GIS ist als Informationssystem für Gläubiger konzipiert. Es ermöglicht einem interessierten Gläubiger, sich 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche über den Stand des Verfahrens, an dem er beteiligt ist, einschließlich seiner angemeldeten Forderungen zu informieren. Sachstandsanfragen werden somit nicht mehr in der Kanzlei, sondern im Internet beantwortet.
Zusätzlich haben die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen zu einem Verfahren auf elektronischem Wege anzumelden. Dies erspart der zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter die Erfassung der Gläubiger- und Forderungsdaten. Die Fehlerquote bei den Forderungsanmeldungen wird durch die Benutzerführung im Internet reduziert.
GIS erleichtert Ihnen dadurch die Arbeit in der Kanzlei.
Für Sie als Anwender bedeutet der Einsatz von GIS keinen zusätzlichen Mehraufwand. Sie arbeiten in gewohnter Weise mit Winsolvenz. Dort werden die Verfahrensinformationen verwaltet. Es gibt nur wenige zusätzliche Informationen, die über GIS eingetragen werden müssen. So beispielsweise, ob die Gläubiger per PIN-Nummer ihren aktuellen Forderungsstand abfragen oder ob Forderungen über das Internet eingetragen werden dürfen sowie natürlich, ob die Informationen im Internet veröffentlicht bzw. aktualisiert werden sollen. Des Weiteren fügen Sie einen kurzen Text über den Verfahrensstand und ggf. über die Quotenaussichten ein.
Haben Sie alle relevanten Informationen für ein Verfahren eingetragen, werden die Daten über GIS aus Winsolvenz gesammelt und per Https – Transfer, einer sicheren Übertragung, an den STP Servicerechner gesendet. Dort werden die Daten für die Veröffentlichung aufbereitet und in das Internet eingestellt.
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