Hinweise zu Lexolution.FoMa

In Formularen der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) vor und zurück springen

In den Dialogen zur Abfrage der Daten für die ZVFV-Formulare wird durch Drücken auf den Button OK zum nächsten Dialog gewechselt. Wird der Button Abbrechen gedrückt, wird in den vorhergehenden Dialog gewechselt und die in diesem Ablauf eingegebenen Daten können geändert werden.

Screenshot-Feature in Microsoft Edge verhindert Tastenkombination STRG+UMSCHALT+S zum Speichern

In den neuesten Versionen von Microsoft Edge wurde ein Feature hinzugefügt, das es Benutzern ermöglicht, Screenshots durch die Tastenkombination STRG+UMSCHALT+S zu erstellen. Mit diesem Feature können Benutzer den gesamten Bildschirm oder einen bestimmten Bereich erfassen.
Das hat zur Folge, dass diese Tastenkombination, die in zahlreichen Dialogen mit einer Speichern-Schaltfläche verknüpft ist, nicht mehr funktioniert. Für eine kurzfristige Lösung kann Google Chrome oder Mozilla Firefox genutzt werden.
Ab Version 2023.1 P3 wurde die Tastenkombination [Strg + Umschalt + S] geändert in [Strg + H].

Basiszinssatz - regelmäßig anpassen

Da zum 01.01. und 01.07. eines Jahres jeweils der Basiszins wechselt, werden zu diesen Daten zusätzliche Zeilen mit Zinsberechnungen in der Forderungsaufstellung aufgeführt, sodass immer der gerade gültige absolute Zinssatz ersichtlich ist. Bleibt dieser zur vorherigen Periode unverändert, ist ein Eintragen nicht unbedingt notwendig, hierdurch können Sie Platz in Ihrer Forderungsaufstellung sparen.
Änderungen tragen Sie bitte unter “Stammdaten/Finanztabellen/Basiszinssatz” ein. Der Basiszinssatz zum 1. Januar 2025 liegt bei einem Wert von 2,27 %.

Formulare für die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) gültig ab 1. September 2022

In der folgenden Übersicht ist die Zuordnung der Vorgangskürzel für die neuen Vorlagen für die Formulare der ZVFV zu sehen. Die alten Kürzel werden teilweise noch angezeigt dürfen aber nicht mehr verwendet werden. Beachten Sie bitte, da einige Vorgangsvorlagen noch auf die alten Vorgangsvorlagen referenzieren. Die Auswahl wird in zukünftigen Versionen entfernt. Ihr Administrator kann die Vorgangsvorlagen ausblenden.

Formular Vorgangskürzel der AKTUELLEN Formular-Version Vorgangskürzel der VERALTETEN Formular-Version
PfÜB VP01 V008
Unterhalts-PfÜB VP10 -
ZV-Auftrag (dialoggesteuert) VG01 V022
ZV-Auftrag VG02 V017
ZV/VA-Auftrag VG03 V018
VA-Auftrag VG04 V019
Haftauftrag VG05 V020
Anforderung VA VG06 V021
Richterliche Durchsuchungsanordnung VR01 V016

Verwendung der Vorgangsvorlage T005 Schuldtitel Gläubiger statt der Vorgangsvorlage T01K Schuldtitel

In dieser Vorgangsvorlage T01K wird bei der Neuanlage immer das Amtsgericht aus den Stammdaten der Gerichte vorbelegt. Manuelle Änderungen werden bei der Neuanlage nicht akzeptiert. Um das Gericht je Vorgang individuell auszufüllen, muss nach dem Speichern der Vorgang zum Bearbeiten geöffnet und die Änderung vorgenommen werden.

In der Vorgangsvorlage T005 können die Felder sofort bei Neuanlage manuell ausgefüllt werden.

Die Vorgangsvorlage T01K wird in einer zukünftigen Version unsichtbar gestellt.

Änderung der Streitwertgrenze für Zuständigkeit der Prozessgerichte für das gerichtliche Mahnverfahren

In den Systemeinstellungen im Bereich GSV gibt es 2 Parameter, um die Streitwertgrenze und die Zuständigkeit der Prozessgerichte im gerichtlichen Mahnverfahren zu definieren, anhand der entschieden wird, ob ein Amtsgericht oder Landgericht im gerichtlichen Mahnverfahren anzugeben ist. Streitwertgrenze für Amtsgericht-Zuständigkeit Der seit 30 Jahren gültige Betrag von 5.000 EUR wurde bisher als nicht änderbare Konstante verwendet. Durch die Bereitstellung als Parameter “Max. Streitwert für Amtsgericht-Zuständigkeit” (max_sum_in_dispute_local_court) ist es dem Anwender jetzt möglich, den Wert selbst zu beeinflussen, den Wert mit Eintritt der Gültigkeit selbst anzupassen. Mit dem Update werden die 5.000 EUR in diesen Parameter übernommen. Jede Änderung wird sofort in der Programmlogik ausgewertet. Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte in Kraft Zur Zuweisung des zuständigen Prozessgerichts in Fällen, bei denen die Streitwertgrenze nicht relevant ist, wird der Parameter “Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte in Kraft” (jurisdiction_reform_in_force) verwendet.

Bei Aufträgen mit der Katalognummer 02 gilt: - Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt wie bei anderen Katalognummern, dass je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist (mit Ausnahmen bei Mietforderungen und Katalognummer 95). - Ab dem Inkrafttreten hingegen ist die Gerichtszuständigkeit bei GMV-Anträgen, die Forderungen mit Katalognummer 02 enthalten, unabhängig vom Streitwert. Es ist ab dem Inkrafttreten immer das Landgericht zuständig.

Mit in Kraft treten des Gesetzes muss der Anwender die Option aktivieren.

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