Am 01.01.2013 trat das Insolvenzstatistikgesetz (InsStaG) in Kraft. Damit werden die Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder zur Abgabe von den Meldungen vom Typ
- RB (Beendete Regelinsolvenzverfahren),
- VB (Beendete Verbraucherinsolvenzverfahren) und
- X (Restschuldbefreiungsverfahren)
verpflichtet, die früher von den Insolvenzgerichten abgegeben werden mussten. Die Meldungen RA und VA (bei Eröffnung / Abweisung mangels Masse) müssen weiterhin von den Insolvenzgerichten abgegeben werden.
Hinweise Die Lieferbedingungen für die Insolvenzstatistik hatten sich mit Wirkung zum 01.01.2022 geändert. Für die Statistiken RB und VB wird bei Beendigungen ab 01.01.2022 das zusätzliche Merkmal
erhoben. Laut statistischem Bundesamt ist dieses Merkmal nur für Verfahren anzugeben, die ab dem 1.1.2022 eröffnet worden sind. | |
Für die Statistik X werden bei einer Entscheidung zur Restschuldbefreigung ab 01.01.2022 die zusätzlichen Merkmale
erhoben. Laut statistischem Bundesamt ist dieses Merkmal nur für Verfahren anzugeben, die ab dem 1.1.2022 eröffnet worden sind. | |
Die Lieferbedingungen für die Insolvenzstatistik hatten sich bereits mit Wirkung zum 01.01.2021 hinsichtlich der Fristen geändert. Die Fristen zur Abgabe der Insolvenzstatistik bei
wurden vom Gesetzgeber auf sechs Wochen geändert. |
Hinweise Am 1. Januar 2020 ist das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2019, Nr. 42, S. 1746-1751). Dieses beinhaltet in Artikel 2 auch Änderungen zum Insolvenzstatistikgesetz, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Durch die Gesetzesänderung wird das Verfahren insoweit geändert, als dass die Vollzähligkeitsprüfung nunmehr bei den statistischen Ämtern erfolgt. Zur Entlastung der auskunftspflichtigen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder entfallen die Mitteilungen an die Insolvenzgerichte, für welche Verfahren sie die Daten elektronisch direkt an die statistischen Ämter übermittelt haben. |
Aufteilung der Meldungen
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