Start der Buchhaltung - Stichtag X

Legen Sie bei der Einrichtung der Buchhaltung einen Stichtag für den Start fest. Grundsätzlich kann dies jedes beliebige Datum sein, doch dies empfiehlt sich nicht:

  • Der gewählte Stichtag sollte der erste Tag des aktuell laufenden Monats sein. Alternativ kann auch der erste Tag eines weiter zurückliegenden Monats gewählt werden, sofern Sie bereit sind, über einen längeren Zeitraum nachzubuchen, was sich zu Kontrollzwecken durchaus anbietet.
  • Der ideale Termin ist der 1. Januar, da sich dadurch der Großteil der Sachkontoeröffnungen erübrigt. Zu Beginn des Jahres weisen diese Konten – mit Ausnahme der Bestandskonten wie Anlagevermögen und Darlehen sowie der Finanzkonten – einen Saldo von Null auf.

Alle vor diesem Tag die Buchhaltung betreffenden Vorgänge müssen durch Eröffnungsbuchungen wiedergegeben werden. Alle Buchungen ab und einschließlich genau diesem Tag müssen durch ordentliche Buchungen nachgebucht werden.

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