Erinnerungen und Wiedervorlagen für mehrere Zuständige festlegen

7.3 Erinnerungen und Wiedervorlagen für mehrere Zuständige festlegen

Sie können neben dem Verantwortlichen noch weitere Zuständige zu einem Termin zuordnen. Für diese können Sie individuelle Erinnerungen und Wiedervorlagen definieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

Hinweis

Winsolvenz unterscheidet bei Terminen einen Verantwortlichen und weitere Zuständige.

Während die Zuständigen nur ihre eigenen Erinnerungen, Wiedervorlagen in der Mahnliste auf erledigt setzen können, kann der Verantwortliche, den Termin für alle auf erledigt setzen.

Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
Erinnerungen und Wiedervorlagen für mehrere Zuständige festlegenSo können Sie Erinnerungen und Wiedervorlagen für mehrere Zuständige festlegen
Schritt 1
Schritt 2Markieren Sie einen oder mehrere Benutzer aus dem Bereich Verfügbare Benutzer und kopieren Sie diese(n) mit Hilfe der Schaltfläche > in den Bereich Ausgewählte Benutzer .

Tipp

Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, werden für die verfügbaren Benutzer die zugehörigen Benutzergruppen angezeigt. Über das Trichtersymbol können Sie z.B. Datensätze einer Benutzergruppe vorfiltern. Sollen alle verfügbaren Benutzer ausgewählt werden, verwenden Sie einfach die Schaltfläche >> .

Schritt 3Mit der Schaltfläche OK werden die ausgewählten Benutzer übernommen und das Formular Auswahl der zuständigen Benutzer geschlossen. Mit der Schaltfläche Abbrechen werden die Änderungen verworfen und das Formular geschlossen.

Tipp

Sofern ein Benutzer mehrfach zu unterschiedlichen Zeitpunkten erinnert werden soll, können Sie diesen auch mehrfach als Zuständigen für den Termin vorsehen.

Hinweis

Im Terminformular können nun auf der rechten Seite durch Auswahl des jeweiligen Zuständigen die Erinnerungen und Wiedervorlagen für diesen individuell konfiguriert werden.

Je nach der gewählten Eintragsart schlägt Winsolvenz bereits Werte für Erinnerung und Wiedervorlage vor. Die Vorschlagswerte können kanzleiindividuell festgelegt werden und richten sich nach der Verfahrensart (IN/IE oder IK).

Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie im Kapitel Logbuchart .

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