Rechnungsarten
Die Abrechnung mittels Lexolution ermöglicht Ihnen eine flexible Abrechnung, wahlweise anhand der Stundenerfassung, des RVG oder einer Pauschale. Die Anlage eines Rechnungsentwurfes und das Erfassen von möglichen Rechnungspositionen können jederzeit erfolgen. Bis zum Zeitpunkt der endgültigen Rechnungserstellung durch Abschließen des Entwurfes können Korrekturen und vergleichende Betrachtungen vorgenommen werden. Sie können z. B. innerhalb eines Rechnungsentwurfes eine RVG-Abrechnung und eine Stundenabrechnung erfassen, um diese gegenüber zu stellen.
Weiter besteht die Möglichkeit, Sammelrechnungen, Splittrechnungen, Vorschussrechnungen und kumulierte Rechnungen zu erstellen. Vorschussrechnungen können als Pauschalrechnungen und RVG-Rechnungen erstellt werden.
Stundenzuordnung
Eine zeitnahe Erfassung sämtlicher Zeiten gewährleistet eine vollständige Rechnungsstellung. Die erfassten Zeiten können dem aktuellen Rechnungsentwurf zugeordnet und bewertet werden.
Auch bei RVG- und Pauschal-Rechnungen ist die Zuordnung der erfassten Zeiten sehr zu empfehlen. Denn erst durch die Zuordnung der Aufwände zu der konkreten Abrechnung können Sie eine wirtschaftliche Betrachtung der Mandatsbeziehung vornehmen sowie den effektiven Stundensatz für eine Akte berechnen.
Rechnungspositionen
In der Sicht der Rechnungspositionen erhalten Sie einen Überblick über die Positionen, die Sie in Rechnung stellen. Sie haben die Möglichkeit, weitere Rechnungspositionen hinzuzufügen. Eine genauere Beschreibung finden Sie im nächsten Kapitel Rechnungsentwürfe.
Erlösverteilung allgemein
Die Verteilung des zu erwartenden Erlöses aus der Rechnungsstellung auf die Rechtsanwälte nimmt Lexolution automatisch vor. Bei mehreren Anwälten berücksichtigt die Verteilung die Rechtsanwälte prozentual nach ihrer Leistung, d. h. den auf die Akte erfassten Zeiten in Verbindung mit dem hinterlegten Stundensatz. Deshalb ist es empfehlenswert die Zeiten auch bei RVG Rechnungen der Rechnung hinzuzufügen. Wenn einer RVG Rechnung oder einer Pauschalrechnung keine Zeiten zugeordnet wurden, wird der Erlös auf den hauptverantwortlichen Rechtsanwalt verteilt.
Die Erlösverteilung kann sowohl im Rechnungsentwurf, bei der Rechnung als auch bei der späteren Zahlungserfassung zur Rechnung benutzerdefiniert angepasst werden. Sie haben über die Schaltflächen Erlösverteilung > Mitarbeiter zur Akte die Möglichkeit, einen neuen Mitarbeiter zu Ihrem Erlösverteilungsschlüssel hinzuzufügen. Der Mitarbeiter wird damit automatisch als verantwortlicher Mitarbeiter zur Akte eingetragen.
Generell wird der Erlös bei Zahlungserfassung erst auf die steuerfreien Auslagen, dann auf die Auslagen und schließlich auf das Honorar verteilt.
Das Verteilverhältnis kann kanzleiweit abweichend konfiguriert werden, so dass nicht nach wie oben beschrieben nach Leistung verteilt wird, sondern nach dem Standard-Stundensatz der beteiligten Mitarbeiter. Die Einstellung kann unter Administration > Systemadministration > Allgemeine Einstellungen aktiviert werden.
Erlösverteilung Vorschussrechnung
Unter Administration > Systemadministration > Allgemeine Einstellungen kann konfiguriert werden, wie die angerechneten Vorschüsse bei der Anrechnung verteilt werden. Die folgenden Optionen stehen zur Verfügung:
- Verhältnis der Erlösverteilung der Leistungsrechnung (Standard)
- Verhältnis der Erlösverteilung der erhaltenen Vorschüsse
Da hier das Verteilverhältnis der Anrechnung von Vorschuss auf eine Leistungsrechnung bestimmt wird, ergibt sich bei vollständiger Bezahlung einer solchen Rechnung kein Unterschied.
