Die Gläubiger erhalten in GIS eine Persönliche Identifikationsnummer („GIS-PIN“) für jedes Verfahren, an dem sie beteiligt sind und müssen sich auf dem GIS-Portal einmalig durch Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes ein Benutzerkonto („Account“), anlegen. Dies bietet die unten genannte Vorteile.
Sämtliche Daten sind verschlüsselt. Der Verwalter kann einzelnen Gläubigern die GIS-PIN-Berechtigung entziehen. Der Verfahrensexport und der Import der Forderungsanmeldungen sind serverbasiert, schnell und komfortabel. Die GIS-Portal-Seiten können sowohl was das Erscheinungsbild betrifft als auch bezüglich der Inhalte individuell gestaltet werden. Das GIS-Portal ist mehrsprachig, standardmäßig deutsch und englisch.
12.1 Vorteile für den Gläubiger
Das angelegte Benutzerkonto kann vom Gläubiger in beliebig vielen Verfahren, auch bei unterschiedlichen Kanzleien, genutzt werden. GIS-PINs werden zum Benutzerkonto gespeichert und müssen nur einmalig eingegeben werden. Adressdaten, Bankverbindung und so weiter werden im Account gespeichert und können bei neuen Verfahren wieder genutzt werden.
12.2 Vorteile für die Insolvenzverwaltung
Über die vom Gläubiger bei der Account-Anlage anzugebende E-Mail-Adresse (Pflichtfeld!), kann er digital erreicht werden. Im Rahmen der Kommunikation im Verfahren können Informationen über automatisierte Benachrichtigungen mitgeteilt werden. Zukünftig soll es der Account ermöglichen, dass die Gläubiger Änderungen, beispielsweise ihrer Stammdaten oder der Bankverbindung, kurzerhand über den Account selbst vornehmen, so dass die Änderungen schon beim nächsten Import in die Tabelle in Winsolvenz übernommen werden. Berechtigungen können bei einzelnen Gläubigern auch seitens der Insolvenzverwaltung entzogen werden.
12.3 Bedienung durch den Gläubiger
Um Verfahrensinformationen einsehen zu können oder eine Forderungsanmeldung über das GIS-Portal vorzunehmen, sind durch den Gläubiger nachfolgende Schritte durchzuführen.
Registrierung
Es ist immer die Registrierung eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses ist durch den Gläubiger einmalig über das GIS-Portal anzulegen.
Dazu klickt man in der Login-Maske auf [Registrieren] Es öffnet sich die Eingabemaske Benutzerkonto-Daten, in der man seine Zugangsdaten selbst anlegt (E-Mail-Adresse und Passwort).
Ebenfalls muss der Gläubiger die Nutzungsbedingungen akzeptieren, die er durch einen Klick auf das Wort Nutzungsbedingungen zuvor einsehen kann.
Anschließend prüft der Gläubiger sein E-Mail-Postfach und folgt den Anweisungen in der Bestätigungs-E-Mail.
Zusammengefasst verläuft die Erstanmeldung im GIS-Portal in drei Schritten:
Kommt der Gläubiger an dieser Stelle nicht weiter, findet er über [Ich habe Probleme beim Anmelden] Hilfestellung.
Verfahrensinformationen
Nach dem Login gelangt man zur Verfahrenssuche. Hier müssen detaillierte Informationen eingegeben werden, um auf die Verfahrensseite zu gelangen.
Bei der Suche nach Verfahren natürlicher Personen müssen Gläubiger aufgrund der Datenschutzbestimmungen zuerst den GIS PIN im Suchfeld eingeben.
Bei der Suche von Unternehmen sind der Name und das Gericht einzugeben.
Hinweis:
Die Suche ist nur möglich, wenn man eingeloggt ist.
Über [Suchen] gelangt man zur Verfahrensseite innerhalb des GIS-Portals.
