Falls ein Gläubiger-Ausschuss eingesetzt wird, werden dessen
Mitglieder in der Akte auf der Registerkarte
"Glb.-Ausschuss" (Gläubiger-Ausschuss) erfasst.
Bezüglich der Behandlung der Adressen gibt es keine Besonderheiten zu
anderen Registerkarten.
Aktivieren Sie in diesem Fall auch die Check-Box Gläubigerausschuss in den Stammdaten der Akte, um einen schnelleren Überblick zu erhalten.
Verknüpfung mit