| Das Handbuch für Winsolvenz umfasst dieselben Inhalte des winsolvenz.p3 Handbuches. Daher sind alle Screenshots aus winsolvenz.p3. | |
| Änderungen und neue Funktionen in Winsolvenz werden in der Anwendung durch die Online Hilfe <F1> beschrieben. | |
| Das Handbuch wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Falls Sie Anregungen und Kommentare zu dieser Dokumentation haben, würden wir uns über eine E-Mail an Support@stp.one freuen. | |
| Im Falle des Auftretens eines Fehlers im Programm ist es möglich, die Fehlerbeschreibung direkt in eine Mail an den Support zu kopieren. Dabei wird ein Screenshot des Bildschirms angehängt (optional). Das Formular kann auch mit den Tasten “STRG”+“H” aufgerufen werden bzw. bei einigen Formularen über einen “?” Button erreicht werden. | |
| Aufgrund des modularen Aufbaus von Winsolvenz sind nicht alle Funktionen, die in diesem Handbuch beschrieben sind, in jeder Installation verfügbar. | |
| Formularnamen , Feldnamen , Menüeinträge und Schaltflächen sind in den folgenden Kapiteln hervorgehoben. Um ein Formular zu öffnen, sind in der Regel mehrere Menüeinträge anzuklicken, die durch ” > ” getrennt dargestellt werden, z. B. Verfahren > Akte , um das entsprechende Formular zu öffnen. | |
| Für die wichtigsten Vorgänge finden Sie Beispiele in Form von Schrittanleitungen. Da bekanntlich mehrere Wege zum Ziel führen, sollten Sie diese Anleitung als Vorschlag sehen. Es kann durchaus Alternativen zur beschriebenen Vorgehensweise geben. |
| So können Sie … | |
|---|---|
| Beschreibung | Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
| Schritt 1 | Einzelne Schritte werden durch das Wort Schritt und mit der entsprechenden Nummer gekennzeichnet. |
Achtung In Achtung wird vor Datenverlust gewarnt. |
Hinweis Wichtige Informationen |
Tipp Hier finden Sie alternative Lösungsmöglichkeiten und weiterführende Informationen. |
| Hilfe im Problemfall |
Hinweis Aufgrund des modularen Aufbaus von Winsolvenz sind nicht alle Funktionen, die in diesem Handbuch beschrieben sind, in jeder Installation verfügbar. |
| Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat das Ziel, die Sanierung von Unternehmen zu stärken. Eine Maßnahme ist die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung. Angestrebt wird dabei, dass insolvente Unternehmen den Insolvenzantrag frühzeitig bereits bei drohender Zahlungsunfährigkeit stellen (§ 18 InsO). Dabei kommt es zu einem Zusammenspiel zwischen dem Schuldner und dem (vorläufigen) Sachwalter, dass wir mit einer speziellen Version von Winsolvenz, dem Winsolvenz.270, unterstützen wollen. |
| Der Schuldner, der die Vermögensverfügungsbefugnis beibehält, wird in der Regel durch einen Sanierungsberater, im Folgenden kurz Schuldnerberater genannt, unterstützt, der in weiten Teilen Aufgaben erledigen muss, die im herkömmlichen Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter übernommen werden. Dazu gehören die Bereiche der Erstellung der Verzeichnisse nach §§ 151 bis 153 InsO sowie der Verteilungsverzeichniss. Der (vorläufige) Sachwalter wiederum behält die Aufgabe der Führung der Insolvenztabelle, muss Stellung nehmen. Je nach Entscheidung des Insolvenzgerichts kann die Kassenführung dem Sachwalter übertragen werden. |
| Winsolvenz.270 wird bei ProfitBricks in einer Cloud-Lösung gehostet. Dabei stehen die Verfahrensdaten sowohl den Mitarbeitern des Sachwalters als auch des Schuldnerberaters für die Laufzeit des Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Damit wird gewährleistet, dass der Schuldnerberater keinerlei Zugriff auf andere Verfahren des Sachwalters hat. Sollte das Verfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren übergehen und der Schuldnerberater nicht mehr beteiligt sein, besteht die Möglichkeit, das Verfahren in die lokale Datenbank des Insolvenzverwalters zu übernehmen. |
| Bei Winsolvenz.270 gibt es die Besonderheit, dass durch spezielle Benutzerrollen in Winsolvenz gewährleistet wird, dass einzelne Bereiche nur durch Mitarbeiter des Sachwalters oder durch Mitarbeiter des Schuldnerberaters zur Bearbeitung zugänglich sind. Diese Bereiche sind wiederum durch Leserechte dem jeweils anderen Mitarbeiter zugänglich. Darüber hinaus gibt es eine spezielle Benutzerrolle für die Buchführung in der Eigenverwaltung. Details zu den Berechtigungen finden Sie in Kapitel 31.1.1. Benutzerrollen bei Winsolvenz.270. |
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