X Bogen

25.6 X Bogen

Der X Bogen muss abgegeben werden für Restschuldbefreiungsverfahren, bei denen die Restschuldbefreiung entweder erteilt, versagt oder widerrufen worden ist.

Nachfolgende Felder sind Mussfelder (mit „*“ im Formular gekennzeichnet) für die Meldungen über die Restschuldbefreiung nach dem X Bogen.

  • Art der Meldung (wird automatisch vorgeschlagen)
  • Aktenzeichen
  • Name des Gerichts
  • Gerichtsnummer (aus den Stammdaten des Gerichts)
  • Insolvenzverwalter
    • Vorname
    • Nachname
    • Straße
    • PLZ
    • Ort
  • Schuldnername
  • Schuldnerland
  • Entscheidung über die Restschuldbefreiung
    • Erteilt
    • Versagt (wenn ja: Angabe des Grundes)
    • Rücknahme
    • Verstorben
    • Widerrufen
Datenherkunft der Felder des X Bogens

X BOGEN

Feldbezeichnung 

automatisch

gefüllt

Bemerkungen
Datum des Eröffnungsbeschlusses TT.MM.JJJJJALogbuchart „Eröffnungstermin“
E-Mail-Adresse des AnsprechpartnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei
Entscheidung über die RestschuldbefreiungJAEntsprechende Systemlogbuchart s.u.
Familienname oder Firmenname des SchuldnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner
GerichtsnummerJAEinstellungen/Gericht
Gründe der Versagung nach §290 Abs. 1 (Nr. 1 - 7) InsO(JA)Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik
Hausnummer (bis) des InsolvenzverwaltersJAEinstellungen/Verwalter
Hausnummer (bis) des SchuldnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner
Hausnummer (von) des InsolvenzverwaltersJAEinstellungen/Verwalter
Hausnummer (von) des SchuldnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner
KorrekturmeldungJABeim Erstellen wird geprüft, ob bereits ein solcher Bogentyp versendet worden ist.
Land des SchuldnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner
Name des AnsprechpartnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte:
Name des GerichtesJAEinstellungen/Gericht
Name des InsolvenzverwaltersJAEinstellungen/Verwalter
NotizNEIN./.
Ort des InsolvenzverwaltersJAEinstellungen/Verwalter
Ort des SchuldnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner
Postleitzahl des InsolvenzverwaltersJAEinstellungen/Verwalter
Postleitzahl des SchuldnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner
Schuldner StraßeJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner
Straße des InsolvenzverwaltersJAEinstellungen/Verwalter
Telefon-Nummer des AnsprechpartnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei
Telefon-Vorwahl des AnsprechpartnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei
Ursprüngliches Aktenzeichen(JA)Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik oder AZGericht aus Verfahren
Versagung nach § 296 Abs. 1 InsO, Verstoß gegen die Obliegenheiten(JA)Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik
Versagung nach § 297 Abs. 1 InsO, Insolvenzstraftat(JA)Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik
Versagung nach § 297a Abs. 1 InsO, Nachträgliche Versagung der RSB(JA)

Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik

(neu ab Version 8.0 aufgrund der geänderten Liefervereinbarungen) 

Versagung nach § 298 InsO: Mindestvergütung des Treuhänders nicht gezahlt(JA)Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik
Versagung nach § 314 Abs. 3 Satz 2 InsO, Keine Zahlung bei vereinfachter Verteilung(JA)Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik
Versagung nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 7Nein(Nr. 7 neu mit Version 8.0 für Verfahren mit Insolvenzantrag ab dem 1.7.2014 aufgrund geänderter Liefervereinbarungen) 
Versagung nach § 296 Abs. 1 Verstoß gegen ErwerbsobliegenheitNein(neu mit Version 8.0 für Verfahren mit Insolvenzantrag ab dem 1.7.2014 aufgrund geänderter Liefervereinbarungen) 
Vorname des AnsprechpartnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei
Vorname des InsolvenzverwaltersJAEinstellungen/Verwalter
Vorname des SchuldnersJAVerfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner

Für folgende Arten der Versagung der Restschuldbefreiung werden bestehende oder mit Version 7.0 neu hinzugekommene Systemlogbucharten benutzt:

Systemlogbuch-arten für Erteilung/ Versagung der Restschuldbe-freiung/ X BogenRestschuldbefreiung Logbuchart
Restschuldbefreiung erteiltRestschuldbefreiung erteilt (neu ab 7.0) 
Restschuldbefreiung versagtRestschuldbefreiung versagt (neu ab 7.0) 
Rücknahme Antrag Restschuldbefreiung

Rücknahme Antrag Restschuldbefreiung

(neu ab 7.0) 

Restschuldbefreiung wurde nach Erteilung widerrufen - § 303 InsO

Restschuldbefreiung wurde nach Erteilung widerrufen

§ 303 InsO (neu ab 7.0) 

Schuldner verstorben

Schuldner verstorben

(neu ab 7.0) 

Datum der Beendigung der RestschuldbefreiungDatum RSB erteilt / RSB versagt.
Zur Verteilung an Insolvenzgläubiger verfügbarer BetragGesamtwert über alle Auszahlungen mit der Verteilungsart „Verteilungs Wohlverhaltensphase“, strikt bedingt für Verfahren mit Entscheidung RSB ab 01.01.2022 , nur erforderlich für Verfahren mit Insolvenzeröffnung ab 01.01.2022
Betrag an Bundesagentur für ArbeitAuszahlung an Beteiligte in der RSB mit Beteiligtenart Bundesagentur für Arbeit, strikt bedingt für Verfahren mit Entscheidung RSB ab 01.01.2022 , nur erforderlich für Verfahren mit Insolvenzeröffnung ab 01.01.2022)
Betrag an FinanzämterAuszahlung an Beteiligte in der RSB mit Beteiligtenart Finanzamt, strikt bedingt für Verfahren mit Entscheidung RSB ab 01.01.2022 , nur erforderlich für Verfahren mit Insolvenzeröffnung ab 01.01.2022)
Betrag an SozialversicherungsträgerAuszahlung an Beteiligte in der RSB mit Beteiligtenart Sozialversicherungsträger, strikt bedingt für Verfahren mit Entscheidung RSB ab 01.01.2022 

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