Die Reiter Nach Anrechn., Umbuchung ges., Umbuchung Vert., Umbuchung Steuer, Umbuchung Überz. und Nach Umbuchung zeigen die automatische Verteilung der Anrechnung und die daraus resultierende Umbuchung an. Diese Anzeige dient der besseren Transparenz der Anrechnung.
Eine genauere Beschreibung der Erlösverteilung in Bezug auf Vorschuss entnehmen Sie bitte dem Dokument Handout Vorschussrechnung. Das Dokument befindet sich im KMS-Downloadbereich der STP AG.
Erlösverteilung automatisch ausschließen
Sie haben die Möglichkeit, Mitarbeiter mit einem bestimmten Status
von der Erlösverteilung auszuschließen. Die Konfiguration dafür nehmen
Sie vor unter
Administration > Fachadministration (Allgemein) > Listeneinträge > Mitarbeiterstatus
in
der Spalte Erlösverteilung ausschließen.
Falls ein Mitarbeiter mit einem von der Erlösverteilung ausgeschlossenen Status geleistete Zeiten abrechnet, dann werden die Erlöse automatisch von ihm an den HVRA der Akte umverteilt. Die nachträgliche manuelle Umverteilung bleibt möglich.
Falls Sie in bestimmten Akten diese kanzleiweite Einstellung (Ausschluss eines Mitarbeiterstatus von der Erlösverteilung) nicht nutzen möchten, können Sie sie in der Akten-Abrechnungsinfo über die Checkbox Mitarbeiterstatus bei Erlösverteilung ignorieren deaktivieren.
Sprache der Rechnung
Jeder Rechnung ist eine Sprache zugeordnet. Die Bezeichnungen der Leistungsarten der hinzugefügten Stundenpositionen werden automatisch in die gewählte Aktensprache übersetzt. Damit wird Ihnen das Erstellen fremdsprachiger Rechnungsdokumente erleichtert.
Konzept des Rechnungsentwurfes
Durch die Verwendung von Rechnungsentwürfen können Rechnungen im Vorfeld der endgültigen Abrechnung vorbereitet werden, sodass noch Korrekturen bzw. Abwägungen vorgenommen werden können. Zum Zeitpunkt des Rechnungsentwurfes erfolgt lediglich die Vergabe einer Entwurfsnummer z. B. E-360. Der Entwurf kann als Dokument erstellt und ausgedruckt werden. Erst durch das Abschließen des Rechnungsentwurfes werden die endgültige Rechnung sowie das Rechnungsdokument inklusive Rechnungsnummer im System erstellt und gespeichert.
Angefallene Stunden sollten immer einer Rechnung zugeordnet werden, um eine gerechte Erlösverteilung nach Leistung und eine tragfähige Datengrundlage für das Controlling zu ermöglichen.
Gewinnverteilung
Nach der Rechnungserstellung ist die Rechnung endgültig festgeschrieben, so dass eine Controlling-fähige Rechnung vorliegt. Zusätzlich erfolgt durch die spätere Buchung des Zahlungseinganges auf die Rechnung eine exakte Aufteilung der Erlöse gemäß den in der Rechnung festgelegten Parametern. Im Lexolution können Sie die Basisdaten ermitteln und darauf das Verteilungssystem Ihrer Kanzlei aufsetzen. Die individuellen Berechnungen können in Excel abgebildet werden und Lexolution stellt hierfür die Daten bereit. Durch den automatischen Abgleich der erfassten Zeiten mit der Rechnung kann insbesondere der interne Aufwand bzw. Erfolg innerhalb einer Akte nachvollzogen werden.
Übersicht zum Rechnungsentwurf
Über die Schaltfläche
Übersichten > Übersicht zum Rechnungsentwurf
erhalten
Sie einen ausführlichen Bericht zum ausgewählten Rechnungsentwurf mit
Informationen zur zugehörigen Akte mit den offenen Posten, den
erhaltenen Vorschüssen, den bereits erfolgten Abrechnungen sowie den
abrechenbaren Leistungen (Stunden und Auslagen). Der Bericht stellt
immer den aktuellen Stand dar. Eine vorherige Generierung der
Auswertungsdatenank ist nicht erforderlich.
