5.2 Gerichte anlegen
| So können Sie Gerichte anlegen oder bearbeiten | |
|---|---|
| Gerichte anlegen oder bearbeiten | Bevor Sie ein Verfahren anlegen, ist es notwendig, die Gerichte anzulegen, von denen Sie Verfahren erhalten. Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
| Schritt 1 | Öffnen Sie das Formular Einstellungen/Gericht ( Einstellungen > Gericht ). |
| Schritt 2 | Wählen Sie die Schnittstelle aus, die an diesem Gericht verwendet wird und klicken Sie auf Filtern . |
Tipp Die Liste mit der bei den Gerichten eingesetzten Software finden Sie im Abschnitt Eingesetzte InsO-Gerichtsprogramme nach Bundesländern. Geben Sie für nicht aufgeführte Gerichte BES ein. |
Hinweis Die Auswahl der Schnittstelle hat z.B. Einfluss auf die verfügbaren Anreden in Winsolvenz. Es ist wichtig, dass Sie die richtige Schnittstelle auswählen, da sonst der Datenaustausch nicht funktioniert. |
| Schritt 3 | Klicken Sie auf Anlegen . |
| Schritt 4 | Aktivieren Sie die Option Tätig , um das Gericht in der Akte auswählen zu können. Durch diese Option haben Sie die Möglichkeit, Gerichte, von denen Sie keine Verfahren (mehr) bekommen, auszublenden, ohne sie löschen zu müssen. |
| Schritt 5 | Geben Sie die Kennung des Gerichts ein. |
Tipp Von der Kennung hängt ab, wie die Tabellenforderungen von Gläubigern, die unter einem Anmeldedatum mehrere Forderungen angemeldet haben, nummeriert werden. Bei Gerichten, die die bundeseinheitliche Schnittstelle (BES) verwenden, tragen Sie in dieses Feld NNN ein. BES verarbeitet einen solchen Zustand so, dass diese Forderungen auf ein einziges Tabellenblatt kommen, somit auch dieselbe laufende Nummer erhalten. Bei IT-InsO werden für Gläubiger, die unter einem Anmeldedatum mehrere Forderungen angemeldet haben, jeweils einzelne Tabellenblätter erstellt und diese fortlaufend nummeriert. |
| Schritt 6 | Legen Sie optional die Export-Nummer durch Eintrag in das entsprechende Feld fest. Diese Exportnummer wird beim ersten Gerichtsexport im Dateinamen verwendet und vor den weiteren Exporten jeweils um eines erhöht. Wenn Sie in diesem Feld nichts angeben, beginnt die Nummerierung mit 0001. |
| Schritt 7 | Klicken Sie die Karteikarte Tabellenauszüge I an. Hier können Sie für Tabellenauszüge die Prüfungs- und Berichtigungsbereiche voreinstellen. |
| Schritt 8 | Wählen Sie zunächst für den Prüfungs- bzw. Berichtigungsteil aus, ob ein solcher eingesteuert werden soll oder nicht ( nicht einsteuern ). Danach können Sie jeweils angeben, ob das Prüfungsdatum , das Amtsgericht und eine Bezeichnung für die Unterschreibenden eingefügt werden soll. Im letzten Fall geben Sie bitte die jeweilige Bezeichnung in die Felder Rechtspfleger bzw. UdG (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) ein. |
| Schritt 9 | Danach können Sie angeben, was in der Spalte 9/10 (Berichtigungen/Bemerkungen) der Auszüge erscheinen soll. Nur die Bemerkung , nur der Grund des Bestreitens , nichts von beidem ( weder noch ) oder beides . |
Hinweis Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie eine Bemerkung in das Feld interne Bemerkung bzw. einen Bestreitensgrund in das Feld Bestreitensgrund auf der Karteikarte Prüfung/Berichtigung im Formular Gläubiger/Tabelle ( Gläubiger > Tabelle ) eingetragen haben. |
| Schritt 10 | Wählen Sie die Karteikarte Tabellenauszüge II aus. Hier können Sie u. a. Voreinstellungen des Vorblatts für Tabellenauszüge vornehmen. |
| Schritt 11 | Aktivieren Sie die Option Vorblatt drucken , wenn Sie für Tabellenauszüge ein Vorblatt drucken möchten. Geben Sie dann an, ob Sie in der Absenderzeile das Gericht oder den Verwalter angeben wollen. |
| Schritt 12 | Geben Sie an, ob ein Belehrungstext auf dem Vorblatt erscheinen soll. Diesen können Sie manuell im darunter liegenden Fenster verändern und eingeben. |
| Schritt 13 | Aktivieren Sie die entsprechende Option im Bereich Sonstiges, falls eine vollstreckbare Ausfertigung der Tabellenauszüge vorliegt. Abhängig davon, wird der Text im Report wie folgt geändert. |
| Schritt 14 | Wählen Sie aus, ob die Auszüge nach laufender Nummer ( Lfd. Nr. ) oder alphabetisch sortiert werden sollen. |
