeubigerinformation.de
anlegen.
Hinweis:
Die GIS-PIN wird nicht an den E-Mail-Account gebunden und muss bei jedem Zugang auf den Gerichtszugang erneut eingegeben werden. Wir empfehlen daher, dass Gericht darauf hinzuweisen:
Diese GIS-PIN vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben und
Diese GIS-PIN entsprechend zu sichern und aufzuschreiben, zu welchem Verfahren diese gehört,
insbesondere wenn ein Gericht mit mehreren GIS-PINs arbeitet oder arbeiten wird.
Schritte in Winsolvenz:
In Winsolvenz müssen folgende Optionen gesetzt sein, damit ein Gerichts-Zugang genutzt werden kann:
Bei „Verfahren / Akte / GIS-Opt.“ muss „Gerichtszugang freigegeben“ angehakt sein.
Es muss ein spezieller Beteiligter Gericht angelegt worden sein. Wählen Sie hierzu bei Anlage des Speziellen Beteiligten die Funktionsart „Gericht“ aus.
Bei „Adressen und Beteiligte / Beteiligte“ finden Sie nun den Speziellen Beteiligten Gericht. Die GIS-PIN des speziellen Beteiligten Gericht beginnt mit GZ.
Hinweis:
Die GIS-PIN das Speziellen Beteiligten Gericht beginnt mit „GZ“. Achten Sie darauf, dem Gericht die richtige GIS-PIN mitzuteilen.
Schritte für Gerichte (für speziellen Beteiligten Gericht):
Das Gerichtsportal befindet sich unter:
https://gericht.glaeubigerinformation.de
Unter dieser Adresse kann das Gericht sich einen Account anlegen (Selbstregistrierung mittels Button „Registrierung“). Die Registrierung ist abgeschlossen, wenn die Registrierungs-E-Mail, die an die angegebene Adresse versendet wurde, geöffnet wurde und der Link daran geklickt wurde.
Hinweis:
Es ist sinnvoll, das Gericht darauf hinzuweisen, sicherheitshalber auch den Spam-Ordner zu überprüfen.
Wenn ein Nutzerkonto erstellt wurde, kann sich das Gericht mittels Button „Anmelden“ anmelden.
Danach kann die GIS-GZ-PIN eingegeben werden:
Nach Eingabe des GIS-PIN erhält man den Gerichtszugang.
Hinweis:
Ein Gerichtszugangs-PIN beginnt mit „GZ“. Stellen Sie sicher, dass der richtige GIS-PIN bereitgestellt wird.
Dieser GIS-PIN muss jedes Mal angegeben werden. Daher ist es sinnvoll, sich GIS-PIN und das zugehörige Verfahren entsprechend zu notieren.
Dieser GIS-PIN ist nicht Accountgebunden. Daher sollte dieser GIS-PIN, der mit “GZ“ beginnt, auf keinen Fall an mehrere Personen weitergegeben werden.
Inhalt Gerichtszugang:
Folgende Bereiche sind einsehbar
Verfahrensinformationen
Insolvenzverwalter
Gerichtsbeschlüsse
Verfahrenstermine
Verfahrensdokumente
Hinweis:
Beachten Sie, dass im Gerichtszugang nur Dokumente einsehbar sind, die entweder
öffentlich
oder geschützt und mit dem Haken „Gerichtszugang“ versehen sind.
Entzug des Gerichtszugangs:
Entfernen Sie den Haken bei „Gerichtszugang freigegeben“ (Verfahren / Akte / GIS-Opt.) oder löschen Sie den „Speziellen Beteiligten Gericht“ (Adressen und Beteiligte / Beteiligte), so hat der spezielle Beteiligte Gericht keinen Zugriff auf den Gerichtszugang mehr.