Die Verwendung der GIS-PIN

Einführung

Das Gläubigerinformationssystem (GIS) ist ein Online-Portal, über das Gläubiger rund um die Uhr den aktuellen Stand ihres Verfahrens einsehen können – einschließlich der von ihnen angemeldeten Forderungen. Anfragen zum Sachstand müssen somit nicht mehr telefonisch oder schriftlich an die Kanzlei gerichtet werden, sondern können bequem online beantwortet werden. Zusätzlich können Gläubiger ihre Forderungen direkt über das Portal anmelden. Das reduziert den Erfassungsaufwand in der Kanzlei erheblich.

Wichtig für die Kanzlei:

  • Die Verfahrensverwaltung erfolgt weiterhin in Winsolvenz.
  • Nur wenige zusätzliche Angaben sind notwendig, z. B.: 
    • Darf der Gläubiger den Forderungsstand online einsehen?
    • Ist die Forderungsanmeldung über das Portal erlaubt? 
    • Sollen Informationen veröffentlicht oder aktualisiert werden?
    • Optional: kurzer Text zum Verfahrensstand oder zur Quotenaussicht

Die Daten werden anschließend automatisiert aufbereitet und im GIS-Portal veröffentlicht.

Die GIS-PIN

Was ist die GIS-PIN?

Für jedes Verfahren erhält ein Gläubiger eine individuelle 30-stellige PIN (beginnend mit GS), mit der er seine Forderung einsehen oder anmelden kann.

Hinweis: Bei mehreren Verfahren erhält der Gläubiger jeweils eine eigene PIN.

GIS-PIN in Winsolvenz einsehen

Die GIS-PIN finden Sie in:

  • GIS-Cockpit > Tabelle > Gläubigerdetails
  • Adressen und Beteiligte > Beteiligte, Reiter Individuell und Gläubiger > Tabelle im D1-Fenster
GIS-PIN

Hinweis: Der Reiter muss ggf. unter Einstellungen > Kanzlei > Allgemeine Einstellungen aktiviert werden

GIS-PIN

Tipp: Die PIN kann per Rechtsklick kopiert werden (Feld: „Online-Id“).

Wichtig: PINs aus Insomacs sind derzeit noch nicht über Winsolvenz einsehbar! Wir arbeiten bereits an einer Lösung. PINs aus dem Vorgängersystem Winsolvenz p3 sind nie einsehbar

Funktion der GIS-PIN

  • Identifikation bei Forderungsanmeldung: Bereits in Winsolvenz hinterlegte Daten werden automatisch vorausgefüllt.

  • Zugriffsschutz: Nur Gläubiger mit gültiger PIN können geschützte Dokumente und Inhalte im Portal einsehen (sofern so eingestellt).

GIS-PIN neu generieren

Sollten Gläubiger eine neue GIS-PIN benötigen oder sollte der Zugriff Gläubigern entzogen werden, kann eine neue GIS-PIN unter  Adressen und Beteiligte > Beteiligte über die Schaltfläche [GIS-PIN neu] erstellt werden.

GIS-PIN
  • Die alte 30-stellige GIS-PIN verliert damit ihre Gültigkeit.
  • Nach dem Neugenerieren ist ein GIS-Export erforderlich, damit die Änderung im Portal übernommen wird.

Alternativ kann der Gläubigerzugriff entzogen werden, indem das Kennzeichen “vertrauenswürdiger Gläubiger” entfernt wird.

Textmarke für GIS-PIN

In Serienbriefen kann die Textmarke FELD_Bet_PIN verwendet werden, um die jeweilige GIS-PIN automatisiert einzufügen (z. B. bei der Aufforderung zur Forderungsanmeldung).

Unterschiede zu den Systemen Insomacs (OLGA) und Winsolvenz p3 (GIS Pro)

In GIS müssen sich Gläubiger zusätzlich zur PIN einmalig mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren. Daraus ergeben sich neue Vorteile.

Vorteile für Gläubiger

  • Ein Account kann für mehrere Verfahren und Kanzleien verwendet werden.
  • PINs werden im Account gespeichert und müssen nur einmal eingegeben werden.
  • Adressdaten, Bankverbindung usw. werden im Account gespeichert und können wiederverwendet werden.
GIS-PIN

Vorteile für die Insolvenzverwaltung

  • Gläubiger können per E-Mail digital kontaktiert werden.
  • Automatisierte Benachrichtigungen erleichtern die Kommunikation.

Aktivierung der Eingabe für PINs aus einem Vorsystem

Damit Gläubiger PINs, die aus einem Vorsystem (z. B. die OLGA-PIN oder die PIN aus Winsolvenz p3) migiert wurden, verwenden können, muss das Häkchen aus “Alte GIS PIN deaktivieren” herausgenommen werden.

GIS-PIN

Nutzung des GIS-Portals

Eine allgemeine Anleitung für das GIS-Portal steht für die Gläubiger im GIS-Portal, indem sie auf das Fragezeichen klicken, zur Verfügung.

PIN-Eingaben

  • Entweder haben die Gläubiger eine 30-stellige GIS-PIN aus Winsolvenz p4, eine 16-stellige GIS-PIN aus Winsolvenz p3 oder eine 6-stellige PIN für OLGA erhalten.
  • Die 16-stellige PIN aus Winsolvenz p3 oder die 6-stellige PIN aus Insomacs können weiter verwendet werden, sofern es in den Einstellungen aktiviert ist.
  • Bei der Eingabe der 30-stelligen GIS-PIN müssen die Buchstaben „GS“ nicht mit angegeben werden.
GIS-PIN

Die GIS-PIN muss bei folgenden Schritten eingegeben werden:

1. Verfahrenssuche nach einer natürlichen Person
2. Persönlicher Bereich
  • Nach Login und Auswahl des Verfahrens klicken Gläubiger im Menü auf „Persönlicher Bereich“.
    • Einsehen einer Forderung, die nicht über das GIS-Portal angemeldet wurde
      • Nach PIN-Eingabe sehen Gläubiger den aktuellen Status ihrer Forderungen.
    • Anmelden einer Forderung im GIS-Portal

Die GZ-PIN für die Gerichte

In Winsolvenz p4 wird für die Gerichte eine spezielle GZ-PIN erstellt, um Zugriff auf die Verfahrensinformationen zu erhalten. Die Anleitung zur Einrichtung finden Sie unter Gerichtszugang

Die 8-stellige PIN aus dem Vorsystem Insomacs kann nicht weiter verwendet werden.

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