| Die Vergütung des Verwalters wird auf Grundlage der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung bzw. des Justizvergütungs- und -entschädigungs-gesetzes berechnet. Bei der Berechnung der Verfahrenskosten werden Sie in Winsolvenz durch einen Assistenten unterstützt, mit dessen Hilfe Sie die Kosten für Gutachten, Vorläufige, eröffnete und vereinfachte Insolvenz-verfahren, Treuhänder, Eigenverwaltung und Gerichtskosten berechnen können. |
Der Gesetzgeber hat die InsVV, das JVEG und das GKG mit Auswirkungen auf Insolvenzverfahren angepasst (Änderungen gem. Art. 6 SanInsFoG, Art. 1 KostRÄG 2021). Zu den Versionen winsolvenz.p3 9.7(a)/ Winsolvenz 10.8 (a) wurden
|
Bereits zu den Versionen winsolvenz.p3 9.5/ Winsolvenz 10.5 wurde der Verwaltervergütungsbereich von Winsolvenz nochmals erweitert. Der Bereich wurde unter Mitwirkung der Insolvenzrichter Dr. Thorsten Graeber (AG Potsdam) und Insolvenzrichter a. D. Guido Stephan gemeinsam mit STP überprüft, fachlich optimiert und auf seine Funktionsfähigkeit hin getestet. Die Änderungen waren vielfältig – u.a. haben wir die Möglichkeit geschaffen sog. „nachlaufende Masseverbindlichkeiten“ aus dem Zeitraum des vorläufigen Verfahrens auf den Überschuss aus Betriebsfortführung anzurechen. Außerdem den Regelbruchteil bei der Vergleichsberechnung eines Zu-/Abschlags bei der Vergütung des vorläufigen Verfahrens, der Eigenverwaltung sowie der vorläufigen Eigenverwaltung zu berücksichtigen. Und schließlich bei der Vergütungsberechnung der Zu-/Abschläge den aus einem prozentualen Zu-/Abschlag sich ergebenden Realwert im jeweiligen Report anzuzeigen. |
| Zu den Versionen winsolvenz.p3 9.5/ Winsolvenz 10.6 wurden zudem die Sachverhalte der Zu-/ Abschläge aus den Kommentierungen des Graeber|Graeber, InsVV, InsVV, 4. Aufl. 2022 sowie Stephan/Riedel Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung | InsVV, 4. Auflage 2019 aktualisiert. |
Verknüpfung mit