Für die elektronische Übergabe der Schnittstellendatei an ein Insolvenz-gericht gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1
Bitte definieren Sie in Ihrer Kanzlei einen Arbeitsplatz, auf dem Sie die Software für die Datenübermittlung zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach installieren. Diese können Sie im Internet unter http://www.egvp.de herunterladen.
Schritt 2
Laden Sie den EGVP-Client auf diesen Winsolvenz-Arbeitsplatz.
Schritt 3
Bevor Sie diesen starten, legen Sie in den Winsolvenz-Kanzleieinstellungen (Einstellungen/Kanzlei/Allg. Einstelllungen) fest, in welchem lokalen Verzeichnis auf Ihrem Rechner die Schnittstellendatei abgelegt werden soll. (Voreinstellung ist c:).
Kanzlei – Allg. Einstell.
Schritt 4
Starten Sie nun den EGVP-Client unmittelbar aus dem Verzeichnis, in dem Sie diesen abgelegt haben.
Schritt 5
Im ersten Schritt werden Sie gefragt, ob Sie ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach einrichten wollen:
Datenschutzerklärung
Schritt 6
Legen Sie unter dem Menüpunkt Optionen/Importeinstellungen das Importverzeichnis für die Daten aus Winsolvenz fest (z.B. c:).
Importeinstellungen
Schritt 7
Unter dem Menüpunkt Extras/Adressbuch finden Sie die eindeutigen Identifikationsnummern der Gerichte und Verwaltungsbehörden, die ein elektronisches Postfach unterstützen (Details zum Nutzer anzeigen). Dies ist die sog. Nutzer- oder SAFE-ID.
Extras/Adressbuch
Identifikationsnummer Gericht
Schritt 8
Markieren Sie diese ID und kopieren Sie diese mit der Tastenkombination „Strg“ und „C“ in die Zwischenablage des Betriebssystems.
Schritt 9
Wechseln Sie zu Winsolvenz in den Bereich Einstellungen/Gericht und filtern sie nach dem entsprechenden Gericht der BES-Schnittstelle.
Schritt 10
Aktivieren Sie das Kästchen EGVP, wenn das ausgewählte Gericht am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt und die Exportdatei mittels EGVP an der Gericht übermittelt werden soll..
Schritt 11
Fügen Sie mit der Tastenkombination „Strg“ und „V“ die SAFE-ID aus der Zwischenablage in das Feld „SAFE-ID“ ein. Für die SAFE-ID erfolgt eine formale Prüfung, dessen Ergebnis mit einem Symbol angezeigt wird. Falls es einen formellen Fehler gibt, wird die Art des Fehlers angezeigt, wenn Sie mit der Maus auf das Symbol gehen.
Einstellungen/Gericht - SAFE-ID
Schritt 12
Nun können Sie die Art der Signatur für die Nachricht und die Signaturart für die Exportdatei festelegen. Darüber hinaus können Sie entscheiden, ob der Betreff der an das Gericht übermittelten Datei ein Präfix beinhalten soll. Standardpräfix ist INSO, dies wird z.B. von den Gerichten in Niedersachsen verlangt.
Hinweis
Ab dem 1.4.2012 startet der elektronische Rechtsverkehr in Niedersachsen. In Niedersachsen besteht die Besonderheit, dass die Exportdatei selbst qualifiziert zu signieren ist. Die Nachricht selbst ist nur dann qualifiziert zu signieren, wenn Sie rechtserhebliche erklärungen des Absenders erhält.
In Bundesländern, in denen bei den Insolvenzgerichten EUREKA-Winsolvenz im Einsatz ist, ist die fortgeschrittene Signatur vorgesehen. In anderen Bundesländern ist derzeit zum Teil auch noch eine Übertragung der Datei ohne Signatur zugelassen. Beachten Sie bitte, dass Sie im EGVP-Client nicht nachträglich eine Nachricht auf ein niedrigeres Signaturniveau stellen können.
✔
Damit sind die Basiseinstellungen für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr und die Übergabe der Gerichtsexport-Datei an das EGVP abgeschlossen.
Gerichtsexport und Übergabe an das EGVP
In den nächsten Schritten wird nun beschrieben, wie die BES- Gerichtsexportdatei an das EGVP übergeben werden kann. Nehmen Sie dafür folgende Bearbeitungsschritte vor:
Schritt 1
Gehen Sie zunächst wie bei dem regulären BES-Gerichtsexport vor und exportieren Sie die Schnittstellendatei Ihres ausgewählten Verfahrens in den dafür vorgesehenen Ordner.
Schritt 2
Sofern Sie für den Signaturtyp der Exportdatei „qualifizierte Signatur“ voreingestalt haben, erscheint nun die Ansicht, in der Sie die Dateien signieren können:
Exportdatei signieren
Schritt 3
Wählen Sie die entsprechenden Dateien aus und aktivieren Sie die Schaltfläche „Signieren“
Schritt 4
Die externe Signaturkomponente (Im Standard die kostenlose Software SecSigner der Firma SecCommerce) wird gestartet:
Signaturkomponente
Schritt 5
Aktivieren Sie die Schaltfläche „weiter“. Der Inhalt der zu signierenden Datei wird noch einmal angezeigt:
Signatur erzeugen
Schritt 6
Aktivieren Sie die Schaltfläche „signieren“, der Signaturvorgang mit Abfrage der PIN wird ausgeführt. Wichtig ist, dass Sie danach noch einmal die Schaltfläche „bestätigen aktiveren, um den Signaturvorgang abzuschließen:
Signatur bestätigen
Schritt 7
Nun können Sie die Dateien an das EGVP übergeben. Davor können Sie den Betreff der jeweils ausgewählten Nachricht noch einmal anpassen und einen Nachrichtentext eingeben. Auch die Art der Signatur kann bestimmt werden. Sofern rechtsverbindliche Erklärungen in der Nachricht enthalten sind, muss diese signiert werden.
An EGVP übergeben
Schritt 8
Aktivieren Sie die Schaltfläche „An EGVP übergeben“. Es erscheint eine Hinweismeldung, dass die Nachricht(en) erzeugt wurde(n).
Schritt 9
Im EGVP-Client können Sie die aus Winsolvenz exportierte Schnittstellendatei mit der Schaltfläche „Fachdaten übernehmen“ in den Postausgang importieren.
„Fachdaten übernehmen“
✔
Damit haben Sie erfolgreich die ITR-Exportdatei an den EGVP-Client übergeben. Im nächsten Schritt kann der signierte Versand an das Gericht durchgeführt werden.
Hinweis
Im EGVP-Client wird in der Spalte, die mit dem Paragraphenzeichen überschrieben ist, angezeigt, mit welchem Signaturniveau eine Nachricht aus Winsolvenz heraus erstellt worden ist. Q steht für qualifizierte Signatur, F für fortgeschrittene Signatur, wenn keine Signatur vorgesehen ist, wird hier nichts angezeigt.