26.2 Verfahrensübergreifende GOI Auswertung
In dem verfahrensübergreifenden Formular zur GOI können Sie GOI Kennzahlen auswerten. Eine automatisierte Berechnung, der im Laufe der Verfahrensbearbeitung erfassten Daten, ist möglich, aber auch die Eingabe manueller Zahlen, wenn keine solche Datenerfassung erfolgte.
| Bezugswerte setzen | Zur Anlage einer neuen verfahrensübergreifenden GOI-Auswertung gehen Sie wie folgt vor: Klicken Sie auf Anlegen und tragen Sie einen Namen für die GOI-Auswertung ein. Sie können später auf die gespeicherte GOI-Auswertung wieder zugreifen, um z.B. Verfahren nachträglich zur GOI-Auswertung hinzuzufügen. Bei der Anlage der GOI sollten Sie Bezugswerte erfassen. Diese Bezugswerte dienen dazu, Abweichungen der tatsächlichen Werte aufzuzeigen. Die Werte werden für Regelinsolvenz- und Kleinverfahren separat erfasst (einige Bezugswerte gibt es für Kleinverfahren nicht). Eine Filterung der Verfahren können Sie erst nach der Anlage der GOI-Auswertung vornehmen. |
Bezugswerte setzen
| Filterung | Bei der Anlage der GOI-Auswertung kann nach verschiedenen Kriterien wie z.B. einem Gericht, einem Verwalter und einem Zeitraum (Einreichung der Schlussrechnung) gefiltert werden. Ebenso nach der Verfahrensart (dies ist wichtig, da es sinnvoll ist, unterschiedliche Bezugswerte für unterschiedliche Verfahrensgrößen oder –arten zu verwenden. Der Filter ist Bestandteil der angelegten/gespeicherten GOI-Auswertung. Es können auch benutzerdefinierte Filter verwendet werden. Die Filter entsprechen dabei jenen, die auch für Verfahren/Akte vorgehalten werden. Beachten Sie bitte, dass Änderungen an diesen Filtern unter Verfahren / Akte auch Auswirkungen auf eine bereits gespeicherten GOI-Auswertung haben können. Bei Aufruf der jeweiligen GOI-Auswertung wird auf diese Auswirkungen hingewiesen, ggf. muss die entsprechende GOI-Auswertung neu gefiltert und/oder erstellt werden. |
Filterung in der verfahrensübergreifenden GOI Auswertung
Hinweis Bitte beachten Sie, dass die Filterung und Aktualisierung bei der Anlage der GOI-Auswertung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Hintergrund ist, dass Werte verfahrensübergreifend, beispielsweise aus der Buchhaltung, ermittelt werden müssen. |
Nach der Filterung klicken Sie bitte auf Alle aktualisieren. Die Daten werden berechnet. Negative Abweichungen gegenüber den Bezugswerten sind rot gekennzeichnet. Sie können die Daten auch manuell bearbeiten, dann werden die Überschriften blau dargestellt. Sind die Verfahrensdaten unvollständig, werden die betroffenen Werte mit einem „!“ Zeichen gekennzeichnet. Sie können mit der Maus auf dieses Zeichen gehen und sehen dann, bei welchen Verfahren ggf. noch Eingaben erforderlich sind. Es ist immer nur eine beschränkte Anzahl sichtbar. Wenn diese überschritten wird, muss die Übersicht neu gefiltert werden, um die weiteren Daten anzuzeigen.
In der Spalte Für Eröffnungsquote relevant wird angezeigt, welche Verfahren für die Berechnung der Eröffnungsquote herangezogen werden. Dabei ist entscheidend, ob der Gutachtenauftrag in dem gefilterten Zeitraum liegt. Die Eröffnung kann nach dem gefilterten Zeitraum liegen.
| Sprung in das Verfahren | In der unteren Detailansicht sehen Sie die Werte des aktuell ausgewählten Verfahrens. Wenn Sie die Werte ergänzen wollen, so gehen Sie auf die Gehe zu Schaltfläche. Damit gelangen Sie automatisch in die verfahrensbezogene Ansicht. |
Gehe zu Verfahren
Hinweis Wenn ein Wert fehlt z.B. in der Akte und dieser über Gehe zu im Verfahren aktualisiert wird, so sollte darauf geachtet werden, dass (1)der Wert gespeichert wird, (2)in der verfahrensübergreifenden GOI-Auswertung neu gefiltert und (3)die Werte über die Schaltfläche Alle aktualisieren aktualisiert werden. |
| Datenherkunft der GOI Daten | Eröffnungsquote (Anzahl der eröffneten Verfahren im Verhältnis zur Anzahl der Gutachteraufträge): Verhältnis der eröffneten Verfahren (Logbucheintrag „Eröffnungstermin“) zu denjenigen, die einen Gutachtenauftrag (Logbucheintrag „Bestellungstermin“) haben. Verfahren ohne einen Bestellungstermin zählen nicht mit. Für die Filterung ist nur entscheidend, dass der Gutachtentermin im gefilterten Zeitraum liegt. |
Durchschnittliche Dauer bis zur Einreichung der Schlussrechnung bei Gericht: Für die Berechnung der Verfahrensdauer wird die Zeitspanne zwischen dem Eröffnungstermin und der Einreichung der Schlussrechnung (jeweilige Logbucheinträge) ermittelt. Es zählen nur volle Monate, ein Monat wird mit 30 Tagen (Bankmonat) berücksichtigt. | |
Massemehrung insolvenzspezifische Ansprüche (Anteil der realisierten/titulierten insolvenzspezifischen Ansprüche an der Insolvenzmasse (Istmasse)): Automatisch berechnete Summe aus Zahlungen auf Anfechtungsansprüche, Gesellschafterhaftungsansprüche und Geschäftsführerhaftungsansprüche. Für die SKR InsO Kontenrahmen sind die Konten bereits entsprechend parametriert. Für andere (auch in der Kanzlei selbst angelegte) Kontenrahmen kann eine Parametrierung der Sachverhalte unter Verfahren/Kosten/InsO-Kontenbereiche bei dem Typ „GOI“ erfolgen. Diese Summe wird ins Verhältnis gesetzt zur Berechnungsmasse (Teilungsmasse) des Verfahrens. Die Berechnungsmasse des Verfahrens ist abhängig von der Verfahrensart.
