Forderungen festschreiben

13.7 Forderungen festschreiben

Wenn die Forderungen bei Gericht geprüft sind, sollten sie festgeschrieben werden.

Die Festschreibung bewirkt, dass Felder, die Bestandteil des Exports zu Gericht sind, nicht mehr geändert werden können. Die betrifft nicht nur die eigentliche Prüfung/ Berichtigung, sondern auch Felder auf der Karteikarte „Anmeldung“.

Die Felder „Fibuwert“, „Verz.Pos.“, „Art der Titulierung“ bei gesetztem „Tituliert“, „Privatverbindlichkeit“, „Bauleistung“ mit „Freistellung“ und „Vermietung“, „Arbeitnehmerlohnford.“ und „Doppelanmeldung“ werden nicht festgeschrieben.

So können Sie Forderungen festschreiben

Forderungen festschreibenNach dem Prüfungstermin müssen Sie die dort erzielten Ergebnisse festschreiben. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Schritt 1Öffnen Sie das Formular Gläubiger/Tabelle ( Gläubiger > Tabelle ).
Schritt 2Filtern Sie das gewünschte Verfahren.
Schritt 3Markieren Sie den Gläubiger in der Liste, dessen Prüfungsergebnis Sie festschreiben wollen.
Schritt 4Öffnen Sie das Formular Prüfung/Berichtigung .
Schritt 5Klicken Sie auf Festschreibung setzen . Damit wird die Forderung in der Gläubigerliste als gerichtlich geprüft aufgeführt.
Schritt 6Klicken Sie auf Speichern , um die Daten in der Datenbank zu speichern.

Tipp

Klicken Sie, um eine Festschreibung wieder rückgängig zu machen, auf die Schaltfläche Festschreibung rück. 

Hinweis

Bei den Schlussverzeichnissen werden Auszahlungen nur dann berücksichtigt, wenn die Auszahlung nicht nur niedergelegt, sondern auch festgeschreiben ist.

Hinweis

Eine Veränderung von Steuerprozentwerten für die Hauptforderung und die Kostenforderungen ist unter Gläubiger/Tabelle sowohl bei der einzelnen Forderung als auch mittels Mehrfachzuordnung bei mehreren Forderungen möglich. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungs- oder Berichtigungsergebnis festgeschrieben ist.

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