Tipp Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Tabellenauszüge im Kapitel Tabelle führen . |
| Schritt 15 | Wählen Sie die Karteikarte EA-Journal aus. Hier können Sie die Voreinstellungen für das EA-Journal festlegen. |
| Schritt 16 | Geben Sie ggf. eine Überschrift für das Belegdatum ein und eine Überschrift für das Konto 2 . Wählen Sie aus, ob das Zusatzdatum und/oder die Rechnungsnummer angezeigt werden sollen. Geben Sie ggf. eine Überschrift für das Zusatzdatum und eine Überschrift für das Konto 2 ein. |
| Schritt 17 | Wählen Sie die Karteikarte Prüfung/Berichtigung aus. Hier können Sie Voreinstellungen für die gleichnamige Karteikarte im Formular Gläubiger/Tabelle ( Gläubiger > Tabelle ) vornehmen: |
| Schritt 18 | Wählen Sie aus, welche Art der automatischen Vorbelegung Sie bei der Prüfung möchten. Diese Voreinstellung kann später noch manuell verändert werden. |
| Formular Einstellungen / Gericht | Formular Gläubiger / Tabelle |
|---|---|
| Alles vorläufig bestritten | Die gesamte angemeldete Forderung wird im Feld Bestritten eingetragen. Im Feld Vorläufig ist ein Haken. |
| Alles endgültig bestritten | Die gesamte angemeldete Forderung wird im Feld Bestritten eingetragen. Das Feld Vorläufig ist leer. |
| Alles festgestellt | Die gesamte angemeldete Forderung wird im Feld Festgestellt eingetragen. |
| Vorläufig | Es wird kein Betrag eingefügt. |
| Schritt 19 | Wählen Sie aus, welche Art der automatischen Vorbelegung Sie bei der Berichtigung möchten. Sie können diese dann manuell in der Karteikarte Prüfung/Berichtigung verändern. |
| Formular Einstellungen / Gericht | Formular Gläubiger / Tabelle |
|---|---|
| Alles festgestellt | Die gesamte angemeldete Forderung wird im Feld Festgestellt eingetragen. |
| Übernahme aus vorhergehender Prüfung/Berichtigung | Die gesamten Daten der zuletzt vorgenommenen Prüfung oder Berichtigung werden übernommen. |
| Schritt 20 | Wählen Sie die Karteikarte Seitenköpfe in Reports aus. Hier können Sie bestimmte Daten bei allen Seitenköpfen von Reports voreinstellen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Grundlagen der Bedienung (Abschnitt: Reports erstellen ). |
| Schritt 21 | Geben Sie an, wie der Sachbearbeiter Ihrer Kanzlei in den Seitenköpfen der Reports erscheinen soll: Wenn Sie Keinen Sachbearbeiter verwenden auswählen, dann erscheint der Name Ihres Sachbearbeiter nicht im Seitenkopf. Klicken Sie Nur seinen Namen verwenden an, dann erscheint er mit Vor- und Zuname, wenn Sie ihn vorher als Sachbearbeiter der Kanzlei auf der Karteikarte Spezielle Beteiligte im Formular Akte ( Verfahren > Akte ) angelegt haben. Bei der Auswahl Bezeichnung und Namen verwenden können Sie zusätzlich dem Vor- und Zunamen eine Bezeichnung, z.B. Sachbearbeiter, voranstellen. Geben Sie dafür nach der Auswahl Ihre gewünschte Bezeichnung in das Feld darunter ein. |
| Schritt 22 | Geben Sie an, wie der Verwalter in den Seitenköpfen der Reports erscheinen soll: Wenn Sie Keine Bezeichnung anzeigen auswählen, dann erscheint der Verwalter nur mit Vor- und Zuname im Seitenkopf. Aktivieren Sie Automatische Bezeichnung verwenden , dann erscheint er zusätzlich vorangestellt mit der Bezeichnung, die nach dem Status des Verfahrens (Feld Status auf dem Formular Akte ; Verfahren > Akte ) gegeben ist, z.B. im vorläufigen Verfahren als vorläufiger Insolvenzverwalter/in. Bei der Auswahl Manuelle Bezeichnung verwenden können Sie selber dem Vor- und Zunamen eine Bezeichnung voranstellen. Geben Sie dafür nach der Auswahl Ihre gewünschte Bezeichnung in das Feld darunter ein. |
Hinweis Wenn Sie Manuelle Bezeichnung verwenden auswählen, gilt dies für jeden Status eines Verfahrens. |
| Schritt 23 | Geben Sie die Bezeichnung für das Verfahren Sie in den Seitenköpfen des Reports an. Sie haben folgende Auswahl: |
| Bezeichnung aus der Akte verwenden (Default)–Bezeichnung | |
| Automatisches Schuldnerrubrum verwenden (Bezeichnung, Anschrift, Vertreter, Vertreterart) | Tipp Wenn das Feld Weit. Anschrift/Rub. Geschäft auf der Karteikarte Zusatz gefüllt ist, wird zusätzlich dieser Eintrag im automatischen Rubrum ausgegeben. |
