Anleitung Gerichtszugang

1. Allgemein

Mittels dieses Gerichtszugangs können Sie als zuständiges Insolvenzgericht Zugriff auf Verfahrensinformationen erhalten. Für jedes Insolvenzverfahren benötigen Sie eine spezifische GIS-PIN, die mit „GZ“ beginnt. Diese GIS-PIN erhalten Sie von der Kanzlei des bestellten Insolvenzverwalters.

Hinweis: Die GIS-PIN ist nicht an einen bestimmten E-Mail-Account gebunden und muss bei jeder Anmeldung neu eingegeben werden. - Die GIS-PIN ist vertraulich zu behandeln! - Bitte sichern Sie sich daher diese GIS-PIN und vermerken Sie sich, zu welchem Verfahren diese gehört.

2. Login

Der Zugang zum Gerichtsportal erfolgt über: https://gericht.glaeubigerinformation.de/login

Unter dieser Adresse können Sie sich einen Account anlegen (Selbstregistrierung mittels Button „Registrieren“). Die Registrierung ist abgeschlossen, wenn die Registrierungs-E-Mail, die an die angegebene Adresse versendet wurde, geöffnet wurde und der Link darin angeklickt wurde.

Hinweis: Bitte prüfen Sie auch den Spam-Ordner.

Sobald ein Account erstellt wurde, können Sie sich über den Button „Anmelden“ einloggen.

Gerichtsportal

Danach kann die GIS-PIN eingegeben werden:

Gerichtsportal

Nach Eingabe der GIS-PIN erhalten Sie Zugriff auf die Verfahrensinformationen.

Hinweis: Dieser GIS-PIN muss bei jeder Anmeldung angegeben werden. Daher ist es sinnvoll, sich GIS-PIN und das zugehörige Verfahren entsprechend zu notieren.

Folgende Bereiche sind einsehbar:

  • Verfahrensinformationen

  • Informationen zum Insolvenzverwalter

  • Verfahrenstermine

  • Verfahrensdokumente (können per Klick heruntergeladen werden)

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