7.10 Verwendung der Logbucharten in der Textverarbeitung
Für viele Logbucharten, die winsolvenz.p3 im Standard beinhaltet, sind bereits entsprechende Textmarken hinterlegt. Aber auch für weitere Logbucharten sowie Logbucharten, die Sie in der Kanzlei selbst definiert haben, ist es möglich, eine Textmarke anzulegen. | |
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Hinweis Bei der Anlage eigener Bezeichnungen für die Textmarke einer Logbuchart sind bestimmt Zeichen bzw. Sonderzeichen nicht verwendbar (z.B. Leerzeichen) oder nur in beschränkter Anzahl verwendbar (Unterstrich_). | |
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