11.1 Vermögensgegenstände erfassen
Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht gem. § 159 InsO soll dem Gericht, aber auch den Gläubigern eine objektive Beurteilung der Vermögenslage des Schuldners ermöglichen und die Konsequenzen alternativer Verwertungen deutlich machen. Damit der Verwalter seiner Verpflichtung nachkommen und nach dem Berichtstermin das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen unverzüglich verwerten kann, muss er basierend auf den Angaben des Schuldners und der von ihm angestellten Ermittlungen ein eigenständiges Verzeichnis erstellen, in dem die gesamten Vermögensgegenstände ordnungsgemäß erfasst und bewertet sind.
Vermögensgegenstände werden im Formular Vermögen/Vermögensggst. ( Vermögen > Vermögensggst. ) erfasst.
Vermögen/Vermögensgegenst.
| Um Vermögensgegenstände anzulegen, gehen Sie wie folgt vor: | |
|---|---|
| Vermögens- gegenstände anlegen | So können Sie Vermögensgegenstände anlegen |
| Schritt | |
| Schritt 1 | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
Tipp Die beiden Optionen (Liquidation und Fortführung) dienen zum Ein oder Ausblenden der entsprechenden Spalten im Grid. Vorbelegt ist der in der Akte eingestellte Status. |
| Schritt 3 | Klicken Sie auf Anlegen, um in den Anlege – Modus zu wechseln. |
| Schritt 4 | Geben Sie die Inventarnummer im schuldnerischen Unternehmen (Inventar-Nr. extern)und die Bezeichnung des Gegenstands an. |
Tipp Wenn Sie auf die Schaltfläche > neben den Feldern Inventar-Nr. ( extern bzw. intern ) klicken, wird automatisch die nächste verfügbare Nummer eingetragen. |
| Schritt 5 | Geben Sie, wenn gewünscht, die Anschaffungskosten , das Anschaffungsdatum , den Fibu-Wert (wird automatisch aus dem Feld Anschaffungskosten übernommen), die Menge und die Einheit des Vermögensgegenstands in die entsprechenden Felder ein. |
Tipp Das Anschaffungsdatum wird für die stichtagsbezogenen Auswertungen benötigt. |
| Schritt 6 | Geben Sie bei Bedarf zusätzlich eine Verzeichnisposition an (dient zur Gliederung der Insolvenzbilanzen) und aktivieren Sie ggf. die Option Nicht Berechnungsmasse erhöhend (Nicht B.masse), wenn die Forderung nicht in die Berechnungsmasse für die Verwaltervergütung einfließen soll. |
Tipp Verzeichnispositionen können Sie unter Einstellungen > Komboboxen > Verz.-Pos. ändern oder ergänzen. |
| Schritt 7 | Füllen Sie bei Bedarf das Feld Verwerten bis (letzter Termin für eine Verwertung)aus und geben Sie an, ob der Gegenstand betriebsnotwendig ist ( Betriebsnotw. ). |
Tipp Sie können bei Bedarf zur Vereinfachung der Verwaltung eine Verwertungsgruppe angeben. |
| Bereich Detail 1 | Auf der Karteikarte Urspr. Schätzw. können Sie Angaben zum Wert des Vermögensgegenstands bei Liquidation und Fortführung eingeben. |
Hinweis Der ursprüngliche Schätzwert ist nicht der zuerst eingegebene Wert, sondern der zeitlich erste, d.h. mit dem ältesten Datum . |
Urspr. Schätzw.
| Schritt 8 | Geben Sie den geschätzten Nettoerlös für Liquidation bzw. Fortführung in das entsprechende Feld ein. |
Tipp Diese Werte werden automatisch aus dem Feld Anschaffungskosten übernommen. Die Schätzwerte für die Fortführung werden nur dann übernommen, wenn noch kein Betrag angegeben wurde oder die Beträge gleich sind. |
| Schritt 9 | Geben Sie ggf. den erwarteten Umsatzsteuersatz in Prozent ein. Umsatzsteuerbetrag und Bruttowert werden automatisch berechnet und nach dem Speichern durch den Zusatz (ber.) gekennzeichnet. |
Tipp Das Datum wird für die stichtagsbezogenen Auswertungen benötigt. Sie können das Datum des ersten Schätzwertes über die Mehrfachzuordnung nachträglich ändern. |
| Schritt 9 | Deaktivieren Sie ggf. die Option Umsatzsteuer abzuführen ( USt. abzuführen ), wenn keine USt. abgeführt werden muss. |
| Schritt 10 | Wechseln Sie auf die Karteikarte Bild , um ein Bild des Vermögensgegenstands einzufügen. Zulässig sind die Formate JPEG, Bitmap, Tiff und Gif. |
Tipp Auf den weiteren Karteikarten haben Sie außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Bemerkungen einzugeben und Angaben zu den vorhandenen Maschinen , Kfz und Grundstücken einzutragen. |
| Schritt 11 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
Tipp Mit der Mehrfachzuordnung können Sie sehr schnell mehreren Vermögensgegenständen denselben Wert zuweisen. Klicken Sie dazu auf die gleichnamige Schaltfläche. Weitere Informationen zu den einzelnen Optionen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten in diesem Kapitel. Einen schnellen Überblick über die (markierten) Spaltensummen im Grid erhalten Sie, wenn Sie auf die Schaltfläche Sum. klicken. |
| Bereich Detail 2 | Im Bereich Detail 2 finden Sie, zusätzlich zu den bisher vorhandenen Informationen zur Besicherung, Informationen zu Bilanzwerten und dem Inventarverkauf. |
| Karteikarte Bilanzwerte | Karteikarte Bilanzwerte |
Tipp Die beiden Optionen ( Liquidation und Fortführung ) dienen zum Anzeigen der entsprechenden Werte im Formular. Vorbelegt ist der in der Akte eingestellte Status. |
In diesem Formular finden Sie die aktuellen Schätzwerte, eine Übersicht über die Erlöse und die aktuellen Bilanzwerte.
