Die Registerkarte Gläubiger-Ausschuss

Falls ein Gläubiger-Ausschuss eingesetzt wird, werden dessen Mitglieder in der Akte auf der Registerkarte "Glb.-Ausschuss" (Gläubiger-Ausschuss) erfasst.
Bezüglich der Behandlung der Adressen gibt es keine Besonderheiten zu anderen Registerkarten.

Aktivieren Sie in diesem Fall auch die Check-Box Gläubigerausschuss in den Stammdaten der Akte, um einen schnelleren Überblick zu erhalten.

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