Die InsO-Kontenbereiche

19.13 Die InsO-Kontenbereiche

Im Formular InsO-Kontenbereiche haben Sie die Möglichkeit zu definieren, welcher Kontenbereich (bzw. Prozentteil eines Kontenbereichs) für die einzelnen vergütungsrelevanten Sachverhalte ausgewertet wird. Weitere Informationen zu Kontenbereichen finden Sie im Handbuch Rechnungslegung.
Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
Kontenbereiche zu Sachverhalten zuordnenSo können Sie Kontenbereiche zu Sachverhalten zuordnen
Schritt 1Wählen Sie aus der Hauptmenüleiste Verfahren > Kosten > InsO-Kontenber., um das Formular InsO.-Kontenbereich zu öffnen.
Schritt 2Wählen Sie den Kanzleikontenrahmen , die gewünschte Kategorie und klicken auf Filtern .
Schritt 3Klicken Sie auf Anlegen , wenn Sie einen neuen Kontenbereich hinzufügen möchten oder markieren Sie den zu verändernden Kontenbereich und klicken auf Bearbeiten .

Tipp

Alternativ können Sie einen vorhandenen Kontenbereich Löschen.

Schritt 4Wählen Sie einen Sachverhalt aus dem Menü am entsprechenden Feld aus (nur bei Neueingabe, im Bearbeitungsmodus ist der Sachverhalt bereits vorhanden).
Schritt 5Tragen Sie in die Felder Konto von (8-stellig) und Konto bis (8-stellig) die Grenzen des Kontonummernbereichs ein.

Tipp

Abhängig vom gewählten Sachverhalt können Sie zusätzlich einen Kostenbeitrag oder den Umsatzsteuersatz in % eingeben.

Schritt 6Geben Sie optional einen festen Umsatzsteuersatz ein, beispielsweise für Sondersachverhalte mit Umsatz-/Vorsteuerverrechnung.
Schritt 7Aktivieren Sie optional die Option Aktuellen Normalsatz verwenden .

Hinweise

Durch Setzen dieser Option wird stets der aktuell gültige Steuersatz (16%/19%) verwendet.

Dies hat allerdings eine gewisse Unschärfe in der Abrechnung zur Folge, da auch nach dem 1. Januar 2007 noch Sachverhalte mit 16% enthaltener Umsatzsteuer als Zahlungseingänge gebucht werden können – also rein nach dem Zahlungsfluss und nicht nach dem Leistungszeitpunkt berechnet wird.

Sie können diese Unschärfe umgehen, wenn Sie für solche Sachverhalte EA-Konten mit festen Steuersätzen verwenden.

Seit Version 6.7 können Sie bei den Sachverhalten Feststellungsbeiträge gem. § 1 II Nr.1 InsVV sowie verwertete Absonderungsgegenstände , jeweils mit eingetragenen Kostenbeiträgen, zusätzlich auch einen Steuersatz eintragen bzw. die Option Aktuellen Normalsatz verwenden setzten. In diesem Fall wird der jeweiligen Kostenbeitrag zusätzlich mit der gesetzten Umsatzsteuer für die Verwaltervergütung berücksichtigt.

Außerdem ist der Sachverhalt Umsatzsteuer 100% zu verwertende Absonderungsgegenstände § 1 II Nr. 1 InsVV für die Buchung von EA Konten hinzugekommen, auf die reine Umsatzsteuer gebucht werden soll (notwendig insbesondere für den SKR04 InsO Kontenrahmen).

Schritt 8Klicken Sie auf Abbrechen , um Ihre Änderung noch zu verwerfen bzw. auf Übernehmen , um die Änderungen temporär und auf Speichern , um sie auf der Datenbank zu speichern.
Schritt 9Klicken Sie auf Schließen , um das Formular zu schließen.

Hinweis

Mit dem Update auf die Version 7.4 sind drei zusätzliche Sachverhalte der Verwaltervergütung hinzugekommen, die insbesondere für die Berechnung der Vergütung bei den SKR InsO Kontenrahmen für die Verwertung von Absonderungsgegenständen erforderlich sind. Zwei dieser Sachverhalte, nämlich Verwertete Absonderungsgegenstände § 1 II Nr. 1 InsVV (Gesamterlös) für den Gesamtumsatz inklusive Umsatzsteuer und Kostenbeiträge sowie Verwertungsbeiträge wurden den entsprechenden Konten dieser Kontenrahmen mit dem Update automatisch zugeordnet. Der dritte Sachverhalt Umsatzsteuer 100% auf Verwertungsbeiträge setzt die Anlage zusätzlicher Konten voraus, die derzeit in den Gemeinschaftskontenrahmen SKR InsO von Gravenbrucher Kreis, VID und ZEFIS noch nicht enthalten sind. Derzeit gibt es bei den bestehenden Konten nur die Möglichkeit den Bruttoverwertungsbeitrag auf das entsprechende Konto zu buchen.

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