Sicherheiten an Tabellenforderungen (Passivsicht)

15.3 Sicherheiten an Tabellenforderungen (Passivsicht)

Besicherung herstellenFür das Herstellen einer Besicherung steht Ihnen in Winsolvenz der Assistent Herstellung von Besicherungen zur Verfügung.
Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
Besicherung herstellenSo können Sie Besicherung herstellen
Schritt 1Führen Sie dazu folgende Schritte durch: 

Markieren Sie die Tabellenforderung im Formular Gläubiger/Tabelle, der Sie ein Fremdrecht zuordnen wollen.
Schritt 2Klicken Sie auf der Karteikarte Sicherheiten/Aufrechnungen (Sicherh./Aufrech.) im Bereich Detail 2 des Formulars auf die Schaltfläche Zuordnen .
Der Assistent zum Zuordnen von Sicherheiten/Aufrechnungen wird geöffnet.

 

Sicherheiten zuordnen für Gläubigerford.

Schritt 3Wählen Sie aus, welche Art(en) von Sicherheiten der Tabellenforderung zugeordnet werden soll(en) und klicken Sie auf Weiter > .

Hinweis

Abhängig von den gewählten Optionen, werden bis zu drei Folgeseiten (Vermögensgegenstände, Debitorenforderungen und Konten) geöffnet. In der folgenden Beschreibung werden ausschließlich Debitorenforderungen berücksichtigt. Eine Erläuterung der anderen Sicherheitsarten finden Sie in den vorherigen Kapiteln.

Das Formular zum Zuordnen der Debitorenforderung wird geöffnet.

Debitorenforderung zuordnen

Schritt 4Wählen Sie die Debitorenforderung, die Sie der Gläubigerforderung zuordnen möchten und klicken Sie auf Weiter >.

Tipp

In diesem Formular werden grundsätzlich alle Debitoren angezeigt. Um einen bestimmten Debitor zu suchen, haben Sie drei Möglichkeiten

Suche Debitorname 

Springt zum Debitor mit dem angegebenen Namen oder Namensteil (auch innerhalb des Namens)

Alle markieren, die mit Buchstabe beginnen 

Markiert alle Debitoren, die mit dem/den angegebenen Buchstabe/n beginnen.

Alle markieren, außer der Name beginnt mit Buchst. 

Markiert alle Debitoren, die nicht mit dem/den angegebenen Buchstabe/n beginnen.

Mehrere Anfangsbuchstaben werden durch Komma oder Strichpunkt getrennt („a,s,v“), mehrere Buchstaben in Folge können durch „–„ ersetzt werden („a-d“ statt „a, b, c, d“), Groß- und Kleinschreibung wird nicht berücksichtigt.

Klicken Sie auf die Schaltfläche Forderungen neu laden , um die Anzeige im Grid zu aktualisieren.

Das Formular Besicherungen bearbeiten wird geöffnet. Zusätzlich wird ggf. noch eine Hinweismeldung ausgegeben.

 

Sicherheiten zuordnen für Gläubigerford.

In diesem Formular können Sie die markierte Besicherung bearbeiten und löschen. Dazu stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
Mehrfachzuordnen 

Öffnet das Formular Mehrfachzuordnen, in dem Sie alle unten beschriebenen Eigenschaften mehreren Forderungen gleichzeitig zuordnen können.

Beachten Sie die Auswahlmöglichkeit für Werte, die nur für den Liquidations-/Fortführungsfall gelten sollen.

Aktivsicht Öffnet die Aktivsicht für die markierte Sicherheit. Weitere Informationen finden Sie weiter oben in diesem Kapitel.
Schritt 5Klicken Sie auf Bearbeiten, um die vorgegebenen Werte anzupassen oder zu ergänzen.

Tipp

Im Feld Art des Fremdrechts ist standardmäßig Absonderung vorgegeben, als Rang der erste freie Rang.

Der Prozentanteil im Rang (zur Aufteilung bei mehreren Fremdrechten) dient hier nur zur Information. Das Berechnen der Anteile müssen Sie bei den Konten vornehmen.

Im Feld Anteil inkl. nachtr. KB (nachträglicher Kostenbeiträge) wird der dem Gläubiger zustehende Betrag angegeben.

Tipp

Zusätzlich können Sie die Rechtsgrundlage (falls abweichend von der Hauptrechtsgrundlage) und eine interne Bemerkung angeben.

Schritt 6Geben Sie die Kostenbeiträge und die Gültigkeit auf den entsprechenden Karteikarten im unteren Teil des Formulars ein.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die eingegebenen Werte nur für Liquidation oder Fortführung gelten (im Filter eingestellt). Klicken Sie auf Nach Liq. bzw. Fort. kopieren , um die Werte zu übertragen.

Tipp

Es gibt zwei Arten von Kostenbeiträgen, die auch kumulativ gesetzt werden können:

  1. Gesetzliche Kostenbeiträge , also z.B. die in § 171 InsO vorgesehenen Kostenbeiträge für die Feststellung iHv. 4 % und Verwertung iHv. 5 %. Seit Version 6.7 können Sie die Kostenbeiträge separat eintragen und auch entscheiden, ob zusätzlich Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
  1. Zusätzliche vereinbarte Kostenbeiträge oder Provisionen für die Fälle, in denen kein gesetzlicher Kostenbeitrag vorgesehen ist (z.B. bei Aussonderungen) oder aber mit dem Gläubiger ein entsprechender Kostenbeitrag vereinbart wurde.

Bei beiden Arten ist neben einer prozentualen Eingabe auch die Eingabe eines Festbetrages möglich, z.B. weil bei den gesetzlichen Kostenbeiträgen die Kosten der Verwertung höher sind als die pauschalierten 5 %.

Berechnungs-methoden

Vom Brutto heißt, der Kostenbeitragssatz wird aus dem Bruttowert berechnet, z.B. bei einem Bruttowert von 119,00 und 9 % Kostenbeitrag ergibt dies 10,71. Wird diese Option nicht aktiviert, wird der Kostenbeitrag aus dem Nettowert (bei USt=19%) 100,00 gerechnet, ergibt somit 9,00. Soweit der Verwertungsbeitrag zustätzlich mit 19 % Umsatzsteuer zu besteuern ist, ergibt sich ein Bruttokostenbeitrag von 9,95 %.

Vorab vom Gesamterlös abziehen bzw. Nach Aufteilung vom Anteil abziehen wirkt sich dann aus, wenn eine Übersicherung vorliegt, d.h. der Wert des Vermögensgegenstandes bzw. bei einer anteiligen Besicherung des Anteils am Sicherungsgut ist höher, als der Wert des Sicherungsgutes.

Bei Mehrfachbesicherungen können Kostenbeiträge der einzelnen Gläubigerforderungen unabhängig voneinander definiert werden. Soweit es sich um vereinbarte Kostenbeiträge handelt, ist darauf zu achten, dass sich der mit einem Gläubiger vereinbarte Kostenbeitrag bei einem Abzug vom Gesamterlös auch zu Lasten der anderen beteiligten Gläubiger auswirkt.

Schritt 7Klicken Sie auf Speichern und Schließen .
Anzeigen (Karlsruher Fremdrechtemodell)Nach dem Klicken auf die Schaltfläche Rechenweg im Formular Gläubiger/Tabelle erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Berechnung der an die Sicherungsgläubiger auszukehrenden Verwertungs-erlöse.

 

Berechnung der Auskehr für Gläubigerforderungen

Tipp 

Informationen zum Karlsruher Fremdrechtemodell erhalten Sie, wenn Sie auf die Links im HelpDesk klicken.

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