8. GIS-PIN

Winsolvenz generiert für jeden Gläubiger, der im Verfahren angelegt wird, automatisch eine 30-stellige GIS-PIN. Sie wird für Beteiligte mit den Funktionsarten Gläubiger und Debitor generiert, hat allerdings aktuell nur für die Gläubiger Bedeutung. Eine GIS-PIN sieht beispielsweise wie folgt aus:

GS 66WT 2NTX ZHSV E6WG MBQB NCCW 3SZS

Einsehbar ist die GIS-PIN in Winsolvenz unter Adressen und Beteiligte > Beteiligte sowie in Gläubiger > Tabelle im D1-Fenster unter dem Reiter Individuell.

Dort kann die GIS-PIN (hier: „Online-Id“) mit einem Rechtsklick + [kopieren] auch einfach entnommen werden.

GIS

Hinweis:

Der Reiter Individuell ist ggf. vorher in Winsolvenz unter Einstellungen > Kanzlei > Allgemeine Einstellungen zu aktivieren:

GIS

Zudem finden Sie die GIS-PIN im GIS-Cockpit auf der Verfahrensübersichtsseite unter Tabelle > Gläubigerdetails.

8.1 Funktion

Die GIS-PIN dient einerseits dazu, dem Gläubiger die Forderungsanmeldung über das GIS-Portal zu erleichtern, da er dort über diese erkannt wird und ihm daher bei der Forderungsanmeldung seine in Winsolvenz bereits erfassten Stammdaten angezeigt werden. Er muss diese daher nicht erneut eingeben.

Andererseits erfüllt sie für Sie als Insolvenzverwalter auch eine Sicherungsfunktion. Es kann im GIS-Cockpit eingestellt werden,

  • ob nur Gläubiger, die über eine GIS-PIN verfügen, eine Forderungsanmeldung über das GIS-Portal vornehmen können,

  • oder auch Ihnen unbekannte Gläubiger, die keine GIS-PIN erhalten haben.

Außerdem sind die geschützten Webdokumente und GIS-Informationen nur für Gläubiger sichtbar, die vertrauenswürdig sind und eine Forderung angemeldet haben.

Sollte es notwendig werden, einem Gläubiger diese Berechtigungen nachträglich zu entziehen, kann die GIS-PIN unter Adressen und Beteiligte > Beteiligte über die Schaltfläche [GIS-PIN neu] neu generiert werden. Die dem Gläubiger zuvor mitgeteilte GIS-PIN verliert dann ihre Gültigkeit und der Gläubiger die damit zusammenhängenden Berechtigungen.

GIS

Hinweis:

Damit sich die Änderung auswirkt, muss nach dem Neu-Generieren einer GIS-PIN ein GIS-Export durchgeführt werden, damit die Änderung auf das GIS-Portal übertragen wird.

Eine andere Möglichkeit ist, dem Gläubiger das Kennzeichen des vertrauenswürdigen Gläubigers zu entziehen.

8.2 Textmarke

Für die GIS-PIN steht in Winsolvenz die Textmarke FELD_Bet_PIN zur Verfügung, über die Sie die GIS-PIN des Adressaten in das jeweilige Anschreiben einspielen und so den Gläubigern deren GIS-PINs mitteilen können, z.B. im Wege der Aufforderung zur Forderungsanmeldung.