Personen und Behörden erlauben die Anlage von natürlichen Personen und Behörden (z. B. Gerichten). In den Stammdaten können Sie personenbezogene Informationen hinterlegen wie z.B. das Geschlecht, die Ausweisnummer oder die ausstellende Behörde.
Sie können die Umsatzsteuer ID – Nummer hinterlegen und durch Lexolution prüfen lassen. Die Prüfung erfolgt zweistufig. In Stufe eins wird das Nummern-Format überprüft. In Stufe 2 erfolgt eine Gültigkeitsprüfung gegen die eVAT-Schnittstelle des Bundeszentralamtes für Steuern.
Sie können auch eine qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer ID Nummer durchführen. Die Prüfung erfolgt genauso wie die einfache Prüfung der Umsatzsteuer-ID zweistufig.
Sie können zudem die Steuernummer des Kontaktes eintragen. Es handelt sich um ein freies Eingabefeld ohne spezielle Formatvorgaben.
Sie finden weitere Informationen zur Suche und Anlage von natürlichen Personen oder Behörden im Kapitel Organisationen.
Erfassen Sie die vollständigen Kontaktdaten immer vor dem Anlegen einer Akte. So können Sie bei Aktenanlage schnell eine Verknüpfung mit dem jeweiligen Kontakt herstellen.
Um Duplikate zu vermeiden, müssen Sie beim Hinzufügen von Beteiligten zu einer Akte zuerst eine Suche in allen Kontakten vornehmen, ehe ein neuer Kontakt erfasst werden kann. Das Suchergebnis zeigt Ihnen den Kontakt adressbezogen an. D. h. ein Kontakt mit drei Adressen wird in der Liste drei Mal mit den jeweiligen Adressdaten angezeigt. Der Kontakt ist eindeutig über die Kontaktnummer zu identifizieren. So haben Sie die Sicherheit, auch anhand der Adresse den richtigen Kontakt auszuwählen. Die VCard Adresse wird in der Liste durch ein Icon gekennzeichnet.et.et.