Nach GOI-Kriterium 21 ist ein geeignetes Auswertungssystem zur internen Erfolgskontrolle zu führen. Dazu müssen geeignete Bezugswerte gebildet werden und die Kriterien müssen jährlich anhand der abgeschlossenen Verfahren überprüft werden.
Kennzahlen, die Sie für die Erfüllung des Grundsatzes 21 der GOI ( G rundsätze o rdnungsgemäßer I nsolvenzverwaltung) benötigen, können in den einzelnen Verfahren in einem neuen Reiter unter Verfahren/Akte erfasst bzw. teilweise auch automatisiert berechnet werden. Die automatische Berechnung funktioniert über die Kennzahlen zu 100 %, wenn die Daten in Winsolvenz im Laufe des Verfahrens erfasst wurden.
Zur Auswertung gibt es eine verfahrensübergreifende GOI Übersicht , die nur Benutzern mit einer speziellen Benutzerrolle zur Verfügung steht. In dieser verfahrensübergreifenden Übersicht kann z.B. nach Verwalter, Gericht und Zeitraum der Einreichung der Schlussrechnung bzw. des Schlussberichts gefiltert werden. Die Daten können gespeichert und mittels zweier Reports ausgewertet werden.
Folgende Kriterien sind nach dem GOI-Kriterium 21 derzeit vorgesehen:
- Eröffnungsquote (Anteil der eröffneten Verfahren im Verhältnis zur Anzahl der Gutachteraufträge)
- durchschnittliche Dauer bis zur Einreichung der Schlussrechnung bei Gericht
- Massemehrung insolvenzspezifische Ansprüche (Anteil der realisierten/titulierten insolvenzspezifischen Ansprüche an der Insolvenzmasse (Istmasse))
- Beitreibungsquote (Betrag der eingezogenen Altforderungen gem. Schlussrechnung im Verhältnis zu ihrem Betrag nach Sachverständigengutachten oder Vermögensverzeichnis, § 153 InsO)
- Sanierungsquote (Anzahl der Arbeitsplätze im laufenden Geschäftsbetrieb unmittelbar nach Eröffnung im Verhältnis zu den durch Insolvenzplan oder übertragene Sanierung erhaltenen Arbeitsplätzen)
- Verwaltungskosten (Verfahrenskosten, externe Dienstleister, Steuerberater, etc. im Verhältnis zur Insolvenzmasse (Istmasse)
- Insolvenzquote (Verhältnis des zur Verteilung an Gläubiger verfügbaren Betrages zur Summe der quotenberechtigten Forderungen)
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