Massekosten ins Massegläubigerverzeichnis übernehmen

19.12 Massekosten ins Massegläubigerverzeichnis übernehmen

Rückstellungen für Massekosten können in das Massegläubigerverzeichnis über die Buttons

erstmalig übernommen bzw. auch aktualisiert werden. Dabei kann über Rückstellung Vergütung die reine Vergütung ohne Auslagen und übertragene Zustellungen und über Rückstellung Auslagen der Wert für Auslagen und übertragene Zustellungen separat rückgestellt werden. Rückstellung Ges. liefert den Gesamtwert für Vergütung, Auslagen und übertragene Zustellungen.

Wird einer der Buttons ausgelöst, so öffnet sich das folgende Pop-Up, dabei werden die bereits vorhandenen Rückstellungen nach § 54 InsO für Gericht und Verwalter vorgefiltert:

Auslagen und Verfahrenskosten im Verfahren

Soweit eine bestehende Rückstellung ausgewählt und aktualisiert werden soll, geschieht dies über den Button „Auswählen“. Falls noch keine Rückstellung vorhanden ist, so kann diese über „Anlegen“ dem Verwalter bzw. Gericht zugeordnet werden. Verwalter und Gericht werden dabei automatisch aus der Akte übernommen.

Hinweis

Bereits bei der Verfahrensanlage kann eine Rückstellung über einen Assistenten gebildet werden. Diese können Sie dann später wie hier beschrieben aktualisieren.

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