Leistungsübersicht zur Rechnung
In den Rechnungen und den Rechnungsentwürfen können Sie über die
Schaltfläche
Rechnungsinfo > Übersichten > Leistungsübersicht
einen
Bericht aufrufen, welcher das Netto-Honorar in Bezug zu den geleisteten
und abgerechneten Stunden und in Bezug zu den hinterlegten
Mitarbeiter-Stundensätzen aufbereitet.
Im oberen Bereich der Leistungsübersicht befindet sich eine Zusammenfassung der Einzelbeträge.
Der Wert Erlösdifferenz gibt Ihnen Auskunft, ob das mögliche Netto-Honorar in Abhängigkeit zu den erbrachten Leistungen in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis steht.
In der Tabelle „Honorare aus Zeitaufwand“ stehen Ihnen die berechneten Werte „effektiver Stundensatz“ und „erzielter Stundensatz“, sowie die „Erlösdifferenz pro Position“ zur Verfügung.
Der effektive Satz betrachtet die internen (tatsächlichen) Leistungen, die im Rechnungsentwurf erfasst worden sind und setzt diese in Bezug zum Netto-Honorar. Der erzielte Satz stellt auf die extern abrechenbaren (disponierten) Stunden in Bezug zum Netto-Honorar ab. Die Ermittlung des Netto-Honorars erfolgt immer auf Grundlage des aktuellen Rechnungsstundensatzes, sodass Ihnen die Leistungsübersicht auch in Zweitwährung zur Verfügung steht, allerdings erfolgt die Berichterstellung in Euro. Die Erlösdifferenz pro Position errechnet sich aus dem effektiven Satz minus den Regelsatz des Mitarbeiters mal den geleisteten Stunden.
Pauschalieren Sie eine Stundenrechnung, so werden die Auswirkungen auf den effektiven und den erzielten Satz direkt ablesbar. Die Werte des Berichts werden aus den Live-Daten ermittelt. Eine Aktualisierung der Auswertungsdatenbank ist nicht notwendig. Jede Tätigkeitsbeschreibung wird vollständig mit abgebildet. In den unteren Tabellen werde alle Werte durch Summenbildung pro Mitarbeiter, Mitarbeiterstatus und erzieltem Satz noch einmal gesondert aufbereitet.
Leistungsübersicht zur Akte
Über die Schaltfläche
Übersichten > Leistungsübersicht zur Akte
öffnet sich
der Dialog Leistungsübersicht zur Akte der zugehörigen
Akte. Der Dialog gibt Ihnen eine Übersicht über den Status der
Leistungen einer Akte von erfasst und nicht abgerechnet
bis bezahlt. Diesen Dialog können Sie auch direkt in
der Aktensicht in der Quickinfo Leistungen über den
Link Zur Leistungsübersicht
aufrufen.
Abrechnungsinfo zur Rechnung
Sie können zusätzlich zum Rechnungsentwurf bzw. zu der Rechnung ein
Word Dokument als Systemvorlage hinterlegen und dieses über die
Schaltfläche
Rechnungsinfo > Übersichten > Abrechnungsinfo
erstellen.
So erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Rechnungsentwurf bzw. zur
Rechnung, z. B. über die Erlösverteilung der Rechtsanwälte. Unter
Rechnungsinfo > Übersichten > Abrechnungsinfo
steht
die Vorlagenart Abrechnungsinfo zur Verfügung.
Hierarchische Sammelrechnung / Teilrechnungen generieren
Sie haben die Möglichkeit, mit Hilfe der Funktion Rechnungsläufe hierarchische Sammelrechnungen zu generieren. Teilrechnungen werden automatisiert erstellt. Lesen Sie dazu bitte im Kapitel Rechnungsläufe.
Teilrechnungen bearbeiten
Die erstellten Sammelrechnungen werden in der Entwurfssicht dargestellt. Sie können in der Hauptliste der Rechnungsentwürfe alle Teilrechnungen sowie die Sammelrechnung sehen und über die Spalte Sammelrechnung in Kombination mit dem Listenfilter filtern. Eine Teilrechnung wird in der Liste der Rechnungsentwürfe über die Spalte Sammelrechnung der Sammelrechnung zugeordnet.