Beachten Sie bitte, dass die Suche mit den Daten aus Winsolvenz als Grundlage nimmt. Sind die Daten in Winsolvenz falsch oder unvollständig, kann das Verfahren möglicherweise nicht von den Gläubigern gefunden werden. Achten Sie daher bitte auf eine korrekte Pflege der Schuldner- und Gerichtsdaten, sowie des Aktenzeichens.
Die daraufhin angezeigte Seite Verfahrensinformationen ist in fünf Bereiche unterteilt:
Informationen für Gläubiger
Verfahrensinformationen 🡪 Gericht, AZ Gericht, Status, Art, Schriftl. Verf., Stund. V.-Kosten
Insolvenzverwalter 🡪 Insolvenzverwalter mit Anschrift
Verfahrenstermine
Verfahrensdokumente 🡪 öffentlich oder geschützt
Es können auch Gerichtspublikationen eingesehen werden, sofern vorhanden.
Geschützte Informationen im Bereich der Verfahrensinformationen sind für den Gläubiger nur sichtbar, wenn der Gläubiger in Winsolvenz als „vertrauenswürdig“ eingestuft ist und eine Forderung angemeldet wurde
Hinweis:
Beachten Sie unbedingt, dass Sie die Einstellungen in Winsolvenz bezüglich vertrauenswürdigen Gläubigern im GIS-Cockpit sowie in Winsolvenz nach Ihren Wünschen einstellen. Sie können in den GIS-Einstellungen einstellen, ob Sie „Neue Gläubiger als vertrauenswürdig importieren“ oder nicht.
Hinweis:
Indem Sie einen Gläubiger als nicht mehr vertrauenswürdig markieren, können Sie ihm den Zugriff auf geschützte Informationen verwehren.
Persönlicher Bereich
Nach der Anmeldung auf dem GIS-Portal ist der Bereich Mein Bereich (Gläubigerbereich) zugänglich. Dieser gliedert sich zunächst in drei Bereiche:
Forderungseinsicht
Forderungsübersicht
Forderungsanmeldung
Im Gläubigerbereich werden unter „Gläubigerdetails“ die Dokumente nach § 8 Abs. 3 InsO angezeigt, soweit vorhanden. Alternativ können die Dokumente auch als Webdokument mit der entsprechenden Kategorie angehangen werden.
Forderungseinsicht mit PIN
Der Bereich Forderungseinsicht mit PIN bietet Gläubigern, die ihre Forderungsanmeldung nicht über das GIS-Portal abgegeben haben, dennoch die Möglichkeit, durch einmalige Eingabe ihrer GIS-PIN den Status ihrer Forderungsanmeldung über das GIS-Portal einzusehen und Zugriff auf die geschützten Dokumente und Informationen zu erhalten.
Forderungsanmeldung mit PIN
Nimmt der Gläubiger die Forderungsanmeldung unter vorheriger Eingabe seiner GIS-PIN vor, hat dies für ihn den Vorteil, dass er über die GIS-PIN als der betreffende Gläubiger erkannt wird. Ihm werden daher seine in Winsolvenz bereits erfassten Stammdaten vorgeschlagen. Dies erfolgt über [Mit PIN fortfahren] unter Zu Ihren Forderungen.
Der Gläubiger trägt hier seine PIN ein.
Er hat an dieser Stelle auch die Möglichkeit, die angezeigten Stammdaten einmalig zu ändern oder zu ergänzen, was beim späteren GIS-Import dann die oben beschriebenen Konflikte auslösen kann.
Nach der Bestätigung der Stammdaten können anschließend Vertreter, Verfahrensbevollmächtigte oder Mitglieder angelegt werden und eine Teilnahme am Berichtstermin angezeigt werden.
Anschließend werden die Angaben zur Forderung gemacht und
ggf. zusätzliche Informationen angegeben und die Nachweise zur Anmeldung hochgeladen.
Hinweis:
Wenn eine Forderung aus vorsätzlicher Handlung oder Delikt angegeben wird, muss eine der drei zur Auswahl stehenden Varianten ausgewählt werden. Zudem ist die Übermittlung eines Anhangs verpflichtend, da ein Nachweis für die Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung erforderlich ist.
