20.4 Vorhandene Insolvenzbilanz anzeigen
| Um eine vorhandene Bilanz anzuzeigen, müssen Sie die Bilanz neu erstellen. Klicken Sie dazu nach dem Auswählen der Bilanz im Auswahlformular, auf die Schaltfläche Erstellen . | |
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Hinweis Soweit eine Bilanz mit der Option Brutto erstellt wird, wird die geschätzte abzuführende Umsatzsteuer angezeigt. Diese setzt sich aus drei Teilen zusammen: 1 Der Umsatzsteuer aus Verwertung von Vermögensgegenständen 2 Der Umsatzsteuer von Forderungen aus dem vorläufigen Verfahren (nur bei Verfahren mit Insolvenzeröffnung nach dem 31.12.2011 aufgrund der neueren BFH-Rechtsprechung) 3 Der Umsatzsteuer aus Kostenbeiträgen Mit dem Button Rückst. Für Umsatzsteuer können Sie den Gesamtbetrag als Forderung in das Massegläubigerverzeichnis übernehmen. Hierfür muss allerdings in der Steuerakte ein Finanzamt angelegt sein, damit die entsprechenden Gläubigerstammdaten ins Massegläubigerverzeichnis übernommen werden können. | |
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