Markieren Sie eine Sammelrechnung, können Sie mittels Kontextmenüsprung zu den zugeordneten Teilrechnungen springen, um diese nochmals gesondert zu bearbeiten. Bei Bedarf können Sie eine Teilrechnung aus dem Sammelrechnungsentwurf entfernen bzw. separat abrechnen. Beim Entfernen einer Teilrechnung aus der Sammelrechnung steht Ihnen zur Auswahl, ob Sie die Teilrechnung nur von der Sammelrechnung lösen oder gleichzeitig den Teilrechnungsentwurf komplett löschen wollen. Sie können den Erlösverteilungsschlüssel in den einzelnen Teilrechnungen ebenfalls verändern.
Sofern Sie die Option „Alles löschen“ wählen, werden Sie aus Sicherheitsgründen nochmals darauf hingewiesen, dass eine bestimmte Anzahl von Teilrechnungen mit gelöscht wird.
Teilrechnungen pauschalieren
Nachdem Sie eine Sammelrechnung erstellt haben, können Sie diese über
die Schaltfläche
Aktionen > Sammelrechnung > Teilrechnungen Leistungen pauschalieren
pauschalieren, um eine Pauschal-Sammelabrechnung zu erstellen.
Geben Sie die aufzuteilende Pauschale als Nettobetrag ein und erfassen Sie eine Beschreibung der Pauschale. Die Beschreibung wird für die Darstellung des Pauschalhonorars in den Textmarken benötigt.
Der Pauschalbetrag wird von Lexolution automatisch im Verhältnis des Honorars der Teilrechnungen zueinander verteilt. Das Honorar der Teilrechnung ergibt sich aus den abrechenbaren Stunden mal Stundensatz der jeweiligen Anwälte.
Dann müssen Sie sich für eine der folgenden Berechnungsoption bezüglich der Auslagen entscheiden:
- Auslagen sind mit der Pauschale abgerechnet: Für alle Rechnungen mit der Rechnungsart “Pauschalrechnung” wird die Rechnungsposition “Auslagen” oder “Auslagen nach RVG” aus der Rechnung entfernt. Die Auslagen verbleiben an der Rechnung. Der eingebene Honorarbetrag wird unverändert zur Verteilung verwendet.
- Auslagen mindern die Pauschale: Für alle Rechnungen mit der Rechnungsart “Pauschalrechnung” wird die Summe der Rechnungsposition “Auslagen” oder “Auslagen nach RVG” gebildet. Dieser wird wird vom Pauschalbetrag abgezogen. Das Ergebnis wird verteilt, falls es positiv ist.
- Auslagen werden gesondert abgerechnet: Die Auslagen der Teilrechnungen werden zusätzlich zu der berechneten Honorarpauschale abgerechnet. Die Auslagen werden nicht verändert.
Zurücksetzen auf Std.
Sie können die Pauschalierung der Teilrechnungen über die
Schaltfläche
Aktionen > Sammelrechnung > Zurücksetzen auf Stunden
rückgängig machen, indem Sie die pauschalen Teilrechnungen auf
Stundenrechnungen zurücksetzen.
Freie Sammelrechnung
Sie haben die Möglichkeit, mit Hilfe der Funktion Rechnungsläufe eine freie Sammelrechnung zu erstellen. Lesen Sie bitte dazu das Kapitel Rechnungsläufe.
Manuelle Sammelrechnung
Sie haben die Möglichkeit, bereits vorhandene Rechnungsentwürfe
manuell zu einer Sammelrechnung als Teilrechnung hinzuzufügen. Erstellen
bzw. markieren Sie hierzu eine Sammelrechnung und klicken Sie dann auf
die Schaltfläche
Aktionen > Sammelrechnung > Teilrechnungen hinzufügen
,
um die verfügbaren Teilrechnungen hinzuzufügen.