Bei IK-Verfahren hängt die Vergütungsberechnung vom Antragsdatum (falls nicht vorhanden vom Eröffnungsdatum) ab: Verfahren mit Antragsdatum (hilfsweise Eröffnungsdatum) ab dem 01.07.2014 wie Regelinsolvenzverfahren. Verfahren mit Antragsdatum (hilfsweise Eröffnungsdatum) vor dem 01.07.2014: “Vereinfachtes Insolvenzverfahren IK nur für Verfahren mit Antragstellung vor dem 1.7.2014” mit dem Wert “Maßgebliche Berechnungsmasse”. | |
Beitreibungsquote (Betrag der eingezogenen Altforderungen gem. Schlussrechnung im Verhältnis zu ihrem Betrag nach Sachverständigengutachten oder Vermögensverzeichnis, § 153 InsO): Verhältnis der Zahlungen auf Debitorenforderungen zum Ansatz der Debitorenforderungen in der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Für die automatische Berechnung ist notwendig, dass die Verwaltervergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren IN angelegt worden ist (siehe Verfahren/Kosten/Berechnung). Für die Beitreibungsquote zählen nur die im Debitorenverzeichnis vorhandenen Forderungen aus dem Zeitraum vor Insolvenzeröffnung (nur Kategorien „Vor IE“ und „Vorl. Verfahren“). Die Zahlungen werden aus der Buchhaltung ermittelt. | |
Sanierungsquote (Anzahl der Arbeitsplätze im laufenden Geschäftsbetrieb unmittelbar nach Eröffnung im Verhältnis zu den durch Insolvenzplan oder übertragene Sanierung erhaltenen Arbeitsplätzen) Für die automatische Berechnung der Sanierungsquote sind Einträge im Verfahren und bei den Beteiligten erforderlich:
Es wird das Verhältnis derjenigen Arbeitnehmer ermittelt, bei denen unter dem Reiter „AN 2“ die Checkbox „gekündigt im lauf. Betrieb“ nicht gesetzt ist, zur Anzahl aller Arbeitnehmer. Hinweis: Die Zuordnung der Beteiligtenart „Arbeitnehmer“ ist auch mittels Mehrfachzuordnung möglich. | |
Verwaltungskosten (Verfahrenskosten, externe Dienstleister, Steuerberater, etc. im Verhältnis zur Insolvenzmasse (Istmasse)) Automatisch berechnete Summe der Zahlungen auf Konten mit Parametrierung „Verwaltungskosten“ im Verhältnis zur Teilungsmasse. Für die SKR InsO Kontenrahmen sind die Konten entsprechend parametriert. Für andere (auch in der Kanzlei selbst angelegte) Kontenrahmen kann eine Parametrierung des Sachverhalts unter Verfahren/Kosten/InsO-Kontenbereiche bei dem Typ „GOI“ erfolgen. | |
Insolvenzquote Verhältnis des zur Verteilung an Gläubiger verfügbaren Betrages zur Summe der quotenberechtigten Forderungen.
Soweit eine Auszahlung auf § 39 InsO Forderungen erfolgt, also eine 100%ige Auszahlung der § 38 InsO Forderungen erfolgt, ist die Quote über 100 %, weil die § 39er Forderungen zusätzlich berücksichtigt werden. Ansonsten würde bei diesen Verfahren eine Quote erscheinen, die mit denen der meisten anderen Verfahren nicht vergleichbar wäre. |
Hinweis Bezeichnungen der Terminarten: Die hier genannten Terminarten entsprechen den Originalbezeichnungen der Logbucharten in der Auslieferung. Soweit Sie in der Kanzlei die Bezeichnungen geändert haben, können Sie unter Einstellungen/Komboboxen/Logbuchart Ihre Bezeichnung finden, die zur originalen Bezeichnung gehört. |
Bsp. Originalbezeichnung Bestellungstermin/ geändert in Sachverständigenbestellung
| Manuelle Eingaben | Manuelle Eingaben sind durch blaue Schrift kenntlich gemacht. In der verfahrensübergreifenden GOI-Auswertung werden „schlechtere“ Werte gegenüber den gesetzten Bezugswerten (z.B. längere Verfahrensdauer oder geringere Insolvenzquote) in roter Schrift dargestellt. Soweit ein manueller Eintrag „schlechter“ ist als der Bezugswert, ist die Darstellung ebenfalls in roter Schrift – Rot geht also blau vor. |
| Zuordnung IN Verfahren | Als IN-Verfahren gelten auch die Sekundär- und Nachlassinsolvenzverfahren. |
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