Die Gläubiger haben die Möglichkeit über [Entwurf speichern] den Entwurf der Forderungsanmeldung zu sichern. Über [Weiter] wird die Eingabe abgeschlossen. Die vorgenommenen Eingaben können abschließend überprüft und ggf. über den [Stift] nochmals geändert werden.
Abschließend muss die Richtigkeit der Angaben bestätigt werden.
Hinweis:
Auch Nicht-SEPA-Bankadressen aus GIS werden nach Winsolvenz übertragen.
Abschließend wird dem Gläubiger eine Mitteilung angezeigt, dass seine Forderungsanmeldung erfolgreich war.
Im Falle der rein digitalen Anmeldung wird er daraufhin hingewiesen, dass der Prozess der Forderungsanmeldung hiermit abgeschlossen ist und dem Insolvenzverwalter keine Dokumente in Papierform mehr zuzusenden sind. Es besteht lediglich die Möglichkeit, einen Forderungsbeleg für die eigenen Unterlagen herunterzuladen.
Bei der nicht rein digitalen Anmeldung, bei der vom Gläubiger zusätzlich zur digitalen Anmeldung über das GIS-Portal eine unterschriebene Forderungsanmeldung verlangt wird, erscheint folgende Abschlussmeldung:
Ein Forderungsbeleg muss über [Forderungsanmeldebeleg herunterladen] als *.pdf-Datei heruntergeladen werden und ggf. mit den Belegen zum Insolvenzverwalter geschickt werden.
Über den Button [Persönlicher Bereich] gelangt der Gläubiger zurück in die Forderungsübersicht.
Nach Abgabe der ersten Forderungsanmeldung der Bereich Forderungsübersicht auf, über den der Gläubiger jederzeit den Stand seiner Forderungsanmeldung(en) und die Prüfungsergebnisse einsehen kann.
Außerdem besteht die Möglichkeit in der Forderungsübersicht den gespeicherten Entwurf einer Forderungsanmeldung erneut zu öffnen.
Forderungsanmeldung ohne PIN
Wenn der Gläubiger keine PIN erhalten hat, kann er seine Forderung über die Schaltfläche [Ohne PIN fortfahren] dennoch anmelden, wenn Sie dies in den GIS-Einstellungen zugelassen haben.
Über [Einen neuen Gläubiger anlegen + ] kann er seine Stammdaten erfassen.
Anschließend wird in den Gläubigerdetails auf [Eine Forderung hinzufügen + ] geklickt.
Es öffnet sich wie oben die Forderungsübersicht, in der die oben beschriebenen Angaben zur Forderung gemacht und Nachweise hochgeladen werden können.
Der restliche Ablauf ist der Gleiche, wie bei einer Forderungsanmeldung mit PIN.
12.4 Benutzerkontoverwaltung
Der Gläubiger hat die Möglichkeit im Gläubiger-Portal in der Benutzerkontoverwaltung
Sein Passwort zu ändern
Seine E-Mail-Adresse zu ändern
Benachrichtigungseinstellungen zu ändern (siehe separates Kapitel hierzu) und
Seinen Account zu löschen.
Passwortänderung:
Hier kann ein altes Passwort durch ein Neues ersetzt werden.
Änderung der E-Mail-Adresse:
Hier kein die E-Mail-Adresse durch eine andere ersetzt werden.
Account löschen:
Hierüber kann der Gläubiger seinen eigenen Account löschen.
Vor der Löschung erscheint eine Warnmeldung:
12.5 Automatisierte Benachrichtigung der Gläubiger
Der Gläubiger hat die Möglichkeit im Gläubiger-Portal in der Benutzerkontoverwaltung
die Benachrichtigungseinstellungen einzusehen.
Um über Neuerungen im Portal informiert zu werden, müssen die Benachrichtigungen aktiviert werden.
