Ebenfalls in Verfahren > Akte im D2-Fenster können unter dem Reiter Web-Dok.
Dokumente (z.B. Eröffnungsbeschluss, Sachstandsbericht) zum Verfahren hinzugefügt
und anschließend durch einen GIS-Export zur Verfügung gestellt werden.
Das Hinzufügen der Dokumente zum Verfahren („Verfahrensdokumente“) erfolgt über [Anlegen]. Als Quelle stehen das Dateisystem, das Winsolvenz-Korrespondenzregister und ggf. die Documents (LEXolution.DMS)-Datenbank zur Verfügung.
Die Dokumente müssen
namentlich bezeichnet sein und
können mit einem Datum versehen und
müssen zu einer WEB-Kategorie hinzugefügt werden.
Unter Berechtigung kann dann zwischen folgenden Punkten gewählt werden:
[öffentlich], also für alle Beteiligten sichtbar,
oder [geschützt], und damit in der Standardeinstellung
nur für Gläubiger sichtbar, wenn der Haken bei Gläubiger gesetzt ist und der Gläubiger als vertrauenswürdig markiert wurde,
und/oder für Gerichte, wenn der entsprechende Haken gesetzt ist, und ein Gerichtszugang eingerichtet ist
Die Vorbelegung ist [geschützt].
Hinweis:
Die Web-Dokumente werden beim GIS-Export falls nötig automatisch in ein *.pdf umgewandelt.
Hinweis:
Beachten Sie, dass bei vorherigen Versionen der Haken “Unterschrift liegt vor” unter Gläubiger -> Tabelle -> Anmeldung dafür gesorgt hat, dass Gläubiger geschützte Dokumente sehen konnten. Dies wird nun mittels der neuen Funktionalität “vetrauenswürdiger Gläubiger” geregelt (siehe nachfolgendes Kapitel).