25.7 Excel-Import
Alternativ zur manuellen Eingabe besteht die Möglichkeit, die Daten der drei Meldebögen auch mittels Excel zu importieren. Die Excel Datei sowie eine Ausfüllanleitung dazu finden Sie im Downloadbereich für Winsolvenz.
Hinweis Bei einem Excel Import werden nur einzelne Meldebögen angelegt, nicht aber die Stammdaten zum Verfahren angelegt. Stammdaten wie Schuldner und Insolvenzverwalter werden aus den Daten der Akte zugeordnet. Zuordnungskriterium ist das gerichtliche Aktenzeichen . Soweit ein Meldebogen importiert wird, können die Daten manuell ergänzt werden. |
| Zuordnung der Verfahren | Die Zuordnung der Verfahren geschieht über das Aktenzeichen des Gerichts. Soweit in Winsolvenz gleiche Aktenzeichen von verschiedenen Gerichten vergeben worden sind, müssen die Aktenzeichen in der Tabelle wie in Winsolvenz mit den entsprechenden Leerzeichen vor dem Aktenzeichen eingegeben werden. Die entsprechende Meldeart RB, VB oder X muss angegeben sein. |
| Stammdaten Insolvenzverwalter und -gericht | Die Stammdaten für Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht werden später aus den angelegten Daten übernommen. Allerdings ist möglich, die Daten der Ansprechpartner beim Verwalter aus der Excel Datei zu übernehmen. |
| Allgemeines | Datum des Eröffnungsbeschlusses: Das Datum sowie alle weiteren Datumswerte muss mit vierstelliger Jahreszahl in der Form TT.MM.JJJJ, z.B. 03.01.2019, angegeben werden. Spalten für Ansprechpartner: Es handelt sich um freiwillige Angaben, beachten Sie bitte, dass Vorwahl- und Durchwahltelefonnummer nach den Vorgaben des stat. Bundesamtes in separaten Spalten eingetragen sind. Hinweise auf Eingabemöglichkeiten: Bei einigen Feldern sind Hinweise (Kommentartext in der Überschriftenzelle) auf Eingabemöglichkeiten gemacht worden |
Excel Import Hinweise auf Eingabemöglichkeiten
| Fehlerprüfung/ Zurückschreiben der Fehler in die Excel Datei | Die Daten werden beim Import geprüft und bei evtl. aufgetretenen Fehlern werden die Fehler in der Excel Datei gekennzeichnet und die Fehlermeldungen in die Excel Datei zur Vereinfachung der Korrektur zurückgeschrieben (Kommentar). Beachten Sie bitte aber, dass es sich hier nur um solche Fehler handelt, bei denen falsche Formate / falsche Eingaben für die Felder verwendet wurden. Vor dem Export an das StatistikGateway erfolgt daher in einem zweiten Schritt auch noch eine Plausibilitätsprüfung in Winsolvenz. |
Fehlerprüfung Excel-Datei
Markierung des Fehlers in der Excel Datei
| Kein Import aus fehlerhaften Excel-Dateien | Der Import von fehlerhaften Excel Dateien ist nicht möglich. Der oder die Fehler werden in der Excel Datei rot markiert. Wenn die Maus über die rot markierte Zelle bewegt wird, erscheint ein Fehlertext. |
| Automatische Filterung der importierten Meldebögen | Werden Meldebögen aus Excel importiert, so werden diese nachfolgend automatisch gefiltert und können nachbearbeitet werden. Beachten Sie bitte, dass trotz fehlerfreiem Import auch eine Nacharbeitung erforderlich sein kann, weil die Daten nicht plausibel sind. Die hierfür erforderlichen Plausibilitätsprüfungen geschehen nachfolgend (siehe Kapitel weiter oben). |
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