Nur wenn Gläubiger UND Kanzlei die entsprechenden Funktionen aktiviert haben, werden E-Mail-Benachrichtigungen versendet.
Die E-Mail wird an die Adresse gesendet, die der Gläubiger unter Kontakt eingegeben hat, sofern es zu dieser Mail Adresse ein GIS-Benutzerkonto gibt. Steht dort keine oder eine falsche E-Mail-Adresse, wird keine Mail versendet.
Jedoch besteht die Möglichkeit für den Gläubiger sich, mittels der GIS-PIN (die ihm von der Kanzlei zur Verfügung gestellt wird) nachträglich ein Benutzerkonto anzulegen und damit die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren.
12.6 Anpassung des GIS-Portals
Das GIS-Portal kann sowohl im Hinblick auf das Erscheinungsbild als auch auf die Inhalte individuell angepasst werden. Dazu stehen sowohl ein Verwaltungsbereich auf dem GIS-Portal als auch der sogenannte Änderungsmodus.
Administrator-Account
Um Zugang zu diesen beiden Funktionen zu erhalten ist es notwendig, sich auf Ihrem GIS-Portal mit dem Administrator-Account einzuloggen. Die entsprechenden Zugangsdaten werden Ihnen im Rahmen der Installation bzw. der Schulung von GIS durch die STP GmbH mitgeteilt.
Hinweis:
Mit diesem Account können Sie sich grundsätzlich auf dem GIS-Portal genauso bewegen, wie z.B. ein Gläubiger. Insbesondere sehen Sie in jedem Verfahren auch die von Ihnen hochgeladenen geschützten Webdokumente.
Verwaltungsbereich im GIS-Portal
Das GIS-Portal verfügt zum einen über einen Verwaltungsbereich, der über das [Zahnrad] im Navigationsbereich aufgerufen werden kann. Dieser umfasst fünf Bereiche.
Cockpit-Store
Inhalte
E-Mails
Theming
Verfahrensprotokolle
Cockpit-Store
Durch Auswählen des Menüpunktes [Cockpit Store] gelangt man in den Cockpit Setup Store. Dort werden Updates für das GIS-Cockpit zum Download zur Verfügung gestellt. Diese müssen dort ausgeführt werden, wo der GIS-Dienst (STP GIS Service) läuft.
Inhalte
Über den Bereich Inhalte sind die Content-Keys des GIS-Portals über eine Suchfunktion und Auswahllisten zugänglich und bearbeitbar. Unter Content-Keys sind dabei sämtliche Inhalte, Menüeinträge etc. des GIS-Portals zu verstehen.
Es wird empfohlen, die Elemente über Stichwörter im Suchfeld der jeweiligen Spalte zu suchen, um gesuchte Elemente auf effiziente Weise zu finden. Beispielsweise können Textstellen, Satzauszüge und eindeutige Wörter, die an beliebiger Stelle im GIS-Portal verwendet wurden, eingegeben werden.
Wenn z.B. der Text, der den Gläubigern nach dem Abschicken ihrer Forderungsanmeldung angezeigt wird, geändert werden soll, kann einfach nach ‚Forderungsanmeldung‘ im Feld ‚de‘ gesucht werden.
Neben der einfachen Suche nach Schlüsselworten in der Übersetzung, gibt es noch diverse andere Möglichkeiten zu filtern.
Die Kopfzeile bietet hierfür mehrere Schaltflächen.
Schaltfläche, um alle Filter zurückzusetzen: Inhalte werden nachfolgend ungefiltert neu geladen
-
Auswahl aus 3 Filtern:
Schwarz: Alle Inhalte
Grün: Alle Inhalte, die bereits einmal angepasst wurden
Gelb: Alle Inhalte, die noch nicht von der Kanzlei angepasst wurden
Eingabefelder für Schlagworte: es kann hier nach einzelnen Elementen gefiltert werden
Auswahl, wie viele Elemente auf einer Seite angezeigt werden sollen
Auch die Anzeige der Elemente kann eingestellt werden. Hierfür gibt es oberhalb der Elemente eine Suche mit mehreren Kontrollkästchen.
