Vertreter eines Beteiligten zuordnen

9.3 Vertreter eines Beteiligten zuordnen

Es ist möglich, einem Beteiligten einen oder mehrere gesetzliche oder sonstige Vertreter zuzuordnen und so eine Vertreterstruktur aufzubauen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Kapitel Akte anlegen .

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