Im Dialog Teilrechnungen hinzufügen werden die Rechnungsentwürfe mit folgenden Filtern angezeigt:
- die keine kumulierten Rechnungen sind,
- die keine Kumulierungsursprünge sind,
- die nicht gesplittet sind,
- die keine Splittrechnungen sind,
- auf deren Akte der Benutzer mindestens Schreibrecht hat,
- bei denen ‘Ist in Zweitwährung’ und ISO-Code der Währung gleich dem der Sammelrechnung sind,
- die nicht bereits Teilrechnung einer Sammelrechnung sind,
- der Rechnungstyp in der Abrechnungskonfiguration ist ungleich ‘Teilrechnung’,
- die Akte eine Unterakte in einer Aktenhierarchie ist.
Werden instanzübergreifende Kostenfestsetzungsanträge erstellt muss zusätzlich der Rechnungszweck ‘Kostenfestsetzungsantrag (Einzeln)’ sein.
Steuerbetrag angleichen
Bei Sammelrechnungen können Rundungsdifferenzen auftreten, wenn die Nettobeträge der Sammelrechnungen * die Steuersätze nicht genau mit der Summe aller Steuerbeträge der Teilrechnungen übereinstimmen. Die Angleichung des Steuerbetrages kann in diesen Fällen über die Schaltfläche „Sammelrechnung > Steuerbetrag angleichen“ vorgenommen werden.
Steuerbetrag Angleichung zurücksetzen
Die Angleichung des Steuerbetrages bei Sammelrechnungen lässt sich über die Schaltfläche “Sammelrechnung > Steuerbetrag Angleichung zurücksetzen” wieder rückgängig machen.
Kumulierte Rechnung
Sie haben die Möglichkeit, Rechnungen zu kumulieren, z. B. für Baurechtsmandate, in denen einzelne Bauabschnitte durch Rechnungsstellung über einen langen Zeitraum abgerechnet werden. Der Mandant erhält immer eine Rechnung über sämtliche bisher angefallenen Leistungspositionen abzüglich der bereits gezahlten Beträge. Über zusätzliche Textmarken für die Auslagenpositionen können in dem Rechnungsdokument wahlweise nur die aktuell angefallenen Auslagen ausgewiesen werden. Technisch wird die Rechnung storniert, somit werden die Positionen und Auslagen wieder freigesetzt. Diese können in dem neu entstehenden Rechnungsentwurf ergänzt werden.
Vorschuss- und Schlussrechnung
Sie können im Lexolution eine Pauschal-Rechnung und eine RVG-Rechnung als Vorschussrechnung erstellen. Bezahlte Vorschussrechnungen können in Leistungsrechnungen angerechnet werden.
Splittrechnung
Sie können einen Rechnungsentwurf in mehrere Entwürfe aufsplitten, um die Rechnung z. B. an unterschiedliche Rechnungsempfänger aufzuteilen und zu versenden.
Erstellen Sie den Rechnungsentwurf vollständig bevor Sie ihn in Einzelrechnungsentwürfe aufsplitten. Über die Schaltfläche Splitten werden neue Rechnungsentwürfe erzeugt. Standardmäßig werden das Honorar, die Auslagen und die steuerfreien Auslagen zu gleichen Anteilen gesplittet. Sie können die Aufteilung jedoch manuell ändern, indem Sie die prozentuale Aufteilung editieren oder die Beträge ändern. Die erzeugten Rechnungsentwürfe sind Pauschalrechnungen. Sie enthalten eine Pauschalposition für den Honoraranteil und eine pauschale Auslagenposition für den Anteil an Auslagen. Die gesplitteten Einzelrechnungen verweisen in der Spalte Splittrech. Auf ihre gesplittete Ursprungsrechnung. Hierüber können zusammenhängende Vorgänge schnell gefiltert werden. Die Einzelrechnungsentwürfe können mit dem Rechnungsempfänger versehen und abgeschlossen werden. Der offene Posten Debitor und die Zahlungen beziehen sich fortan auf die Einzelrechnungen.
Der nun aufgesplittete Ursprungsrechnungsentwurf muss mit einer Pauschalposition von 0,00 EUR und der Rechnungsart Pauschale versehen und abgeschlossen werden. Ist der Auslagenbetrag größer 0 muss die Rechnungsposition Auslagen gelöscht werden.
