In Formularen der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) vor und zurück springen
In den Dialogen zur Abfrage der Daten für die ZVFV-Formulare wird durch Drücken auf den Button OK zum nächsten Dialog gewechselt. Wird der Button Abbrechen gedrückt, wird in den vorhergehenden Dialog gewechselt und die in diesem Ablauf eingegebenen Daten können geändert werden.
Screenshot-Feature in Microsoft Edge verhindert Tastenkombination STRG+UMSCHALT+S zum Speichern
In den neuesten Versionen von Microsoft Edge wurde ein Feature
hinzugefügt, das es Benutzern ermöglicht, Screenshots durch die
Tastenkombination STRG+UMSCHALT+S zu erstellen. Mit diesem Feature
können Benutzer den gesamten Bildschirm oder einen bestimmten Bereich
erfassen.
Das hat zur Folge, dass diese Tastenkombination, die in zahlreichen
Dialogen mit einer Speichern-Schaltfläche verknüpft ist, nicht mehr
funktioniert. Für eine kurzfristige Lösung kann Google Chrome oder
Mozilla Firefox genutzt werden.
Ab Version 2023.1 P3 wurde die Tastenkombination [Strg + Umschalt + S]
geändert in [Strg + H].
Basiszinssatz - regelmäßig anpassen
Da zum 01.01. und 01.07. eines Jahres jeweils der Basiszins wechselt,
werden zu diesen Daten zusätzliche Zeilen mit Zinsberechnungen in der
Forderungsaufstellung aufgeführt, sodass immer der gerade gültige
absolute Zinssatz ersichtlich ist. Bleibt dieser zur vorherigen Periode
unverändert, ist ein Eintragen nicht unbedingt notwendig, hierdurch
können Sie Platz in Ihrer Forderungsaufstellung sparen.
Änderungen tragen Sie bitte unter
“Stammdaten/Finanztabellen/Basiszinssatz” ein. Der Basiszinssatz zum 1.
Januar 2025 liegt bei einem Wert von 2,27 %.
Formulare für die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) gültig ab 1. September 2022
In der folgenden Übersicht ist die Zuordnung der Vorgangskürzel für die neuen Vorlagen für die Formulare der ZVFV zu sehen. Die alten Kürzel werden teilweise noch angezeigt dürfen aber nicht mehr verwendet werden. Beachten Sie bitte, da einige Vorgangsvorlagen noch auf die alten Vorgangsvorlagen referenzieren. Die Auswahl wird in zukünftigen Versionen entfernt. Ihr Administrator kann die Vorgangsvorlagen ausblenden.
| Formular | Vorgangskürzel der AKTUELLEN Formular-Version | Vorgangskürzel der VERALTETEN Formular-Version |
| PfÜB | VP01 | V008 |
| Unterhalts-PfÜB | VP10 | - |
| ZV-Auftrag (dialoggesteuert) | VG01 | V022 |
| ZV-Auftrag | VG02 | V017 |
| ZV/VA-Auftrag | VG03 | V018 |
| VA-Auftrag | VG04 | V019 |
| Haftauftrag | VG05 | V020 |
| Anforderung VA | VG06 | V021 |
| Richterliche Durchsuchungsanordnung | VR01 | V016 |
Verwendung der Vorgangsvorlage T005 Schuldtitel Gläubiger statt der Vorgangsvorlage T01K Schuldtitel
In dieser Vorgangsvorlage T01K wird bei der Neuanlage immer das Amtsgericht aus den Stammdaten der Gerichte vorbelegt. Manuelle Änderungen werden bei der Neuanlage nicht akzeptiert. Um das Gericht je Vorgang individuell auszufüllen, muss nach dem Speichern der Vorgang zum Bearbeiten geöffnet und die Änderung vorgenommen werden.
In der Vorgangsvorlage T005 können die Felder sofort bei Neuanlage manuell ausgefüllt werden.
Die Vorgangsvorlage T01K wird in einer zukünftigen Version unsichtbar gestellt.
Änderung der Streitwertgrenze für Zuständigkeit der Prozessgerichte für das gerichtliche Mahnverfahren
In den Systemeinstellungen im Bereich GSV gibt es 2 Parameter, um die Streitwertgrenze und die Zuständigkeit der Prozessgerichte im gerichtlichen Mahnverfahren zu definieren, anhand der entschieden wird, ob ein Amtsgericht oder Landgericht im gerichtlichen Mahnverfahren anzugeben ist. Streitwertgrenze für Amtsgericht-Zuständigkeit Der seit 30 Jahren gültige Betrag von 5.000 EUR wurde bisher als nicht änderbare Konstante verwendet. Durch die Bereitstellung als Parameter “Max. Streitwert für Amtsgericht-Zuständigkeit” (max_sum_in_dispute_local_court) ist es dem Anwender jetzt möglich, den Wert selbst zu beeinflussen, den Wert mit Eintritt der Gültigkeit selbst anzupassen. Mit dem Update werden die 5.000 EUR in diesen Parameter übernommen. Jede Änderung wird sofort in der Programmlogik ausgewertet. Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte in Kraft Zur Zuweisung des zuständigen Prozessgerichts in Fällen, bei denen die Streitwertgrenze nicht relevant ist, wird der Parameter “Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte in Kraft” (jurisdiction_reform_in_force) verwendet.
Bei Aufträgen mit der Katalognummer 02 gilt: - Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt wie bei anderen Katalognummern, dass je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist (mit Ausnahmen bei Mietforderungen und Katalognummer 95). - Ab dem Inkrafttreten hingegen ist die Gerichtszuständigkeit bei GMV-Anträgen, die Forderungen mit Katalognummer 02 enthalten, unabhängig vom Streitwert. Es ist ab dem Inkrafttreten immer das Landgericht zuständig.
Mit in Kraft treten des Gesetzes muss der Anwender die Option aktivieren.
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