- Verfahrenssuche
Hierüber können einzelne Verfahren der Kanzlei gesucht werden. Die Suche beginnt erst ab drei Zeichen einen Vorschlag für die Vervollständigung zu liefern. Die Angezeigten Inhalte werden nachfolgend innerhalb des Verfahrens gefiltert.
- Spaltenauswahl
Die ausgewählten Spalten werden im Inhaltsbereich angezeigt. Der Pfad steht für den technischen Pfad innerhalb des Systems, der diesem Inhalt zugeordnet ist. Die Kürzel ‚de‘ und ‚en‘ stehen für die Sprachen Deutsch und Englisch und beinhalten die jeweiligen Übersetzungen.
Nach dem erfolgreichen Filtern des Inhalts, kann ein angezeigter Inhalt nun bearbeitet werden.
Durch einen Klick auf die Schaltfläche [Spalten] auf der rechten Seite, können automatisch die Spalten angezeigt werden, die noch unvollständige Übersetzungen haben. So würde bei einem Inhalt, ohne englische Übersetzung, durch das Betätigen der Schaltfläche, automatisch die Spalte ‚en‘ angezeigt werden.
Mit einem Klick auf den Stift am linken Rand der Zeile, kann der Text geändert werden. Zu beachten ist, dass der Text für alle Übersetzungen (deutsch, englisch, usw.) anzupassen ist. Die neuen Inhalte werden direkt im Editor gespeichert. Durch Klicken auf [Zurück] wird wieder die Seite Verwaltung geöffnet.
Mit einem Klick auf den Stift öffnet sich der Texteditor.
Dieser erlaubt vielfältige Anpassungen und Veränderungen.
Der Texteditor enthält mehrere Ebenen - Verfahren, Kanzlei und Vorgabe GIS sowie eine Vorschau.
Dabei gilt die folgende Übersetzungskette: Verfahren überschreibt Kanzlei, Kanzlei überschreibt Vorgabe GIS.
Rechts am Ende der Zeile befinden sich pro Bereich zwei Icons. Der [Mülleimer] rechts bedeutet Eintrag löschen, dass [Klemmbrett mit dem Stift] links steht für bearbeiten.
Mit Klick auf den [Bearbeiten] – Button (Klemmbrett mit Stift) wechseln die Icons in [Abbrechen] (Verbotsschild, links) und [Speichern] (Diskettensymbol, rechts). Außerdem erscheint ein Textfeld, in dem Text geschrieben und Inhalte eingefügt und verändert werden können.
Mit Klick auf [Abbrechen] werden vorgenommene Änderungen verworfen und der Bereich wechselt in den ursprünglichen Zustand zurück.
Durch [Speichern] werden vorgenommene Änderungen übernommen und durch [Schließen] unten rechts wird der Texteditor geschlossen.
Auf diese Weise können Sie Texte im GIS-Portal nach Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. So kann entweder kanzleiweit und verfahrensübergreifend ein Text erstellt werden oder auch nur verfahrensbezogen. Das System geht dabei stets so vor, dass der „feinste“ Inhalt verwendet und angezeigt wird.
Sollte für das individuelle Verfahren ein Eintrag vorhanden sein, wird dieser Text angezeigt. Falls nicht, überprüft das System, ob auf der Kanzlei-Ebene etwas eingepflegt wurde. Falls ja, wird dieser Text angezeigt. Erst wenn dort ebenfalls kein Eintrag vorhanden sein sollte, wird der hinterlegte Standard-Text (Vorgabe GIS) eingeblendet.
Hinweis:
Dieser Standard-Text (Vorgabe GIS) kann nicht gelöscht oder geändert werden. Er wird vielmehr wie beschrieben durch einen Eintrag bei Kanzlei oder Verfahren überschrieben, bleibt jedoch als „Notnagel“ weiter vorhanden.