Bei vorhandenen steuerfreien Auslagen müssen Sie die steuerfreie Auslage mit dem Haken Auslagen nicht abrechnen (Rechnungsentwurf > Schaltfläche Auslagen > Position bearbeiten) versehen. Nur so gewährleisten Sie, dass die Aufwände der Akte entsprechend im Controlling berücksichtigt werden und die Beträge andererseits nicht doppelt als abrechenbar geführt werden. Sie sollten die Ursprungsrechnung auf keinen Fall löschen.
Splittrechnungsauslagen werden direkt mit der zugehörigen Splittrechnung verknüpft. Es wird unterbunden, dass Auslagen eines Splitts gelöscht werden und neue Auslagen hinzugefügt werden. Die Auslagen werden automatisch mitgelöscht, wenn die zugehörige Splittrechnung gelöscht wird.
Leistungsverrechnung
Sie können Leistungen die mit einem Standort Ihrer Kanzlei im Ausland ausgetauscht werden, verrechnen. Die Funktion Leistungsverrechnung der Rechnungsentwürfe im Menüband Aktionen unter Rechnungen generieren ermöglicht es, die unter den Standorten erbrachten Leistungen pro Monat automatisch zu ermitteln und einen Pauschal-Rechnungsentwurf über die Summe zu erstellen. Es werden die Leistungen ermittelt welche in dem gewählten Monat bereits abgerechnet wurden. Die Prüfung geht auf die abgeschlossenen Rechnungen des Standortes. Sie können entscheiden, ob Sie bei der Verrechnung Auslagen und steuerfreie Auslagen berücksichtigen wollen. Die Leistungsverrechnung wird immer für den Zeitraum eines Monats durchgeführt. Wenn Sie in der Mitte des Monats eine LV durchführen und am Ende des Monats erneut, dann werden die bereits durchgeführten und abgeschlossenen Leistungsverrechnungs-Rechnungen des Monats in Abzug gebracht. Beim Berechnen der zu verrechnenden Beträge der Honorare, Auslagen und steuerfreien Auslagen zwischen den Standorten werden Vorschussrechnungen ausgeschlossen.
Rechnungsentwurf in Zweitwährung
Um eine Rechnung in Zweitwährung zu erstellen, müssen Sie in den Abrechnungsinformationen zur Akte eine Zweitwährung und die passende Kultur auswählen. Erfassen Sie dann den Fahrt- und Reisekosten Betrag in Zweitwährung und erfassen Sie über die Schaltfläche Stundensätze für die Anwälte der Akte den Stundensatz in Zweitwährung. Jetzt können Zeiten und Auslagen in Zweitwährung erfasst werden. Bitte beachten Sie: Die Anlage einer Zweitwährung in den Abrechnungsinformationen hat keine Auswirkung auf bereits erfasste Stunden und Auslagen oder Rechnungsentwürfe.
Bei Erfassung der Tätigkeiten ist der Zweitwährungsbetrag wie auch der Euro Betrag nicht zu sehen. Bei Erfassung der Auslagen erscheint nun ein Zusatzfeld Auslage in Zweitwährung in das sie den Betrag der Auslage in Zweitwährung erfassen.
Bei Anlage des Rechnungsentwurfes müssen Sie vor Klick auf Weiter die Checkbox Zweitwährung anhaken und nach Klick auf Weiter im Detail einen Umrechnungsfaktor sowie die Kultur hinterlegen. Der Umrechnungsfaktor dient der Rückrechnung der Zweitwährungsbeträge in Euro. Die Erlösverteilung, Rechnungsstellung und Verwaltung der offenen Posten werden in Euro geführt.
Bei Hinzufügen von Stunden und Auslagen können Sie nur Stunden und Auslagen übernehmen, welche in Zweitwährung erfasst wurden. Dies wird Ihnen im Hinzufügen-Dialog angezeigt. Die Beträge der Positionen werden in Zweitwährung dargestellt. Die Quickinfo zeigt die Beträge der Rechnung ebenfalls in der gewählten Zweitwährung an. Die Erlösverteilung zeigt die Beträge in Euro an.
Rechnungen in Zweitwährung sind nicht möglich für kumulierte Rechnungen, RVG Rechnungen, KFAs und Stundenrechnungen mit der Option „Auslagen nach RVG“.
Sammelrechnungen in Zweitwährung
Sie können mit Hilfe der Funktion Rechnungsläufe Sammelrechnungen in Zweitwährung erstellen. Lesen Sie hierzu bitte im Kapitel Rechnungsläufe.
