13.7 Forderungen festschreiben
Wenn die Forderungen bei Gericht geprüft sind, sollten sie festgeschrieben werden. Die Festschreibung bewirkt, dass Felder, die Bestandteil des Exports zu Gericht sind, nicht mehr geändert werden können. Die betrifft nicht nur die eigentliche Prüfung/ Berichtigung, sondern auch Felder auf der Karteikarte „Anmeldung“. Die Felder „Fibuwert“, „Verz.Pos.“, „Art der Titulierung“ bei gesetztem „Tituliert“, „Privatverbindlichkeit“, „Bauleistung“ mit „Freistellung“ und „Vermietung“, „Arbeitnehmerlohnford.“ und „Doppelanmeldung“ werden nicht festgeschrieben. So können Sie Forderungen festschreiben | |
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| Forderungen festschreiben | Nach dem Prüfungstermin müssen Sie die dort erzielten Ergebnisse festschreiben. Dazu gehen Sie wie folgt vor: |
| Schritt 1 | Öffnen Sie das Formular Gläubiger/Tabelle ( Gläubiger > Tabelle ). |
| Schritt 2 | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| Schritt 3 | Markieren Sie den Gläubiger in der Liste, dessen Prüfungsergebnis Sie festschreiben wollen. |
| Schritt 4 | Öffnen Sie das Formular Prüfung/Berichtigung . |
| Schritt 5 | Klicken Sie auf Festschreibung setzen . Damit wird die Forderung in der Gläubigerliste als gerichtlich geprüft aufgeführt. |
| Schritt 6 | Klicken Sie auf Speichern , um die Daten in der Datenbank zu speichern. |
Tipp Klicken Sie, um eine Festschreibung wieder rückgängig zu machen, auf die Schaltfläche Festschreibung rück. |
Hinweis Bei den Schlussverzeichnissen werden Auszahlungen nur dann berücksichtigt, wenn die Auszahlung nicht nur niedergelegt, sondern auch festgeschreiben ist. |
Hinweis Eine Veränderung von Steuerprozentwerten für die Hauptforderung und die Kostenforderungen ist unter Gläubiger/Tabelle sowohl bei der einzelnen Forderung als auch mittels Mehrfachzuordnung bei mehreren Forderungen möglich. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungs- oder Berichtigungsergebnis festgeschrieben ist. |
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