Aufhebung einer Buchungssperre in einem Kontenrahmen

Eine Buchungssperre kann wie folgt aufgehoben werden:

  • Unter Rechnungslegung / Kanzleikontenrahmen / Kontenrahmen den betr. Kontenrahmen anklicken. Beispiel: SKR04-InsO ab 2024

(Hinweis: Sollten Sie diesen Punkt nicht sehen oder ist dieser inaktiv, sprechen Sie bitte ihren Administrator bezüglich einer Erweiterung Ihrer Benutzerrechte an.)

  • Den gewünschten Kontenrahmen mit „Auswählen“ oder per Doppelklick auswählen. Der Funktionsplan des Kontenrahmens öffnet sich.

  • Im 1. Reiter "Funktionsplan" auf die Spaltenüberschrift „Von Konto“ klicken um den Funktionsplan der Größe nach zu sortieren.
  • Den Kontenbereich mit der Buchungssperre markieren (hier: 7460 0000 – 7463 9999).

  • Eine Buchungssperre lässt sich nicht bearbeiten, sondern es muss eine neue Funktion hinzugefügt werden. 

    Somit muss auf die Schaltfläche „Anlegen“ geklickt werden. Manuell die gewünschten Daten "Gültigkeit Ab" (wird in der Regel ein Jahresanfangsdatum verwendet), "von-" und "bis-Konto (8-stellig)" eingeben,  eine Zusatzfunktion definieren (siehe unten) und bei Kontenfunktion „F000 (Leere Funktion)“ einstellen und mit „Speichern“ speichern.

     

    Exemplarisches Beispiel:

     

    Die genaueren Kontenfunktionen können Sie dem Handbuch der Rechnungslegung unter "3.3 Kontenfunktionen" entnehmen. 
    Für die schnellere Verfügbarkeit ist hier der Auszug aus den Haupt- und Zusatzfunktionen:

     

    Nun ist die Buchungssperre ab dem definierten Zeitraum in dem Kontenrahmen aufgehoben. 

     

    Hinweis: Ggf. müssen Sie einen geöffneten Vorlauf im Dialog-Buchen schließen und neu öffnen damit die aufgehobene Buchungssperre für das Konto greift.

 

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