25.2 Gerichtszuordnung
Die Statistiken werden vom statistischen Bundesamt den jeweiligen Landesämtern weitergeleitet. Die bis Ende 2020 erforderliche sogenannte Vollzähligkeitsprüfung bei den jeweiligen Gerichten ist mit Wirkung ab dem 01.01.2021 entfallen. Um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten sind seitens des statistischen Bundesamtes eindeutige Gerichtsnummern eingeführt worden. Da die Gerichte in Winsolvenz manuell angelegt worden sind, müssen diese Gerichte den Gerichtsschlüsseln zugeordnet werden.
Hinweis Ohne zugeordnete Gerichtsschlüssel ist eine Übertragung der Meldebögen nicht möglich. Die Nummernzuordnung zu den Gerichten ist nur für die Gerichte erforderlich, bei denen Ihre Kanzlei auch tätig ist. |
| Zuordnung Gerichtsschlüssel | Für die Nummernzuordnung der sechsstelligen Gerichtsschlüssel gehen Sie unter Einstellungen/Gericht und filtern über die Schnittstelle(n), bei denen Sie Gerichte haben, für die sie tätig sind, die erforderlichen Gerichte heraus: |
Zuordnung Gerichtsschlüssel für die Insolvenzstatistik
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