In Winsolvenz besteht die Möglichkeit, jederzeit eine insolvenzrechtliche Bilanz (durch alle Verfahrensabschnitte vom Gutachten über die Eröffnungsbilanz zur Zwischen- und Schlussbilanzen) stichtagsbezogen zu erstellen.
Die Insolvenzbilanz bietet Ihnen folgende Vorteile und Möglichkeiten:
- Vergleichbarkeit der Bilanzen durch Verwendung eines einheitlichen Schemas vom Gutachten bis zur Schlussbilanz
- Möglichkeit der manuellen Eingabe von Bilanzwerten top down zur schnellen Erfassung in frühen Verfahrensabschnitten
- Detailliertere Darstellung der Bilanzen durch Integration der Verzeichnisse in späteren Verfahrensabschnitten
- Berücksichtigung der Erlöse in der Bilanz
- Berücksichtigung des Übergangs einer Besicherung von Vermögensgegenständen auf fakturierte Inventarverkaufsforderungen, und von dort gemeinsam mit originär besicherten Debitorenforderungen auf besicherte Geldkontenbestände
- Auskehr des Erlöses an die Sicherungsgläubiger mit einer aussagekräftigen Abrechnung in Form eines Reports
- Gewährleistung der Darstellung für alle Arten von Fremdrechten an Gütern (Vermögensgegenstände, Debitorenforderungen, Kontenbestände) – also Absonderungen, Aussonderungen und Aufrechnungen
- Nähere Beschreibungen, Tipps und Hinweise finden Sie auf den folgenden Seiten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit aus dem Bereich der Insolvenzbilanz heraus auch ein spezielles Schlussrechnungsformular des Rheinland-pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) zu erstellen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Kapitel „Reports“ bzw. dem Handbuch Rechnungslegung, Kapitel „Auswertungen“.
Verknüpfung mit