In diesem Kapitel erfahren Sie, wie eine Akte zu einem Insolvenzverfahren angelegt wird.
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Verfahren/Akte
Hinweis Durch gesetzliche Änderungen sind für Kleinverfahren mit Datum des Insolvenzantrags ab dem 1.7.2014 einige Unterscheidungen zum Regelinsolvenzverfahren entfallen. Daher wird für diese Verfahren z.B. nicht mehr der „Treuhänder“, sondern der „Insolvenzverwalter“ bestimmt. Außerdem entspricht die Vergütungsberechnung im Wesentlichen der des Regelinsolvenzverfahrens. In winsolvenz.p3 richtet sich die Zuordnung Alt-/ Neuverfahren nach dem im Logbuch eingetragenen Termin für den Insolvenzantrag, falls dieser nicht vorhanden ist, nach dem Eröffnungsdatum. |
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