Zuständiges Gericht

Über das Hauptfenster-Menüband "Service" > Gruppe "Datenpflege" > Button Zuständiges Gericht weisen Sie die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte zu oder korrigieren sie:

  • "Orte/ zuständiges Gericht": Hier passen Sie die Zuordnung von Orten zu Amtsgerichts-Bezirken an. Geben Sie zuerst den Ortsnamen und die PLZ ein und ergänzen Sie dann den zuständigen AG-Bezirk. Ausgewählt werden können jedoch nur solche AG-Bezirke, die bereits angelegt sind (Hauptfenster-Menüband "Start" > Gruppe "Akten & Adressen" > Drop-down-Menü Button Adressen > "Gerichte"). Welche weiteren Gerichte für einen Ort zuständig sind (LG, OLG, Mahngericht, ArbG etc.), ist dann in der Adresse des zuständigen Amtsgerichts zu hinterlegen.

  • "Straßen/ zuständiges Gericht": Hier erfolgt die Zuordnung von Straßennamen und Hausnummern zu einem bestimmten Amtsgerichtsbezirk. Geben Sie hier zuerst den Ortsnamen ein und wählen Sie anschließend die zutreffende Straße aus. Ergänzen Sie bei Bedarf die Hausnummern (von ... bis ...) und geben Sie außerdem unter Typ an, ob die Einstellung für alle angegebenen Hausnummern gilt ("N" für Neutral) oder nur für die geraden Nummern ("G") oder nur für die ungeraden Nummern ("U") dieses Bereichs. Geben Sie anschließend wieder den zuständigen AG-Bezirk ein.

  • "zuständiges Gericht ersetzen": Wenn sich der Name eines Amtsgerichts-Bezirks ändert oder zwei Bezirke zusammengelegt werden, kann über diese Funktion leicht das zuständige Amtsgericht einen bereits definierten Bezirks durch ein anderes Amtsgericht ersetzt werden. Sie müssen lediglich den wegfallenden AG-Bezirk eintragen sowie den neuen, auf den die Orte und Straßen übergehen sollen. Ausgewählt werden können jedoch nur solche AG-Bezirke, die bereits angelegt sind (Hauptfenster-Menüband "Start" > Gruppe "Akten & Adressen" > Drop-down-Menü Button Adressen > "Gerichte").

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