In den meisten Fällen ist eine inhaltliche Anpassung des GIS-Portals über den Änderungsmodus einfacher zu handhaben (dazu unten).
E-Mails (Update der Bankverbindung)
Hier kann man die Texte für die E-Mails für die Änderung der Bankverbindung ändern.
Sie besteht aus
Betreff
Platzhalter sowie
Nachricht-Plaintext.
Es gibt eine
Master-Vorlage, die als Basis für eine Kanzleivorlage verwendet werden kann
Kanzleivorlage, die als Basis für eine Standortvorlage verwendet werden kann
Standortvorlage
Mittels Bleistiftsymbol können Sie eine Vorlage ändern. Mittels des Mülleimer-Symbols können Sie eine Vorlage löschen.
Hinweis:
Existiert keine Standort-Vorlage, kann diese mittels des Buttons „Standort-Vorlage hinzufügen“ erstellt werden. Existiert keine Kanzleivorlage, kann diese mittels des Buttons „Kanzlei-Vorlage hinzufügen“ erstellt werden.
Theming
Im Bereich Theming kann das GIS-Portal optisch angepasst werden. Dies geschieht direkt durch Eingabe bzw. Abänderung des CSS-Codes.
Anpassung des Logos
Um das auf dem GIS-Portal angezeigte Logo anzupassen, gehen Sie wie folgt vor.
Rufen Sie die Website https://www.base64.guru/converter/encode/image auf und laden Sie dort Ihr Logo als Bilddatei hoch.
Unter [Datatype] können Sie entweder eine Bilddatei hochladen oder eine URL eingeben, die auf das Bild verweist. Wählen Sie unter [Output Format] CSS Background Image - - background-image:url(). Klicken Sie anschließend auf den Encode image to Base64 Button.
Hinweis:
Die Datei sollte im svg-,png, oder jpeg-Format vrliegen und nicht größer als 100 KB sein.
Kopieren Sie wie im Screenshot illustriert den Code ab dem Bereich „url(„data:image/jpeg……..“) Achten Sie beim Kopieren darauf, die geschweifte Klammer am Ende nicht mitzukopieren:
Im Theming Menü sind im Abschnitt ab Zeile 39 die Einstellungen, die das Logo betreffen, aufgeführt. Der orangene Text muss komplett entfernt bzw. überschrieben werden und mit dem zuvor in die Zwischenablege kopierten Code ersetzt werden.
Hinweis:
Das Komma am Ende des orangenen Textes muss bleiben bzw. wieder gesetzt werden!
In Zeile 41 kann ggf. die Breite des Logos,
in Zeile 42 die Höhe
und in Zeile 43 festgelegt werden, wie weit das Logo vom linken Rand entfernt sein soll.
Hinweis:
Das Logo hat ein festes Seitenverhältnis. Es kann also möglicherweise nicht breiter werden, bevor die Höhe angepasst wurde.
Abschließend klicken Sie rechts oben im Theming Menü auf [Speichern].
Anpassung von Primär- und Sekundärfarbe
Es können die Primär und die Sekundärfarbe angepasst werden. Das sind die Farben der Kopfleiste und der Titelleisten. Weitere Farbanpassungen sind an dieser Stelle nicht empfehlenswert, da die Farben teilweise in den Formularen verwendet werden (z.B. Rot für eine falsche oder fehlende Eingabe). Die Farben werden entweder als RGB- oder Hexadezimal-Wert eingegeben.
Die genannten Primär- und Sekundärfarben werden in Zeile 24 und 25 angepasst. Wenn man mit der Maus über den Code geht, taucht ein Farbwahlfeld auf, in dem auch manuell Farben ausgewählt werden können. Die Formatierung für einen RGB-Wert sieht so aus:
Nach der Anpassung [Speichern] und die Farben werden übernommen.