Tipp Angezeigt werden die nach Datum neuesten Schätzwerte und Pauschalwertberichtigungen (PWB). Mehr zum Thema Insolvenzbilanz finden Sie im entsprechenden Kapitel in diesem Handbuch. |
Sie können in diesem Formular
- einen neuen Schätzwert angeben
Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche > neben dem Feld Aktuelle Schätzwerte , um das entsprechende Formular zu öffnen. Hier können Sie wie gewohnt Datensätze bearbeiten.
Schätzwerte des Vermögensgegenstandes
Tipp ie können den aktuellen Schätzwert auch löschen , wenn Sie nur das Mussfeld Datum ausfüllen und den Datensatz übernehmen . Wenn kein Bilanzwert für den Fortführungswert erscheinen soll, muss als Schätzwert 0,00 eingegeben werden. Andernfalls wird der Fibuwert als Bilanzwert für die Fortführung übernommen. |
- den Vermögensgegenstand endgültig ausbuchen
Hinweis Um einen Vermögensgegenstand ausbuchen zu können, müssen Sie im Bereich Detail 1 auf Bearbeiten und anschließend die Schaltfläche > neben dem Endg. ausg. am, Grund klicken. |
- eine Pauschalwertberichtigung durchführen
Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche Mehrfachzuordnung und wählen Sie im unteren Bereich des Formulars die Option Pauschalwertberichtigung.
Pauschalwertberichtigung
Tipp Weitere Informationen zum Mehrfachzuordnen finden Sie bspw. im Kapitel Debitoren eingeben und verwalten . |
Hinweis Eine Pauschalwertberichtigung ist nur dann möglich, wenn der aktuelle Bilanzwert größer als 0 ist. Wenn sich beispielsweise durch einen Übererlös ein aktueller Bilanzwert kleiner als 0 ergibt, so ist eine Pauschalwertberichtigung nicht möglich. Für eine Korrektur des Bilanzwertes sollte dann ein neuer aktueller Bilanzwert vergeben werden. |
| Karteikarte Inventarverkauf | Karteikarte Inventarverkauf |
In diesem Formular finden Sie Informationen zu bereits verkauften Vermögensgegenständen.
In der Spalte Art werden folgende Zustände angezeigt:
- Forderung: Verkauf des Vermögensgegenstandes gegen Rechnung
- Zahlung der Forderung: Rechnung wird bezahlt
- Direkte Zahlung: Unmittelbare Zahlung in der Buchführung ohne zwischengeschaltete Rechnung
Klicken Sie auf die Schaltfläche Gehe zu Zahlung/Gehe zu Forderung , um den Buchungssatz bzw. die Inventarverkaufsforderung des markierten Datensatzes zu öffnen.
| Karteikarte Besicherung | Karteikarte Besicherung |
Im Formular Besicherung werden die Gläubigerforderungen (Aus- und Absonderungsforderungen), die den Gegenstand besichern, mit dem Rang und dem Anteil im Rang angezeigt.
Tipp Die beiden Optionen ( Liquidation und Fortführung ) dienen zum Anzeigen der entsprechenden Werte im Formular. Vorbelegt ist der in der Akte eingestellte Status. Klicken Sie auf Aktualisieren , um den Bilanzwert anzuzeigen. Klicken Sie auf die + -Schaltfläche, um Bilanz-Informationen einzublenden. | |
| Folgende weitere Funktionen stehen Ihnen hier zur Verfügung: | |
| Aktualisieren | Aktualisiert die Anzeige |
| Zuordnen | Öffnet den Assistenten zum Zuordnen von Fremdrechten. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Fremdrechte verwalten . |
| Rechenweg | Öffnet das Formular mit detaillierten Informationen zur Berechnung. Teil des Karlsruher Fremdrechtemodells. |
| Auskehren | Öffnet das Formular Auskehr. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Erlösauskehr. |
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