10.4 Debitorenforderung eingeben und verwalten
Hinweis Mit der Einführung der Insolvenzbilanz wurden in diesem Bereich umfangreiche Änderungen vorgenommen. Bitte beachten Sie deshalb auch die Hinweise im Kapitel Insolvenzbilanz . |
| So können Sie Debitorenforderungen eingeben | |
|---|---|
| Debitorenforderung eingeben | Nachdem Sie die Debitoren (evtl. mit seinen Vertretern) angelegt haben, können Sie die vorhandenen Fibu-Forderungen erfassen. Gehen Sie dazu wie im Folgenden beschrieben vor. |
| Schritt 1 | Markieren Sie den Debitor, dessen Forderung Sie eingeben möchten. |
| Schritt 2 | Öffnen Sie die Karteikarte Forderung . |
| Schritt 3 | Klicken Sie auf Anlegen . |
| Schritt 4 | Geben Sie das Rechnungsdatum in das Feld Re.Dat. sowie ggf. ein abweichendes Leistungsdatum in das Feld Lst.-Dat. ein. |
| ✔ | Abhängig vom eingegebenen Datum und dem in der Akte vorhandenen Eröffnungstermin, wird die Forderungskategorie gesetzt. |
Hinweise Das Rechnungsdatum wird bei der Erstellung der stichtagsbezogenen Auswertungen ausgewertet. Soweit ein Leistungsdatum eingegeben ist, geht dieses dem Rechnungsdatum hinsichtlich des Vorschlags für die Zuordnung einer Debitorenforderungskategorie vor. |
| Schritt 5 | Geben Sie den Rechnungsbetrag ( Re.-Betrag ), die Rechnungsnummer ( Re.-Nr. ), das Fälligkeitsdatum ( Fälligkeit ) und ggf. den Forderungsgrund ( Ford.-Grund ) in die entsprechenden Felder ein. |
Hinweis Die Rechnungsnummer ist Voraussetzung, um die Debitorenforderung einer Buchung zuordnen zu können. |
Tipp Der Rechnungsbetrag wird automatisch in das Feld Fibuwert übernommen. Den Forderungsgrund können Sie aus einer Liste auswählen. Klicken Sie dazu auf die > -Schaltfläche am gleichnamigen Feld. | |
Registerkarte Forderung |
| Schritt 6 | Geben Sie den Fibuwert und die enthaltene Umsatzsteuer in die entsprechenden Felder ein. Aktivieren Sie die ggf. die Option Umsatzsteuer abzuführen ( UST. abzuf. ), wenn dies der Fall ist. |
Hinweise Unter Berücksichtigung der Neuregelungen des Haushaltsbegleitgesetztes 2011 wird für alle Rechnungen mit Rechnungsdatum ab 01.01.2011, die das vorläufige Insolvenzverfahren betreffen, bei der Anlage einer Debitorenforderung das Häkchen “Ust. abzuführen ja/nein” auf “ja” gesetzt. Die Pflicht für den Insolvenzverwalter, die Umsatzsteuer abzuführen besteht für Verfahren, die nach dem 1.1.2011 beantragt worden sind. Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob „ja“ für das Abführen der Umsatzsteuer für das jeweilige Verfahren richtig ist. Aufgrund der neueren BFH Rechtsprechung wird auch bei Debitorenforderungen aus dem Zeitraum vor dem vorläufigen Verfahren das Häkchen “Ust. abzuführen ja/nein” auf “ja” gesetzt, wenn die Insolvenzeröffnung nach dem 31.12.2011 liegt. Außerdem wird bei Vorliegen einer Sollversteuerung Debitorenforderungen aus dem Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung „ Ist- in Sollversteuerung “ vorgeschlagen. Hintergrund sind steuerrechtliche Änderungen, die sich aus dem BMF Schreibens IV A 3 - S 0550/10/10020-05 zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. IV InsO und des vorausgegangenen BFH Urteils vom 24.9.2014 - V R 48/13 ergeben haben. Bei Einbuchung von Forderungen aus dem vorläufigen Verfahren wird die Umsatzsteuer damit auf später fällig „geparkt“. |
Fibuwert
Tipp Sie können entweder einen USt.-Satz (zwischen 0 und 100%) oder die enthaltene USt. als Betrag eingeben. das jeweilige andere Feld wird automatisch berechnet und nach dem Speichern durch „ber.“ gekennzeichnet. Die Vorbelegung der Option Umsatzsteuer abzuführen richtet sich nach der Forderungskategorie und der Option Verfügungsbefugt in der Akte. |