Anpassung der Schriftart
Die Anpassung der Schriftart ist etwas komplexer. Falls die entsprechende Schriftart nicht schon verfügbar ist, muss sie zunächst beschafft werden. Da es sich hierbei ausschließlich um Web-Schriftarten handelt, ist das relativ einfach. Die meisten sind hier verfügbar:
Ansonsten können sie meistens über eine Google-Suche gefunden werden. Die entsprechende Schriftart wird also heruntergeladen und dann geht es zu folgender Seite:
https://www.fontsquirrel.com/tools/webfont-generator
Hier kann die Schriftart in das Base64-Format umgewandelt werden. Dazu werden die entsprechenden Schriftarten hier hochgeladen. Darüber hinaus können noch ein paar weitere Einstellungen definiert werden. Es muss nur ein Kreuz bei Base 64 Encode gesetzt sein (rot markiert) die anderen Einstellungsmöglichkeiten werden hier nur zur Übersicht dargestellt.
Der letzte Haken bei Agreement muss auch gesetzt werden, um die entsprechende Schriftart downloaden zu können. Aus dem *.zip-File, welches dann von der Webseite generiert wird, ist lediglich die darin enthaltene stylesheet.css Datei relevant:
Wenn die stylesheet.css-Datei mit einem Texteditor geöffnet wird, ist bereits zu sehen, dass sie der Konfiguration der Schriftart auf dem GIS-Portal sehr ähnlich sieht.
Die Schriftart wird in Zeile 6-19 definiert. Die entsprechenden Blöcke aus der Textdatei werden einfach darunter eingefügt.
So könnte es nach dem Einfügen einer Schriftart aussehen:
Hinweis:
Wichtig ist, dass der Block mit dem Link zweimal eingefügt wird. Unter dem Block sollte dann einmal der Wert bold bei font weight eingetragen werden, damit diese Schriftart in Fett angezeigt werden kann. In der Zeile 19 stehen alle Schriftarten, die für diese Seite verwendet werden. Die Zeile kann sich natürlich verschieben. Auch muss die zusätzlich verwendete Schriftartvor den Standard gesetzt werden, damit der Browser weiß, dass die Schriftart zu bevorzugen ist (Zeile 34).
Abschließend [Speichern] Sie ab und die neue Schriftart sollte zu sehen sein.
Besondere Anpassungen
Über den Reiter Erweiterungen können weitere Anpassungen vorgenommen werden.
Header weiß:
Für den Fall, dass ein weißer Header (Kopfleiste) gewünscht wird, bedarf dies einer gesonderten Anpassung. Hier müssen zudem die Farbe der Schrift und der Symbole in der Kopfleiste geändert werden, da diese im Standard ebenfalls weiß sind.
Zunächst wird für die Farbe der Kopfleiste in der Zeile 62 bei dem Wert Background Color „white“ hinterlegt.
In Zeile 70 wird die Farbe der Schriftart und der Symbole im Header festgelegt. In diesem Beispiel ist es schwarz.
In Zeile 80 schließlich wird festgelegt, wie die Schrift im Header aussieht, wenn mit der Maus darübergefahren wird, in diesem Beispiel ist es grau.
Kanzleinamen ausblenden:
Besteht der Wunsch den Kanzleinamen auszublenden, kann das über den Eintrag in Zeile 4+5 bewirkt werden. Dieser muss noch manuell hinzugefügt werden.
Hinweis:
Dabei ist allerdings zu beachten, dass dann auch der Verfahrensname nicht mehr im Titel angezeigt wird, sodass diese Vorgehensweise nicht zu empfehlen ist.
