4.3 Verfahrensrechte verwalten
So können Sie Verfahrensrechte gewähren oder entziehen
Hinweis Es ist nicht möglich, Benutzern mit Administratorrechten den Zugriff auf Insolvenzverfahren zu entziehen. Dies sind die Benutzerrollen: Administrator, Administrator (ohne Verfahren löschen) und Administrator Zuweisung. Bitte beachten Sie, dass Benutzern, denen keinerlei Benutzerrolle zugeordnet wurde, ebenfalls als Administratoren gelten. |
| Verfahrensrechte gewähren oder entziehen | In Winsolvenz haben Sie die Möglichkeit, einem Benutzer den Zugriff auf beliebig viele Verfahren zu erlauben oder zu verbieten. Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
|---|---|
| Schritt 1 | Wechseln Sie auf die Karteikarte Verfahrensrechte . |
Karteikarte Verfahrensrechte
Sie finden auf dieser Karteikarte alle in Winsolvenz vorhandenen Verfahren, die Sie nach folgenden Kriterien filtern können:
Berechtigung (Zugriff) des Benutzers auf das Verfahren.
- Status
- Art des Verfahrens
- Sachbearbeiter
- Gericht
- Verwalter.
So können Sie den Zugriff auf neu angelegte Verfahren verwalten
Tipp Diese Funktionalität ist für die Abgrenzung interner und externer Mitarbeiter gedacht: Während externe Mitarbeiter standardmäßig keinen Zugriff auf neu angelegte Verfahren erhalten sollen, ist dies für interne Mitarbeiter grundsätzlich gewünscht. Somit kann die Person, die neue Insolvenzverfahren in Winsolvenz anlegt viel Zeit sparen, weil die Berechtigungen nicht mehr für jedes Verfahren komplett neu festgelegt werden müssen. |
| Zugriff auf neu angelegte Verfahren | Legen Sie zunächst für den ausgewählten Benutzer fest, wie der Zugriff auf neu angelegte Verfahren geregelt werden soll. Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
|---|---|
| Schritt 1 | Klicken Sie auf der Karteikarte Details auf Bearbeiten . |
| Schritt 2 | Aktivieren Sie die Option Zugriff auf neu angelegte Verfahren. |
| Schritt 3 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| Um Zugriff auf ausgewählte Verfahren zu erlauben oder zu verbieten, führen Sie dazu folgende Schritte durch: | |
|---|---|
| Zugriff auf ausgewählte Verfahren erlauben oder verbieten | So können Sie den Zugriff auf ausgewählte Verfahren erlauben oder verbieten |
Tipp Alternativ können Sie an dieser Stelle auch alle Verfahren markieren, auf die der Benutzer kein Zugriff haben soll. Klicken Sie in diesem Fall auf die Schaltfläche Zugriff verbieten . |
| Schritt 1 | Klicken Sie auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
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| Besonderheiten | Bei verfahrensübergreifenden Filtern (z.B. in der Akte, im Logbuch oder in Assistenten) gelten folgende Besonderheiten:
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