| Schritt 7 | Geben Sie optional das ursprüngliche Personenkonto des Debitors in der schuldnerischen Buchhaltung und das Gegenkonto für das Einbuchen der Forderung in die Felder Import- bzw. Erlöskonto ein. |
Suche nach Erlöskonto
| Ob und welches Erlöskonto vorgeschlagen wird, richtet sich nach dem verwendeten Kontenrahmen. Ab Version 7.0 können zusätzlich zu einem Standardkonto weitere Kontenbereiche zur Auswahl zugeordnet werden. Diese werden bei „Hinterlegte Konten“ angezeigt, wenn die Kontensuche ausgewählt wird. | |
| Schritt 8 | Das EA Konto für die später erfolgende Zahlungsflussbuchung kann eingetragen und analog zum Erlöskonto über eine Kontensuchfunktion gesucht werden. Hintergrund ist, dass insbesondere bei den SKR InsO Kontenrahmen je nach Verfahrensabschnitt sowie Liquidation/ Fortführung unterschiedliche EA Konten verwendet werden müssen. Die Auswahl fällt oftmals dem Debitorensachbearbeiter bei der Erfassung der Rechnung leichter als dem Buchhalter, der später die Zahlung verbucht. |
| Schritt 9 | Geben Sie einen Mahnstopp ein, wenn die Forderung nicht gemahnt werden soll. Bei Verwendung eines entsprechenden Filters und der Auswahl der gefilterten Forderungen für Word bleiben dann diese Forderungen unberücksichtigt. |
| Fremdwährung | Auf der Karteikarte Forderung 2 können Sie den Rechnungsbetrag in Fremdwährung erfassen. |
| Die Auswahl der Fremdwährungen kann unter Einstellungen/Komboboxen/Währungen erweitert werden. Setzten Sie hierzu im Detail der gewünschten Währung den Haken bei Anzeige Debitorenverzeichnis . | |
| Sie können den Umrechnungskurs und das Datum der Umrechnung zur Information erfassen. Eine automatische Umrechnung kann nicht stattfinden, da in winsolvenz.p3 keine historischen Währungstabellen vorhanden sind. | |
| Report mit Fremdwährung | Auf der Vorschaltseite der Reporte 4000-4004 wird bei Setzen der Option Fremdwährung anzeigen die Fremdwährung der Spalte Fibuwert angezeigt. |
| Tabellenfelder | Sie haben drei neue Tabellenfelder (Textmarken) im Bereich der Debitoren zur Verfügung, um auch die Auslandsdebitoren automatisiert anzuschreiben. Feld_RTF_DebitorenForderungenFW Feld_RTF_NichtNullOffenDebitorenFordFW Feld_RTF_OffenDebitorenForderungenFW |
| Titulierung | Sie können die Informationen eines Titels (Tituliert, Titel Datum, Titel AZ, Titel Gericht) hier erfassen. |
| Report | Sie haben einen neuen Report 4004 Debitoren – Stand des Forderungseinzugs Tituliert zur Verfügung. |
Hinweise Soweit ein Steuersatz von 19% oder 7 % im Verzeichnis eingetragen und der Haken „USt. abzuf.“ gesetzt ist, wird beim Einbuchen ein BU Schlüssel für den Regelsteuersatz oder den verminderten Steuersatz gesetzt, soweit nicht das Erlöskonto eine Steuerautomatikfunktion oder eine Saldenvortragsfunktion besitzt. Soweit Forderungen von der Buchführung in das Debitorenverzeichnis rückgebucht werden, wird bei den BU-Schlüsseln für den Regelsteuersatz bzw. den verminderten Steuersatz sowie den entsprechenden Umsatzsteuerautomatikfunktionen im Verzeichnis ein entsprechender Steuersatz angelegt und der Haken für „USt. abzuf.“ gesetzt. Das Leistungsdatum muss in DATEV Kanzlei Rechnungswesen pro ® zeitlich immer vor dem Rechnungsdatum liegen. Diese strenge Restriktion haben wir für winsolvenz.p3 mit der Version 9.0 – auch für das Einbuchen - aufgegeben: Das Leistungsdatum kann für insolvenzrechtliche Zwecke auch zeitlich nach dem Rechnungsdatum liegen. In diesem Falle ist aber das Rechnungsdatum relevant für die steuerrechtliche Zuordnung. |
Tipp Das Erlöskonto können Sie mit Hilfe des Kontensuchformulars auswählen. Nähere Informationen zu diesem Formular finden Sie im Handbuch Rechnungslegung . |
Verknüpfung mit