//Titel ausblenden
.main-title > .primary-font-color {
Display: none;
}
Der Kanzleiname kann auch in der Suche ausgeblendet werden:
// Erstes Breadcrumb ausblenden
.breadcrumb-item {
&:first-child {
display: none;
}
&:nth-child(2) {
padding-left: 0;
&::before {
display: none;
}
}
}
// Kanzleiname in Verfahrenssuchergebnissen ausblenden
app-proceeding-search .search-result small + span:last-child {
display: none;
}
Schriftfarbe in verschiedenen Bereichen an Primärfarbe anpassen:
Verschiedene Textelemente können eine eigene Schriftfarbe haben. Dazu werden in den Erweiterungen einfach die entsprechenden Zeilen und Elemente hinzugefügt:
.mat-card, .mat-expansion-panel, .mat-expansion-panel-header-title, .search-result {
color: var(–primary-color) !important;
Im Folgenden die Erklärung der einzelnen Elemente:
.mat-card: Texte in Mein Bereich auf der
.mat-expansion-panel: Text der Antworten bei Fragen und Antworten
.mat-expansion-panel-header-title: Die Fragen bei Fragen und Antworten
.search-result: Die Suchergebnisse bei der Verfahrenssuche der Kanzlei
Verfahrensprotokolle
Hier haben Sie die Möglichkeit, Protokolle von aktiven, neu erstellten und gelöschten Verfahren zu erstellen.
Sie können
Verfahrensprotokolle und
Allgemeine Protokolle
erstellen.
Sie können wählen, ob Sie das Protokoll als Excel- oder CSV-Datei erstellen wollen.
Hinweis:
Wenn Sie bei Allgemeinen Protokollen kein Start- und Enddatum angeben, so erhalten Sie über die Buttons
- Aktive Verfahren,
- Neu erstellte Verfahren und
- Gelöschte Verfahren
Jeweils eine Übersicht aller Verfahren, die zu dieser Kategorie gehören.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass für alle Verfahren die vor der Implementierung der Verfahrensprotokolle am 19.12.2022 bereits online waren, das Erstveröffentlichungsdatum nicht exakt bestimmt werden kann, sondern nur das Datum des letzten Uploads.
Änderungsmodus
Durch Aktivieren des [Änderungsmodus] in der Fußzeile unten rechts des GIS-Portals erhält der Administrator die Möglichkeit, die komplette Seite, auf der er sich aktuell befindet, beliebig anzupassen und zu verändern.
Die veränderbaren Bereiche sind orange umrandet. Es erscheinen Platzhalter-Icons, die ausgetauscht werden können. Dieser Änderungsmodus lässt sich auf jeder Seite anwenden. Auf diese Art ist es einfacher, Inhalte abzuändern, da der entsprechende Inhalt nicht gesucht werden muss, sondern zur entsprechenden Stelle navigiert („gesurft“) wird.
Zu Beispiel kann so gezielt ein Verfahren gesucht werden und über den Änderungsmodus die Verfahrensinformationen entweder für das Verfahren oder auch kanzleiweit an dieser Stelle mit einem [Rechtsklick] abgeändert werden.
Durch wiederholtes Klicken auf [Änderungsmodus] in der Fußzeile unten rechts wechseln Sie wieder in den gewohnten Benutzermodus zurück.
Kontakt, Impressum und Datenschutz
Beachten Sie bitte, dass Impressum und Datenschutz zwingend für ihre Kanzlei anzupassen sind!
Impressum
Um das Impressum zu bearbeiten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Scrollen Sie als Administrator im GIS Portal nach unten.
Klicken Sie in der grauen Fußzeile mit der linken Maustaste auf „Impressum“.
Klicken Sie anschließend mit der linken Maustaste auf „Änderungsmodus“, welcher sich am Ende der Fußzeile befindet.
Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den orange-umrandeten Text des Impressums.
Im sich öffnenden Editor klicken Sie beim Feld „Kanzlei“ auf den Button „Editieren“ (
).
Nun können Sie Ihr eigenes Impressum eingeben (englische Version ebenfalls berücksichtigen) und es durch einen Klick auf das Diskettensymbol (
) speichern.
Verlassen Sie den Editor über die Schaltfläche „Schließen“.
Verlassen Sie den Änderungsmodus über einen wiederholten Klick auf “Änderungsmodus”.