1) Die Buchhaltung muss "nicht steuerbare Umsätze" verarbeiten.
"Einstellungen" > "Parameter" > "Sonstiges" > "Verarbeiten nicht steuerbare Ums."
2) Mandanten-Adresse mit UST-ID-Nr. erfassen.
Bei der Adresse auf Register "Sonsiges" > "Steuerdaten" die "UST-ID" erfassen, ggf. mit Kennzeichen "EU-Ausland".
3) Erstellung einer Rechnung an den Mandanten
Bei Erstellung einer Rechnung an den Mandanten (Empfänger-Art: Mandant, Gegner oder Drittbeteil.) wird die vorhandene USt.-ID-Nr. bei der Auswahl des Empfängers übernommen.
Die USt-ID-Nr. kann über den Platzhalter ^FNRech.UStIDNr^ in das Rechnungsdokument übernommen werden.
4) Zahlungsverkehr buchen
In Buchhaltung > Zahlungsverkehr buchen können nun bei Mandantenkonto-Buchungen das Kennzeichen "nicht steuerbarer Umsatz" mit Einstellung "§ 18b (EU)" oder "(übrige)" gesetzt werden. Nach Auswahl der Registernr. kann die USt-ID aus der Auswahl der USt-IDNr zu den Aktenbeteiligten übernommen werden. Wurde USt-Typ "nicht steuerbar § 18b" und die USt-ID-Nr nicht bei der Buchung gesetzt, kann dies im DEBUG-Journal (Buchhaltung > Dienstprogramme > Journal) über Buchung bearbeiten (bearb.-Button) nachgepflegt werden.
5) USt-Voranmeldung
In Buchhaltung > Auswertungen > USt-Voranmeldung erscheinen die Buchungen mit Kennzeichen "nicht steuerbarer Umsatz" nicht mehr unter "Umsätze ohne MWST", sondern werden als "Nicht steuerbare Umsätze § 18b (EU)" bzw. "Nicht steuerbare Umsätze (übrige)" ausgegeben.
Auch bei den Detaills zur Umsatzsteuervoranmeldung (Umsatzsteuer - Verprobung) wird nach "Nicht steuerbar § 18b" und "Nicht steuerbar sonstige" differenziert.6) Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) für Umsätze nach § 18b USTG kann aus WinMACS über die ELSTER / ERIC -Schnittstelle erfolgen.
(Das benötigte Software-Zertifikat in den Kanzleistammdaten hinterlegen vgl.
6) Umsatzsteuervoranmeldung.
Aus dem Dialog Umsatzsteuervoranmeldung kann die ELSTER-Schnittstelle für die Zusammenfassende Meldung (Button ZM) geöffnet werden.
Über Button "Buchungen" wird die Ansicht mit Buchungen aus dem Journal mit Kennzeichen "nicht steuerbar § 18b (EU)" übernommen.
Über Button "Erfassung" können Umsätze, die nicht in der Buchhaltung als "nicht steuerbar § 18b (EU)" gekennzeichnet wurden, manuell zur ZM hinzugefügt werden.
Mögliche Einstellungen für Art sind Dreiecksgeschäft (D), Innergemeinschaftliche Lieferung (L) oder Sonstige Leistung (S). Für die ELSTER/ERIC-Schnittstelle müssen die Umsätze pro USTID-Nr. und Art summiert werden. (Button "1. Summen"). Weitere Verarbeitung läuft analog zur USt-Voranmeldung. (Sendeprotokoll enthält nicht die übermittelten Details.