Rechnungen in Zweitwährung
Gutschriften, Stornierungen und die Änderung der Erlösverteilung
werden in Euro vorgenommen. Die Funktion
Währungsverlust erzeugt eine Buchung über den
restlichen noch offenen Betrag der Rechnung auf das unter
Fachadministration (Rechnungswesen) > Kontenfunktionen
konfigurierte
Währungsverlustkonto.
Erlösverteilung
Bei jeder Rechnung wird automatisch ein Erlösverteilungsschlüssel nach Leistung erzeugt. Stunden und Auslagen sind immer einem Rechtsanwalt zugeordnet. Daraus wird ein Verteilungsschlüssel für die Rechnungssumme berechnet. Voraussetzung ist, dass Sie die Stunden der Rechtsanwälte der Rechnung zuordnen. Jeder Rechtsanwalt erhält einen prozentualen Anteil entsprechend seiner geleisteten Stunden mal Stundensatz. Jede (Teil)Zahlung auf eine Rechnung wird entsprechend dem Verteilungsschlüssel auf die beteiligten Anwälte verteilt.
Wenn Sie eine RVG- oder Pauschal-Rechnung erstellen und die Stunden der an der Akte beteiligten Rechtsanwälte nicht zuordnen, dann wird der Erlös an den hauptverantwortlichen Rechtsanwalt der Akte verteilt.
Steuerfreie Auslagen sind erstrangig, steuerpflichtige Auslagen zweitrangig und Honorare drittrangig zu verteilen. Erst wenn ein Rang vollständig bedient ist, wird an den folgenden Rang verteilt. Reicht ein Teilbetrag nicht aus, um den Rang vollständig zu bedienen, wird innerhalb des Ranges proportional nach der sich ergebenden Quote auf die beteiligten Rechtsanwälte verteilt.
Die Verteilungsautomatik kann geändert werden, indem Sie bestimmte Mitarbeiterstatus generell von der automatischen Erlösverteilung ausschließen. Lesen Sie dazu bitte weiter oben unter Erlösverteilung automatisch ausschließen.
Diese Verteilungslogik kann individuell abgeändert werden.
Sie können über die Schaltfläche Mitarbeiter zur Akte einen weiteren Mitarbeiter für den Erlösverteilungsschlüssel hinzufügen. Da dieser Mitarbeiter immer auch als Mitarbeiter an der zugehörigen Akte verknüpft sein muss, ist es erforderlich, dass die auch die Aktenverantwortlichkeit eintragen.
Erlösverteilung Verteilungsrechner
Sie können über die Schaltfläche Verteilungsrechner eine Berechnungshilfe für die manuelle Erlösverteilung aufrufen.
Hier können Sie Erlöse prozentual umverteilen. Dazu klicken Sie bei dem Mitarbeiter von dem Erlöse wegverteilt werden sollen, in das Kästchen Von Mitarbeiter. Dann geben Sie in der Spalte Prozent neu den Prozentsatz ein, den der entsprechende Mitarbeiter vom dem Erlösanteil des anderen Mitarbeiter bekommen soll. Dann klicken Sie auf die Schaltfläche Teilen. Damit berechnet Lexolution Ihnen die Prozentanteile. Sie können diesen Vorgang auch mehrfach nacheinander durchführen um die Erlöse schrittweise zu verteilen. Mit Klick auf die Schaltfläche Übernehmen werden die neuen Werte in die manuelle Erlösverteilung übernommen.
Erlösverteilung Vorschussrechnung
Die Verteilung der Erlöse aus Vorschussrechnungen funktioniert genauso wie bei einer Leistungsrechnung. Das Verteilungsverhältnis der Honorare, wenn diese Vorschüsse wiederum in Leistungsrechnungen angerechnet werden kann konfiguriert werden. Standardmäßig gilt das Verteilverhältnis der Leistungsrechnung dann auch für den angerechneten Vorschuss. Unter Systemadministration > Allgemeine Einstellungen kann diese Verteilung geändert werden auf das Verteilverhältnis der erhaltenen Vorschüsse.
Die Unterscheidung ergibt sich nur solange, bis die Leistungsrechnung vollständig bezahlt wurde.