| Manuelles Rubrum verwenden (Individueller Text) | In diesem Fall wird der Text verwendet, den Sie im Feld Manuelles Rubrum auf der Karteikarte Sonstiges im Formular Akte (Verfahren > Akte) eingegeben haben. Beispiel: |
| Schritt 24 | Klicken Sie die Karteikarte Zusatzdaten an. Hier können Sie für bestimmte Tabellenauszüge Informationsdaten zum Gericht voreinstellen, z.B. für Insolvenztabelle Charlottenburg Nr. 3006. Diese erscheinen dann in der Insolvenztabelle. |
| Schritt 25 | Geben Sie im linken Feld Adresse , Telefon , Fax und Bankverbindung des Gerichts ein, im rechten die Fahrverbindung zum Gericht. |
| Schritt 26 | Klicken Sie auf Adresse , um den Adressassistenten aufzurufen. |
| Schritt 27 | Geben Sie im Feld Name einen Teil des Namens des Gerichts ein, um zu prüfen, ob die Adresse schon angelegt ist und klicken Sie auf Weiter > . |
Hinweis Grundsätzlich werden bei der Adresssuche sowohl das Verfahren als auch die Referenzadressen durchsucht. Referenzadressen sind an der Typbezeichnung <R> erkennbar. Soweit vom Winsolvenz Adressen Administrator bei den Einstellungen zugelassen, können auch andere Verfahren durchsucht werden, deren Adressen sind dann mit einem <A> gekennzeichnet. Verfahrensadressen können verwendet werden. Bei allen Adresstypen haben Sie die Möglichkeit die Adresse zu kopieren . Mit der Kopie wird die verfahrensbezogene Adresse grundsätzlich unabhängig von der originalen Referenzadresse bzw. der Adresse aus einem anderen Verfahren. Soweit Sie die Adresse aus einer Referenzadresse kopiert haben, können Sie im allgemeinen Adressregister die Zusammenhänge zwischen den beiden Adressen erkennen. Ein Adressen Administrator kann kontrollieren und steuern, ob sich die Änderung einer Referenzadresse auch in die Verfahrensadressen auswirkt. |
Tipp Falls die Meldung „Die Liste enthält nur die ersten 50 gefundenen Einträge.“ ausgegeben wird, sollten Sie im Assistenten einen Schritt zurückgehen und mit mehr/anderen Angaben in der Filterzeile noch einmal neu filtern oder die Max.Anz. erhöhen. |
| Schritt 28 | Falls die Adresse noch nicht existiert, gehen Sie auf Neue Adresse . |
| Schritt 29 | Wählen Sie eine Briefanrede aus und geben Sie den Namen des Gerichts ein. |
| Schritt 30 | Füllen Sie die anderen Felder auf der Karteikarte Anschrift aus und klicken Sie auf Speichern . |
| Schritt 31 | Geben Sie die gewünschten Informationen auf den Karteikarten Person und Bank , Zusatz und Ansprechpartner ein. |
| Schritt 32 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Änderungen temporär zu speichern. |
Hinweis Mit dem Button |
| Schritt 33 | Klicken Sie auf Anlegen in der Menüleiste F6 des Bereichs Detail 2 . |
| Schritt 34 | Wählen Sie den zuständigen Verwalter aus dem Auswahlmenü am Feld Verwalter aus. |
| Schritt 35 | Sollten Sie vom Gericht eine Absender-Kennung erhalten haben, tragen Sie diese ein und klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| Eingesetzte InsO-Gerichtsprogramme nach Bundesländern | In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die bei den Insolvenzgerichten eingesetzten Gerichtsprogramme. Stand: 07/06 |
| Bundesland | InsO-Gerichts-programm | BES-Schnittstelle | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | EUREKA-WINSOLVENZ | Ja | Amtsgerichte Aalen, Freiburg, Heilbronn, Stuttgart, Ulm |
| Bayern | INKA | Nein | |
| Berlin | KIKO | Nein | Berlin Charlottenburg und elf weitere AG für IK-Verfahren |
| Brandenburg | Mega-InsO | Ja | |
| Bremen | EUREKA-WINSOLVENZ | Ja | |
| Hamburg | IT-InsO | (Ja) | Bitte erkundigen Sie sich bei Gericht über die verwendete Schnittstelle |
| Hessen | EUREKA-WINSOLVENZ | Ja | |
| Mecklenburg-Vorpommern | Argus-AG | Nein | |
| Niedersachsen | EUREKA-WINSOLVENZ | Ja | |
| Nordrhein-Westfalen | IT-InsO | (Ja) | Bitte erkundigen Sie sich bei Gericht über die verwendete Schnittstelle |
| Rheinland-Pfalz | EUREKA-WINSOLVENZ | Ja | |
| Saarland | IT-InsO | (Ja) | Bitte erkundigen Sie sich bei Gericht über die verwendete Schnittstelle |
| Sachsen | INKA | Nein | |
| Sachsen-Anhalt | EUREKA-WINSOLVENZ | Ja | |
| Schleswig-Holstein | Mega-InsO | Ja | |
| Thüringen | Mega-InsO | Ja |
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