Allgemeines (Gläubiger-Informations-System)

23.1 Allgemeines (Gläubiger-Informations-System)

VoraussetzungenDie Voraussetzungen für den Einsatz von GIS sind im Prinzip dieselben, wie für Winsolvenz. Unabdingbar ist jedoch ein Internetzugang. Denn nur über diesen können Sie Daten mit dem zentralen GIS - Server austauschen. Ob Standleitung oder Wählverbindung (DSL) ist hierbei unerheblich. Eine weitere, von der Software-Installation in Ihrer Kanzlei unabhängige Voraussetzung, ist eine vorhandene Homepage, über die die Gläubiger auf das Gläubiger-Informations-System zugreifen können.
Gläubiger PINJeder Gläubiger erhält automatisch eine PIN - Nummer, die es ihm ermöglicht, Daten zu dem Verfahren, an dem er beteiligt ist, abzurufen. Diese PIN gilt nur für einen Gläubiger und ein Verfahren. Ist ein Gläubiger in mehreren Verfahren vertreten, so hat er für jedes Verfahren eine separate PIN.
Gläubiger-PIN einsehenDie Gläubiger PIN kann im Beteiligtenverzeichnis eingesehen werden. 

Anschreiben GläubigerMittels einer entsprechenden Textmarke kann dem Gläubiger die PIN im Anschreiben mitgeteilt werden.

Hinweis

Teilen Sie dem Gläubiger im Brief mit, dass er den Sachstand ohne zeitliche Verzögerung über GIS einsehen kann. Damit entlasten Sie die Kanzlei um unnötige telefonische Sachstandsanfragen.

KonfigurationIm Bereich GIS/Konfiguration können Sie die Bankverbindung des Kanzleikontos eingeben und Regeln für das Verhalten bei Konflikten während des Imports festlegen.
Grundeinstellungen Bankverbindung 

GIS/Konfiguration/Bankverbindung
Grund-einstellungen BankverbindungAusland Kanzleikonto befindet sich außerhalb Deutschlands
Kontonummer Kontonummer des Kanzleikontos
BLZ Bankleitzahl des Kanzleikontos
IBAN IBAN des Kanzleikontos
BIC BIC des Kanzleikontos
Bankname Name der Bank
Bankort Sitz der Bank

Achtung

Die Angaben im Formular Bankverbindung sind für die Abrechnung notwendig.

Grundeinstellungen GIS-ExportGIS/Konfiguration/GIS-Export

 

Logbuch-Eintrag erzeugen: (GIS-Export durch einen winsolvenz.p3 Client)

Hier können Sie festlegen, ob GIS-Exporte im Logbuch protokolliert werden sollen oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass diese Funktion für den GIS-Export über den neuen STP Portal Service nicht verfügbar ist! 

GIS Export über STP Portal Service: (zurzeit nicht verfügbar)

Wenn diese Checkbox aktiviert ist, dann wird der GIS-Export ausschließlich vom neuen STP Portal Service ausgeführt. Der Export läuft im Hintergrund auf dem Server, der Anwender kann ohne Unterbrechung oder Wartezeiten mit dem Client weiterarbeiten Dies betrifft sowohl den direkten Export, über die Exportfunktion unter Verfahren/Akte, als auch den automatischen Export, der zu den festgelegten Zeiten erfolgt. 

Auswahl des Zeitpunktes an dem der automatische Export gestartet werden soll: 

täglich – jeden Tag zur eingestellten Uhrzeit 

individuell – an bestimmten Tagen zur eingestellten Uhrzeit 

Hinweis

Da der Export über den STP Portal Service vom Server durchgeführt wird, muss zu den festgelegten Exportzeiten kein winsolvenz.p3-Client laufen. Somit kann der Export beispielsweise nachts geplant werden, wenn die Arbeitsplatzrechner ausgeschaltet sind. 

So können Sie GIS-Einstellungen ändern
GIS-Einstellungen ändernFühren Sie dazu folgende Schritte durch:
Schritt 1Wählen Sie GIS > Konfiguration aus der Hauptmenüleiste. Das Formular GIS/Konfiguration wird geöffnet.
Schritt 2Wählen Sie die gewünschte Kategorie aus der Menüleiste auf der linken Seite aus. Klicken Sie dazu entweder auf das Icon oder den Text.
Schritt 3Klicken Sie auf Bearbeiten .
Schritt 4Ändern Sie die Einträge.
Schritt 5Klicken Sie auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.
Schritt 6Klicken Sie auf Schließen, um das Formular zu verlassen.
Die geänderte Konfiguration wurde in der Datenbank gespeichert.

Konfiguration vom automatischer GIS-Export über den STP Portal Service (zurzeit nicht verfügbar)

Konfliktmanager Konflikterkennung Gläubiger

Bei Gläubigern, die sich mit ihrer PIN angemeldet haben, kann es vorkommen, dass die eingegebenen Adressdaten nicht mit den in der Datenbank gespeicherten übereinstimmen, beispielsweise, wenn Angaben ergänzt wurden. In diesen Fällen wird ein Konflikt (in der folgenden Abbildung als 💣 dargestellt) angezeigt, den Sie vor dem Import manuell lösen müssen.

In diesem Formular legen Sie fest, welche Felder beim Import verglichen werden und damit, bei Unterschieden der Daten, zu einem Konflikt führen.

BeispielVerglichen werden die im Formular Konflikterkennung Gläubiger angegebenen (markierten) Felder, z.B. Vorname und Name. Da bei diesem Vergleich kein Unterschied festgestellt wird, werden die nicht markierten Werte (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) nach Winsolvenz übernommen und die dort vorhandenen Werte überschrieben (in der folgenden Abbildung beispielsweise Straße und Hausnummer).

 

Konfliktmanager Gläubiger Import

Konfliktmanager 

Fibu-Forderungen
Hier kann bestimmt werden, ob beim Abgleich der Forderung aus GIS und der Fibu-Forderung in Winsolvenz der genaue Betrag der Hauptforderung (0 %) abgeglichen werden soll bzw. wie hoch die Abweichung sein darf 

(100 % entspricht dem doppelten Betrag der Fibu-Forderung). Ist die importierte Forderung kleiner oder gleich der Summe aus Fibu-Forderung plus der angegebenen Differenz, wird der Wert aus GIS automatisch der Fibu-Forderung zugeordnet und diese als Tabellenforderung angemeldet.
Konflikterkennung Importautomatik

In diesem Formular können Sie einstellen,

  • was passieren soll, wenn ein Feld auf Winsolvenz-Seite einen Wert enthält, auf GIS-Seite aber nicht bzw. umgekehrt.
  • ob Forderungsanmeldungen von Gläubigern ohne PIN automatisch übernommen werden sollen (Adressabgleich für Gläubiger ohne PIN deaktivieren) oder ob das Formular zum Adressabgleich geöffnet werden soll.

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